{"id":824,"date":"2011-05-03T07:04:01","date_gmt":"2011-05-03T07:04:01","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=824"},"modified":"2012-05-15T14:59:13","modified_gmt":"2012-05-15T12:59:13","slug":"kartellrecht-durch-anschluss-und-benutzungszwang-ausgehebelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/05\/03\/kartellrecht-durch-anschluss-und-benutzungszwang-ausgehebelt\/","title":{"rendered":"Kartellrecht durch Anschluss- und Benutzungszwang ausgehebelt?"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_825\" style=\"width: 148px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a rel=\"attachment wp-att-825\" href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/05\/03\/kartellrecht-durch-anschluss-und-benutzungszwang-ausgehebelt\/lindt_peter-17816\/\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-825\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-thumbnail wp-image-825\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2011\/05\/Lindt_Peter-17816-168x168.jpg\" alt=\"\" width=\"138\" height=\"128\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-825\" class=\"wp-caption-text\">RA Peter Lindt, Partner bei R\u00f6dl &amp; Partner, N\u00fcrnberg<\/p><\/div>\n<p>Mit einer aktuellen Entscheidung des OLG D\u00fcsseldorf spricht viel daf\u00fcr, dass einer kartellrechtlichen Kontrolle von Wasserentgelten schon mit einem Anschluss- und Benutzungszwang der Boden entzogen ist &#8211; unabh\u00e4ngig von Rechtsform des Versorgers und Ausgestaltung des Benutzungsverh\u00e4ltnisses- eine traditionellen Kartellrechtlern zun\u00e4chst \u00fcberraschende Einsch\u00e4tzung. <!--more--><\/p>\n<p>Die Zust\u00e4ndigkeit der Kartellbeh\u00f6rden f\u00fcr die Missbrauchsaufsicht bei tats\u00e4chlich oder vermeintlich \u00fcberh\u00f6hten Wasserentgelten wird \u00fcblicherweise anhand der rechtlichen Ausgestaltung von Versorgungsunternehmen und Benutzungsverh\u00e4ltnis zum Abnehmer festgemacht: Ist das Versorgungsunternehmen \u00f6ffentlich-rechtlich organisiert und rechnet es auf Basis \u00f6ffentlich-rechtlicher Geb\u00fchren und Beitr\u00e4ge ab, so unterliegen die Entgelte der Kontrolle durch die Kommunalaufsicht. Ist demgegen\u00fcber der Versorger privatrechtlich organisiert\u00a0 und das Benutzungsverh\u00e4ltnis zum Verbraucher mit Versorgungsbedingungen und Preisen privatrechtlich ausgestaltet, so greift hinsichtlich der Wasserpreise die staatliche Kartellaufsicht ein.<\/p>\n<p>Praktisch relevant wird diese Unterscheidung bei der Kontrolle von Entgelten, die ein Wasserversorger gegen\u00fcber seinen Verbrauchern in Rechnung stellt. Seit der grundlegenden Entscheidung des BGH (Beschluss\u00a0vom\u00a02. 2. 2010 &#8211; KVR 66\/08, <a href=\"http:\/\/www.der-betrieb.de\/content\/dft,0,347142,\" target=\"_blank\">DB0347142<\/a>) in Sachen Wasserversorgung Wetzlar ist allerdings klar, dass die Aufsicht durch Kartellbeh\u00f6rden f\u00fcr die Unternehmen der Branche erheblich h\u00f6here Einschnitte bedeuten kann, als in der Sph\u00e4re der Kommunalaufsicht. \u00dcber den Sinn und Unsinn dieser Unterscheidung und der Notwendigkeit Kartellrecht in seiner aktuellen Form auf die Versorgung mit Trinkwasser anzuwenden soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden \u2013 muss es im Licht der OLG D\u00fcsseldorf-Entscheidung ggf. auch nicht.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung des OLG D\u00fcsseldorf vom 8.\u00a012. 2010 (Beschluss\u00a0\u2013\u00a0VI-2\u00a0Kart\u00a01\/10 [V], <a href=\"http:\/\/www.wuw-online.de\/CONTENT\/entscheidungen\/_p=459,_s=406456,_t=dfthighlight,hltitle=2+Kart+1%252f10\" target=\"_blank\">WuW 2011 S. 288<\/a>)<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundeskartellamt erlie\u00df im Rahmen eines Missbrauchsverfahren gegen die Berliner Wasserbetriebe A\u00f6R Auskunftsverf\u00fcgungen gegen 45 Trinkwasserversorger, um Informationen \u00fcber Entgelte, Kosten und Erl\u00f6se in m\u00f6glichen Vergleichsgebieten zu erlangen. Zu den Empf\u00e4ngern dieser Auskunftsbeschl\u00fcsse z\u00e4hlte auch ein brandenburgischer Wasser- und Abwasserzweckverband, dessen Wasserversorgungssatzung Geb\u00fchren sowie einen Anschluss- und Benutzungszwang festlegt. Dieser Verband legte gegen den Auskunftsbeschluss Beschwerde ein. Argument des Verbands: Angesichts der hoheitlichen Ausgestaltung des Benutzungsverh\u00e4ltnisses zum Abnehmer sei er schon kein Unternehmen im Sinne des GWB, sodass er auch nicht Adressat einer kartellrechtlichen Auskunftsverf\u00fcgung sein k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Das OLG D\u00fcsseldorf folgte dieser Argumentation und \u00e4u\u00dferte ernstliche Zweifel an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des angefochtenen Auskunftsbeschlusses: Die Anwendbarkeit des GWB setze potenzielle Wettbewerbsbeziehungen zu Dritten voraus. Das sei dann nicht der Fall, wenn der Wasserversorger die Verbraucher aufgrund \u00f6ffentlich-rechtlicher Rechtsbeziehungen auf der Grundlage eines Anschluss- und Benutzungszwangs mit Trinkwasser versorgt. In diesem Fall werde der Versorger nicht nur auf \u00f6ffentlich-rechtlicher Grundlage t\u00e4tig, sondern schlie\u00dfe durch die mit dem Anschluss- und Benutzungszwang erreichte rechtlich-zul\u00e4ssige Monopolisierung \u2013 mit dem Zwang k\u00f6nnen die Abnehmer auch schon theoretisch nicht auf einen theoretisch zur Verf\u00fcgung stehenden Alternativ-Lieferanten zur\u00fcckgreifen \u2013 jedweden Wettbewerb Dritter von vornherein aus. Der Verband sei damit im Ergebnis kein Unternehmen im Sinne des GWB.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung OLG D\u00fcsseldorf noch nicht endg\u00fcltig <\/strong><\/p>\n<p>Zu beachten ist, dass mit der Entscheidung des OLG D\u00fcsseldorf gleich in mehrfacher Hinsicht noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Im n\u00e4chsten Schritt wird sich deshalb der BGH mit dieser Frage befassen und entscheiden. Bleibt jedoch die vom OLG D\u00fcsseldorf getroffene Entscheidung im weiteren Verfahrensgang bestehen, so steht jedenfalls f\u00fcr \u00f6ffentlich-rechtlich abrechnende Versorger, f\u00fcr die ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht, endg\u00fcltig fest, dass diese keine Unternehmen im Sinne des GWB sind.<\/p>\n<p>Ein Anschluss- und Benutzungszwang kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen \u2013 die Darlegung w\u00fcrde hier zu weit greifen \u2013 aber auch zugunsten privatrechtlich organisierter Unternehmen festgelegt werden, selbst dann, wenn diese nicht im Eigentum der \u00f6ffentlichen Hand stehen. Da auch in dieser Konstellation dem Abnehmer mit dem Anschluss- und Benutzungszwang keine Alternative f\u00fcr den Versorger zukommt, ist damit auch in dieser Konstellation jedweder Wettbewerb Dritter an sich von vornherein ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Als notwendige Schlussfolgerung k\u00f6nnte dann nur bleiben, dass auch privatrechtlich organisierte Versorger, f\u00fcr deren Wasserversorgung ein Anschluss- und Benutzungszwang festgelegt ist, keine Unternehmen im Sinne des GWB sind \u2013 mit erheblichen Folgen f\u00fcr die aktuell intensiv gef\u00fchrte Diskussion \u00fcber die Kontrolle von Entgelten der Trinkwasserversorgung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit einer aktuellen Entscheidung des OLG D\u00fcsseldorf spricht viel daf\u00fcr, dass einer kartellrechtlichen Kontrolle von Wasserentgelten schon mit einem Anschluss- und Benutzungszwang der Boden entzogen ist &#8211; unabh\u00e4ngig von Rechtsform des Versorgers und Ausgestaltung des Benutzungsverh\u00e4ltnisses- eine traditionellen Kartellrechtlern zun\u00e4chst &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2011\/05\/03\/kartellrecht-durch-anschluss-und-benutzungszwang-ausgehebelt\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2241,15971],"tags":[16313,16141,16419,16660],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/824"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=824"}],"version-history":[{"count":29,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/824\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3947,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/824\/revisions\/3947"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=824"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=824"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=824"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}