{"id":8375,"date":"2019-02-13T10:51:12","date_gmt":"2019-02-13T09:51:12","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8375"},"modified":"2019-02-13T10:51:12","modified_gmt":"2019-02-13T09:51:12","slug":"keine-doppelzahlung-von-sozialplan-und-nachteilsausgleichsanspruechen-bei-massenentlassungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2019\/02\/13\/keine-doppelzahlung-von-sozialplan-und-nachteilsausgleichsanspruechen-bei-massenentlassungen\/","title":{"rendered":"Keine Doppelzahlung von Sozialplan- und Nachteilsausgleichsanspr\u00fcchen bei Massenentlassungen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8374\" style=\"width: 215px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8374\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-8374\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2019\/02\/Abraham_Henning_V1-440x660.jpg\" alt=\"\" width=\"205\" height=\"302\" \/><p id=\"caption-attachment-8374\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FAArbR Dr. Henning Abraham, Partner, Lutz Abel, Hamburg<\/p><\/div>\n<p>Nachteilsausgleichsanspr\u00fcche spielen in der betrieblichen Praxis eine stark untergeordnete Rolle. Ein vor dem Bundesarbeitsgericht anh\u00e4ngiges Verfahren sowie vereinzelte Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte gaben zuletzt jedoch Anlass dar\u00fcber nachzudenken, ob Nachteilsausgleichsanspr\u00fcche jedenfalls bei Massenentlassungen <em>zus\u00e4tzlich<\/em> zu Sozialplananspr\u00fcchen geltend gemacht werden k\u00f6nnen. Dies h\u00e4tte dem Nachteilsausgleich m\u00f6glicherweise noch einmal eine neue Dimension geben k\u00f6nnen. Zur Erleichterung des Arbeitgeberlagers hat das BAG derartigen \u00dcberlegungen jedoch einen Riegel vorgeschoben und entschieden, dass Nachteilsausgleichs- und Sozialplananspruch auch bei Massenentlassungen miteinander verrechnet und somit nicht kumulativ geltend gemacht werden k\u00f6nnen.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Im Zuge einer Betriebsstilllegung wurde dem sp\u00e4teren Kl\u00e4ger sowie allen anderen Mitarbeitern der Beklagten gek\u00fcndigt. Zuvor hatte die Beklagte den Betriebsrat \u00fcber die damit verbundene Massenentlassung unterrichtet. Der Ausspruch der K\u00fcndigungen erfolgte allerdings noch vor der dem Beginn von Interessenausgleichsverhandlungen vor der Einigungsstelle.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger erstritt zun\u00e4chst gerichtlich die Zahlung eines Nachteilsausgleichs in H\u00f6he von acht Bruttomonatsgeh\u00e4ltern. Zus\u00e4tzlich begehrte er dann auch die Zahlung einer Abfindung aus dem sp\u00e4ter abgeschlossenen Sozialplan. Die Beklagte verweigerte eine weitere Zahlung mit dem Argument, dass der Nachteilsausgleich auf die Sozialplanabfindung anzurechnen sei. Der Kl\u00e4ger meinte hingegen, eine Anrechnung sei aufgrund der Vorgaben der EU-Richtlinie 98\/59\/EG (Massenentlassungsrichtlinie) ausgeschlossen, und trug das Verfahren bis zum BAG.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Sowohl das BAG als auch die Vorinstanzen haben die Rechtsauffassung des Kl\u00e4gers abgelehnt und entschieden, dass Sozialplan- und Nachteilsausgleichsanspr\u00fcche miteinander verrechenbar sind und nicht kumulativ geltend gemacht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrt das BAG in der bislang vorliegenden Pressemitteilung aus, dass die Anspr\u00fcche weitgehend den gleichen Zweck verfolgen. Dies entspricht auch seiner bisherigen st\u00e4ndigen Rechtsprechung. Danach soll der Anspruch auf Nachteilsausgleich neben der Sanktionswirkung auch zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile dienen und verfolgt jedenfalls insoweit denselben Zweck wie die Sozialplanleistungen.<\/p>\n<p>Neu war allerdings die Frage, ob die bisherige Rechtsprechung gemeinschaftskonform ist oder gegen die Massenentlassungsrichtlinie verst\u00f6\u00dft. Diese sieht in Art. 2 Abs. 1 vor, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmervertreter rechtzeitig vor einer Massenentlassung konsultieren muss. Eine Entsch\u00e4digungspflicht vergleichbar dem \u00a7 113 BetrVG sieht die Richtlinie zwar nicht vor. Art. 6 regelt aber, dass wirksame Sanktionen zur Verf\u00fcgung stehen m\u00fcssen. Das BAG f\u00fchrt in seiner Pressemitteilung vom 12.02.2019 aus, dass eine Verletzung der Konsultationspflicht nach der Massenentlassungsrichtlinie nicht zwingend eine Sanktionierung in Form einer Entsch\u00e4digungszahlung erfordere. Die aus der Verletzung der Konsultationspflicht folgende Unwirksamkeit der K\u00fcndigung gen\u00fcgt demnach offenbar als wirksames Sanktionsinstrument.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Das Schreckgespenst einer Kumulierung von Nachteilsausgleichs- und Sozialplananspr\u00fcchen aufgrund der Massenentlassungsrichtlinie ist mit dem Urteil des BAG geb\u00e4ndigt. Arbeitgeber m\u00fcssen nicht mit einer Verdoppelung der finanziellen Lasten rechnen, wenn sie irrt\u00fcmlich oder wissentlich gegen die Vorschriften versto\u00dfen. Allerdings besteht weiterhin das Risiko, dass Nachteilsausgleichsanspr\u00fcche die Sozialplanforderungen deutlich \u00fcbersteigen k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachteilsausgleichsanspr\u00fcche spielen in der betrieblichen Praxis eine stark untergeordnete Rolle. Ein vor dem Bundesarbeitsgericht anh\u00e4ngiges Verfahren sowie vereinzelte Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte gaben zuletzt jedoch Anlass dar\u00fcber nachzudenken, ob Nachteilsausgleichsanspr\u00fcche jedenfalls bei Massenentlassungen zus\u00e4tzlich zu Sozialplananspr\u00fcchen geltend gemacht werden k\u00f6nnen. Dies &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2019\/02\/13\/keine-doppelzahlung-von-sozialplan-und-nachteilsausgleichsanspruechen-bei-massenentlassungen\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304378,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[51547,2241],"tags":[1856,30369,22056,19758,21991,51548,19638,51469],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8375"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304378"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8375"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8375\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8376,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8375\/revisions\/8376"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8375"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8375"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8375"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}