{"id":8243,"date":"2018-09-25T10:53:23","date_gmt":"2018-09-25T08:53:23","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8243"},"modified":"2018-09-25T10:53:23","modified_gmt":"2018-09-25T08:53:23","slug":"kuehles-recht-fuer-hitzige-streiter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2018\/09\/25\/kuehles-recht-fuer-hitzige-streiter\/","title":{"rendered":"K\u00fchles Recht f\u00fcr hitzige Streiter?"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8242\" style=\"width: 224px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8242\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-8242\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2018\/09\/Chrzanowski_Alexander_von-440x566.jpg\" alt=\"\" width=\"214\" height=\"272\" \/><p id=\"caption-attachment-8242\" class=\"wp-caption-text\">RA Alexander von Chrzanowski, Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht und IT-Recht, R\u00f6dl &amp; Partner, Jena<\/p><\/div>\n<p>Das Arbeitsgericht N\u00fcrnberg verl\u00e4ngert den Sommer \u2013 oder zumindest die Erinnerung daran. Die hohen Temperaturen haben nicht nur zu neuen Hitzerekorden gef\u00fchrt, sondern sollen beim Playmobil-Hersteller Geobra Brandst\u00e4tter auch den Betriebsfrieden beeintr\u00e4chtigt haben. Das Unternehmen wirft einzelnen Betriebsratsmitgliedern vor, w\u00e4hrend der hei\u00dfen Tage die Belegschaft unzul\u00e4ssig zu Arbeitspausen aufgerufen zu haben. Das sei eine grobe Pflichtverletzung, die betreffenden Mitglieder sollen aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden. Die Arbeitnehmervertreter sahen die Pausen dagegen als eine Verpflichtung des Unternehmens an.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Technische Regeln f\u00fcr Arbeitsst\u00e4tten<\/strong><\/p>\n<p>Gesetzliche Anforderungen an die Temperatur am Arbeitsplatz finden sich in Technischen Regeln f\u00fcr Arbeitsst\u00e4tten. Danach soll die Lufttemperatur in Arbeitsr\u00e4umen 26\u00a0\u00b0C nicht \u00fcbersteigen. Bei mehr als 26\u00b0C sollen, bei mehr als 30\u00a0\u00b0C m\u00fcssen wirksame Ma\u00dfnahmen ergriffen werden, die eine Beanspruchung der Besch\u00e4ftigten reduzieren. Dazu z\u00e4hlen beispielsweise Reduzierung der Hitze (Einsatz von Jalousien, Nachtausk\u00fchlung, L\u00fcftung in den Morgenstunden) und Anpassungen bei der Arbeitsleistung (Arbeitszeitverlagerung, Lockerung von Bekleidungsregeln, Bereitstellung von Trinkwasser). \u00dcberschreitet die Lufttemperatur 35\u00a0\u00b0C, so sind die R\u00e4ume nicht als Arbeitsr\u00e4ume geeignet, sofern nicht technische (Luftduschen, Wasserschleier) oder organisatorische Ma\u00dfnahmen (Entw\u00e4rmungsphasen) oder pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstung (etwa Hitzeschutzkleidung) ergriffen werden. Die genannten Ma\u00dfnahmen sind nur beispielhaft, ein Arbeitgeber kann auch andere wirksame Ma\u00dfnahmen ergreifen.<\/p>\n<p>Einigen Betriebsratsmitgliedern gingen die ergriffenen Ma\u00dfnahmen nicht weit genug, weshalb sie Arbeitnehmer zu zehnmin\u00fctigen Arbeitspausen (\u201eEntw\u00e4rmungsphasen\u201c) aufgerufen haben sollen.<\/p>\n<p>Verletzen Mitglieder des Betriebsrates in grober Weise ihre gesetzlichen Pflichten, kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht den Ausschluss der betroffenen Mitglieder aus dem Betriebsrat beantragen. Die \u201egrobe Pflichtverletzung\u201c r\u00e4umt als unbestimmter Rechtsbegriff dem Gericht einen weiten Beurteilungsspielraum ein.<\/p>\n<p><strong>Aufforderungen m\u00fcssen nachgewiesen werden<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die Betriebsratsmitglieder spricht, dass die \u00dcberwachung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Vorschriften eine der Hauptaufgaben des Betriebsrates ist. Dann h\u00e4tte der Aufruf eine Abhilfe geschaffen, war also im Sinne des Unternehmens. Dagegen spricht, dass jedenfalls einzelne Mitglieder den Betriebsrat nicht vertreten und dessen Beschl\u00fcsse nicht ersetzen k\u00f6nnen. Zudem hat beispielsweise der Betriebsrat nur als Ganzes ein Mitbestimmungsrecht gegen\u00fcber dem Unternehmen bei Regelungen \u00fcber den Gesundheitsschutz, Art. 87 Abs. 1 Nr. 7 sowie 89 BetrVG, kann also den Abschluss einer Betriebsvereinbarung erzwingen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Entscheidung \u00fcber den Ausschluss der einzelnen Mitglieder aus dem Betriebsrat wird es insbesondere darauf ankommen, welche Ma\u00dfnahmen das Unternehmen bereits gegen die Lufttemperaturen ergriffen hatte, wie wirksam diese waren und welche sonstigen Ma\u00dfnahmen noch in Betracht kamen. Zudem wird das Unternehmen die vermeintlichen Aufforderungen zu Arbeitspausen durch die jeweiligen Betriebsratsmitglieder nachweisen m\u00fcssen. Schlie\u00dflich k\u00f6nnen noch sonstige Umst\u00e4nde in der jeweiligen Situation in Betracht kommen, ob also etwa aufgrund der stehenden Hitze Arbeitnehmer \u00fcber gesundheitliche Beschwerden st\u00f6hnten oder ob andererseits starke L\u00fcftung trotz 36\u00b0C eher zu ertr\u00e4glichen gef\u00fchlten Raumtemperaturen in Bereichen mit leichter k\u00f6rperlicher Arbeit f\u00fchrte.<\/p>\n<p>Das Arbeitsgericht N\u00fcrnberg nimmt die Erinnerung an den Sommer jedenfalls mit in das kommende Jahr. Ein n\u00e4chster Verhandlungstermin ist f\u00fcr Januar 2019 geplant.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Arbeitsgericht N\u00fcrnberg verl\u00e4ngert den Sommer \u2013 oder zumindest die Erinnerung daran. Die hohen Temperaturen haben nicht nur zu neuen Hitzerekorden gef\u00fchrt, sondern sollen beim Playmobil-Hersteller Geobra Brandst\u00e4tter auch den Betriebsfrieden beeintr\u00e4chtigt haben. 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