{"id":8367,"date":"2019-02-11T11:38:22","date_gmt":"2019-02-11T10:38:22","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8367"},"modified":"2019-02-11T11:38:22","modified_gmt":"2019-02-11T10:38:22","slug":"der-nebel-lichtet-sich-die-rechtsfragen-zum-mindestlohn-scheinen-langsam-geklaert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2019\/02\/11\/der-nebel-lichtet-sich-die-rechtsfragen-zum-mindestlohn-scheinen-langsam-geklaert\/","title":{"rendered":"Der Nebel lichtet sich \u2013 Die Rechtsfragen zum Mindestlohn scheinen langsam gekl\u00e4rt"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8366\" style=\"width: 248px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8366\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-8366\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2019\/02\/Grosjean_Sascha_V1-440x528.jpg\" alt=\"\" width=\"238\" height=\"283\" \/><p id=\"caption-attachment-8366\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FAArbR Dr. Sascha Grosjean, Dentons Europe LLP, D\u00fcsseldorf<\/p><\/div>\n<p>Der Mindestlohn ist immer wieder Teil der politischen Diskussion, insbesondere dessen H\u00f6he. Das Mindestlohngesetz trat vor bald f\u00fcnf Jahren nach langen Diskussionen in Kraft, und der Mindestlohn betrug zun\u00e4chst 8,50 Euro pro Arbeitsstunde. Inzwischen liegt er bei 9,19 Euro. Alles in bester Ordnung also? Die j\u00fcngste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 30.01.2019 (5 AZR 556\/17) bietet Gelegenheit f\u00fcr eine Zwischenbilanz.<!--more--><\/p>\n<p>Das BAG nutzte die ersten Entscheidungen zum Mindestlohngesetz, um die richtige Berechnung des Mindestlohns zu konkretisieren. Diese Frage hatte der Gesetzgeber bewusst nicht geregelt und den Gerichten \u00fcberlassen. Viele Arbeitgeber bef\u00fcrchteten deshalb, der Mindestlohn m\u00fcsse allein mit der Grundverg\u00fctung erreicht werden, und etwaige Zusatzbestandteile wie Zulagen, Pr\u00e4mien und Sonderzahlungen w\u00fcrden nicht ber\u00fccksichtigt. Dieser Sichtweise vieler Arbeitnehmervertreter erteilte das BAG allerdings rasch eine Absage. Demnach kann die Grundverg\u00fctung durchaus niedriger liegen als der Mindestlohn. Wenn der Arbeitgeber Zulagen gew\u00e4hrt, die \u2013 zusammen mit der Grundverg\u00fctung \u2013 den Mindestlohn erreichen, so ist dies ausreichend. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschl\u00e4ge sowie f\u00fcr etwaige Pr\u00e4mien. Das BAG verwies dazu in mehreren Entscheidungen auf den Zweck des Gesetzes, ein existenzsicherndes Einkommen sicherzustellen. Dies k\u00f6nne auch \u00fcber Zulagen geschehen. Ausnahme: Zulagen, die nicht die Arbeitsleistung belohnen wie etwa Treuepr\u00e4mien sowie Zahlungen, die der Arbeitgeber nur unter Vorbehalt erbringt.<\/p>\n<p><strong>BAG nimmt Thema Praktikum in den Blick<\/strong><\/p>\n<p>Das BAG hat mit seiner neuen Entscheidung nun auch noch einmal das Thema Praktikum in den Blick genommen. Das Mindestlohngesetz regelt ausdr\u00fccklich, dass Praktikanten \u2013 wie alle Arbeitnehmer \u2013 Anspruch auf den Mindestlohn haben. Allerdings macht das Gesetz auch Ausnahmen f\u00fcr Pflichtpraktika im Rahmen von Studium und Ausbildung sowie f\u00fcr Praktika, die der Orientierung zur Ausbildungs- und Berufswahl dienen sollen. Solche Praktika m\u00fcssen laut Gesetz nicht verg\u00fctet werden, falls sie nicht l\u00e4nger als drei Monate dauern.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall hatte die Kl\u00e4gerin vom 06.10.2015 bis zum 25.01.2016 ein Praktikum zur Ausbildung als Pferdewirtin absolviert, wobei sie mehrere Tage krankheitsbedingt ausgefallen war. Zudem hatte sie selbst darauf bestanden, das Praktikum zum Zwecke des Familienurlaubs f\u00fcr drei Wochen zu unterbrechen. Die Kl\u00e4gerin verlangte nun rund 6.600 Euro Mindestlohn, weil sie Arbeitsleistungen wie ein Arbeitnehmer erbracht habe und weil der Zeitraum mehr als drei Monate umfasst habe. Das BAG befand zugunsten der Arbeitgeberin. Zun\u00e4chst stellt es laut der bislang vorliegenden Presseerkl\u00e4rung klar, dass kein Arbeitsverh\u00e4ltnis vorgelegen habe, sondern ein Praktikum, denn die Berufsorientierung \u2013 nicht die Arbeitsleistung &#8211; habe im Vordergrund gestanden. Die Unterbrechungszeiten aufgrund Krankheit und Urlaub seien aus der Gesamtdauer des Praktikums herauszurechnen, so dass es insgesamt die Dauer von drei Monaten nicht \u00fcberschritten habe. Daraus folgt, dass Arbeitgeber bei sogenannten Orientierungspraktika stets auf den Zweck und die Dauer achten und diese dokumentieren sollten, um Mindestlohnanspr\u00fcche zu vermeiden. Im \u00dcbrigen gilt aber: Auch Praktikanten haben Anspruch auf den Mindestlohn.<\/p>\n<p><strong>Zoll pr\u00fcft Einhaltung der Vorschriften<\/strong><\/p>\n<p>Auch wenn das BAG bislang mit Augenma\u00df geurteilt und damit unn\u00f6tige Belastungen f\u00fcr Arbeitgeber vermieden hat, m\u00fcssen Arbeitgeber ber\u00fccksichtigen, dass das Mindestlohngesetz nicht nur auf arbeitsgerichtlichem Wege durchgesetzt werden kann. Der Zoll pr\u00fcft n\u00e4mlich weiterhin und mit verst\u00e4rktem Personaleinsatz die Einhaltung der Vorschriften. Laut der Zoll-Statistik stieg die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber von 705 im Jahr 2015 \u00fcber 1.615 in 2016 auf 2.518 Verfahren in 2017 bei einer Schadenssumme von rund 1 Milliarde Euro. Die Zahlen f\u00fcr 2018 liegen zwar noch nicht vor, die Einrichtung nachhaltiger Compliance-Systeme ist allen Arbeitgebern jedoch dringend ans Herz zu legen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Mindestlohn ist immer wieder Teil der politischen Diskussion, insbesondere dessen H\u00f6he. Das Mindestlohngesetz trat vor bald f\u00fcnf Jahren nach langen Diskussionen in Kraft, und der Mindestlohn betrug zun\u00e4chst 8,50 Euro pro Arbeitsstunde. Inzwischen liegt er bei 9,19 Euro. 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