{"id":8406,"date":"2019-04-04T17:30:36","date_gmt":"2019-04-04T15:30:36","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8406"},"modified":"2019-04-04T17:30:03","modified_gmt":"2019-04-04T15:30:03","slug":"the-road-to-regtech-zur-fortentwicklung-der-datengestuetzten-wirtschaft-durch-das-europarecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2019\/04\/04\/the-road-to-regtech-zur-fortentwicklung-der-datengestuetzten-wirtschaft-durch-das-europarecht\/","title":{"rendered":"The Road to RegTech: Zur Fortentwicklung der datengest\u00fctzten Wirtschaft durch das Europarecht"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8407\" style=\"width: 190px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8407\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-full wp-image-8407\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2019\/04\/Zetzsche_Dirk.jpg\" alt=\"\" width=\"180\" height=\"120\" \/><p id=\"caption-attachment-8407\" class=\"wp-caption-text\">Prof. Dr. Dirk Zetzsche, LL.M., Universit\u00e4t Luxembourg<\/p><\/div>\n<p>Regulatory Technologies (RegTech) sind die Antwort auf eine intensivierte Regelsetzung, die namentlich das Finanzmarktrecht, jedoch auch s\u00e4mtliche anderen Bereiche des Wirtschaftsrechts erfasst. Gemeint ist die technisierte statt von Menschen veranlasste Berichterstattung im Unternehmen und an Aufsichtsbeh\u00f6rden. Betrachtet man die europ\u00e4ische Rechtspolitik des letzten Jahrzehnts, ist auff\u00e4llig, wie wenig \u00fcber RegTech zu lesen ist. Das erste namhafte Strategiedokument, in dem RegTech zu einem Regulierungsziel erhoben wird, ist \u2013 soweit ersichtlich \u2013 der <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/info\/publications\/180308-action-plan-fintech_en\">Fintech Aktionsplan der EU-Kommission vom M\u00e4rz 2018<\/a>.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Erzwungene Technisierung der internen Betriebsabl\u00e4ufe durch Reportingpflichten<\/strong><\/p>\n<p>Wer auf die offizi\u00f6sen Dokumente rekurriert, \u00fcbersieht, dass RegTech seit dem Regulierungstsunami, der auf die Finanzmarktkrise folgte, \u00dcberlebenselixier einer von Berichtspflichten gepeinigten Finanzbranche war. So umfasst das Reportingwesen zu der seit Juli 2013 in Deutschland zu beachtenden Richtlinie zu Alternativen Investment Fonds Managern (AIFM-RL) ein Formular zu berichtender Detaildaten, das ca. 100 eng bedruckte Seiten umfasst. Noch intensiver sind die Reportingpflichten unter den Umsetzungsakten zur MiFID-Richtlinie: J\u00fcngst erregten einige Gro\u00dfbanken auferlegte Bu\u00dfgelder Aufsehen, weil diese Banken es unterlassen hatten, einige Millionen Derivat-Transaktionen binnen eines Jahreszeitraums zu melden \u2013 was mehrerer Transaktionen pro Sekunde entspricht. Ohne vollumfassende Technisierung der internen Abl\u00e4ufe ist dies nicht mehr zu leisten. Es wird sich noch zeigen, ob die mit Datenmengen nunmehr befassten Aufsichtsbeh\u00f6rden insbesondere im Finanzbereich aus der Datenflut sinnvolle Schl\u00fcsse ziehen k\u00f6nnen, die zuk\u00fcnftige Krisen und Skandale vermeiden. Dies setzt jedenfalls voraus, den eigenen Aufsichtsansatz zu hinterfragen. Die t\u00e4gliche Arbeit der Beh\u00f6rden wird weniger akten- und mehr datenorientiert. In wenigen Jahren d\u00fcrfte die Aufsicht eher einem finanzwissenschaftlichen Graduiertenseminar gleichen, das im Tagesgesch\u00e4ft mit Wahrscheinlichkeitsextra- und interpolation operiert.<\/p>\n<p><strong>Einwirkung der Datenschutzverordnung auf die Unternehmensorganisation<\/strong><\/p>\n<p>Wie wir in einem <a href=\"https:\/\/papers.ssrn.com\/sol3\/papers.cfm?abstract_id=3359399\">aktuellen Arbeitspapier<\/a> zur Entwicklung von RegTech in Europa nachweisen, wurde der Einfluss anderer EU-Rechtsakte, die vordergr\u00fcndig mit der Unternehmensorganisation nichts zu tun haben, auf die unternehmensinternen Abl\u00e4ufe bislang untersch\u00e4tzt. An erster Stelle zu nennen ist die Datenschutzgrundverordnung. Diese ist nicht nur das Schreckgespenst jedes europ\u00e4ischen Unternehmenslenkers, Vereinsvorstands und Kaninchenz\u00fcchters, der einen Online-Auftritt verantwortet. Die Datenschutzgrundverordnung hat auch tiefgreifenden Einfluss auf die Datenorganisation in Unternehmen, das daran ankn\u00fcpfende Berichtswesen <em>und die Unternehmensstrategie<\/em>. Insbesondere die durch die DSGVO erzwungene Parzellierung und Kennzeichnung der Datenstr\u00f6me als Vorstufe zu einer Datenportabilit\u00e4t auf Wunsch der nat\u00fcrlichen Person hat eine Neuordnung der Datenerfassung und -verarbeitung erforderlich gemacht. Sie zwingt aber auch zur Neubewertung der Datenverl\u00e4sslichkeit: Machen erhebliche Kundenkreise etwa von ihrem Recht zur Datenportabilit\u00e4t Gebrauch oder wird die Einwilligung zur Datenverarbeitung wirksam widerrufen, fehlen dem Unternehmen f\u00fcr das Risikomanagement wesentliche Daten. Auch kann die Datenportabilit\u00e4t nicht nur innovationsgetriebenen Wettbewerb f\u00f6rdern; ebenso ist es denkbar, dass die transferierten Daten bei einem neuen Datengiganten geb\u00fcndelt werden. Infolgedessen ist die Unternehmensstrategie zu hinterfragen: Kundenkontakt allein ist kein Wettbewerbsvorteil mehr; die Gesamtmasse an Daten indes schon (\u201aData is the new oil\u2018).<\/p>\n<p><strong>Datafizierung der Unternehmensstrategie als \u201eFlucht nach vorn\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Die L\u00f6sung des Problems der rechtlich zu umfassendem Reporting und Datenportabilit\u00e4t gezwungenen Unternehmen lautet: Es m\u00fcssen schnellstm\u00f6glich die f\u00fcr die Wertsch\u00f6pfung erforderlichen Daten eruiert, m\u00f6glichst umfassend erfasst und dergestalt organisiert werden, dass die Datenorganisation Grundlage einer datafizierten Unternehmensstrategie sein kann. Dabei generieren kleine und mittlere Unternehmen aus dem eigenen Gesch\u00e4ftsbetrieb heraus eher weniger Daten, so dass diese \u00fcber neue Wege zur Datengenerierung etwa \u00fcber Kooperationen und Ankauf anonymisierter Datenstr\u00f6me nachzudenken haben. Gro\u00dfunternehmen m\u00fcssen bedenken, dass externe Gro\u00df-Datenverarbeiter auf kurz oder lang zu Wettbewerbern werden k\u00f6nnen. Unabh\u00e4ngig davon, wohin die \u201aRoad to RegTech\u2018 das jeweilige Unternehmen f\u00fchrt: Innovation ist aus Sicht der Gesamtwirtschaft kein Zweck an sich \u2013 sie dient allein dazu, Besch\u00e4ftigung, Wachstum und Wettbewerb nachhaltig zu sichern. Der Zweck wirtschaftslenkender Eingriffe muss nach wie vor dem Schutz der Kunden und Anleger sowie des Wirtschafts-(finanz-)systems verpflichtet sein.<\/p>\n<p><strong>Lessons learned<\/strong><\/p>\n<p>Das europ\u00e4ische Wirtschaftsrecht hat, obschon RegTech und Datafizierung erst in j\u00fcngster Zeit auf die rechtspolitische Agenda gelangt sind, im Bereich des Finanzmarktaufsichtsrechts gezeigt, wie die Grundlagen f\u00fcr eine nachhaltige datenbasierte Wirtschaft gelegt werden k\u00f6nnen. <a href=\"https:\/\/papers.ssrn.com\/sol3\/papers.cfm?abstract_id=3359399\">Wir halten daf\u00fcr vier Einflussfaktoren f\u00fcr erheblich<\/a>: (1) Datenbasierte Berichterstattung innerhalb und au\u00dferhalb des Unternehmens, (2) auf Parzellierung der Datenstr\u00f6me angelegtes, dem Schutz der einzelnen Privatperson verpflichtetes Datenschutzrecht, (3) eine Wirtschaftsordnung, die f\u00fcr Wettbewerb und Disruption offen, mithin jenseits des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes nicht \u00fcberreguliert, gleichwohl auf Eind\u00e4mmung datengest\u00fctzter Monopolmacht ausgerichtet ist, sowie (4) ein Regelwerk, das die Identifizierung online agierender Vertragsparteien f\u00f6rdert. Diese Elemente sind im europ\u00e4ischen Recht mehr oder minder zuf\u00e4llig zusammengekommen, k\u00f6nnten aber von anderen Rechtsordnungen auch planm\u00e4\u00dfig adaptiert werden, um eine datengest\u00fctzte Wirtschaftsordnung zu f\u00f6rdern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Regulatory Technologies (RegTech) sind die Antwort auf eine intensivierte Regelsetzung, die namentlich das Finanzmarktrecht, jedoch auch s\u00e4mtliche anderen Bereiche des Wirtschaftsrechts erfasst. Gemeint ist die technisierte statt von Menschen veranlasste Berichterstattung im Unternehmen und an Aufsichtsbeh\u00f6rden. 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