{"id":8414,"date":"2019-04-12T14:07:15","date_gmt":"2019-04-12T12:07:15","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8414"},"modified":"2019-04-12T15:08:02","modified_gmt":"2019-04-12T13:08:02","slug":"neues-zum-missbrauch-der-vertretungsmacht-des-gmbh-geschaeftsfuehrers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2019\/04\/12\/neues-zum-missbrauch-der-vertretungsmacht-des-gmbh-geschaeftsfuehrers\/","title":{"rendered":"Neues zum Missbrauch der Vertretungsmacht des GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers"},"content":{"rendered":"<p>Der BGH hat in einem neuen Urteil (v. 8.1.2019, II ZR 364\/18, DB 2019, 776) sehr bedeutsame Aussagen f\u00fcr die Transaktionspraxis getroffen. Wer das Unternehmen einer GmbH von deren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer erwirbt (asset deal), den trifft eine \u201eErkundigungsobliegenheit\u201c (Rn. 42), ob die Gesellschafter diesem Gesch\u00e4ft auch zugestimmt haben. Sonst kann es sein, dass die Transaktion nach den Grunds\u00e4tzen \u00fcber den Missbrauch der Vertretungsmacht scheitert. W\u00e4re \u00a7 179a AktG entsprechend bei der GmbH anzuwenden, w\u00fcrde der Erwerb schon wegen der fehlenden Vertretungsmacht des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers fehlgehen. Doch diese Analogie hat der BGH ausf\u00fchrlich mit \u00fcberzeugenden Gr\u00fcnden abgelehnt.<\/p>\n<p>\u00dcber die Ver\u00e4u\u00dferung des Unternehmens, mithin des gesamten Verm\u00f6gens der GmbH, haben die Gesellschafter zu beschlie\u00dfen. Den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer trifft eine Vorlagepflicht an die Gesellschafterversammlung, wenn eine solche gravierende Ma\u00dfnahme im Raum steht. Wird diese Pflicht missachtet, fehlt es an der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsbefugnis f\u00fcr die Unternehmensver\u00e4u\u00dferung. Die Vertretungsmacht bleibt formal bestehen, doch mit der Figur des Missbrauchs der Vertretungsmacht kommt man in der Regel zum selben Ergebnis wie bei analoger Anwendung des \u00a7 179a AktG: \u201eEinem verst\u00e4ndigen Vertragspartner muss klar sein, dass der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer die GmbH nicht ohne Zustimmung der Gesellschafter unternehmenslos stellen kann.\u201c (Rn. 41).<\/p>\n<p>So weit so gut. Doch was gilt, wenn es nicht um das Unternehmen als Ganzes, sondern um einzelne wichtige Unternehmensgegenst\u00e4nde geht?<!--more--><\/p>\n<p>Dazu hei\u00dft es im Urteil: \u201eAber auch, wenn &#8211; wie vorliegend &#8211; mit einer Immobilie nur ein einzelner Verm\u00f6gensgegenstand \u00fcbertragen werden soll, kann es sich nach den Umst\u00e4nden des Einzelfalls aufdr\u00e4ngen, dass der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer das Gesch\u00e4ft wegen seiner Bedeutung f\u00fcr die Gesellschaft nicht ohne R\u00fcckversicherung bei den Gesellschaftern vornehmen kann \u2026 Bei der Ver\u00e4u\u00dferung eines Einzelgegenstands kann sich der Missbrauch aufdr\u00e4ngen, wenn der Vertragspartner erf\u00e4hrt, dass ein ma\u00dfgebender Gesellschafter mit dem Gesch\u00e4ft nicht einverstanden ist.\u201c (Rn. 41, 42).<\/p>\n<p>Das sind durchaus problematische Aussagen. Wann eine Vorlagepflicht des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers bei ungew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ften besteht, ist in der Fachliteratur sehr umstritten (dazu Z\u00f6llner\/Noack in Baumbach\/Hueck, GmbHG, 21. Aufl. 2017, \u00a7 37 Rn. 7 ff). Besteht sie, fehlt die Befugnis zur Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung; ohne Zustimmung <em>darf<\/em> das Gesch\u00e4ft nicht durchgef\u00fchrt werden &#8211; aber es <em>kann<\/em>! Dass ein wie auch immer erkennbares kompetenzwidriges Handeln (ohne Sch\u00e4digung) zur Unverbindlichkeit des Au\u00dfenrechtsgesch\u00e4fts f\u00fchrt, ist grunds\u00e4tzlich abzulehnen. Damit wird \u00a7 37 Abs. 2 GmbHG beiseitegeschoben und die \u201eultra-vires\u201c-Lehre durch die Hintert\u00fcr eingef\u00fchrt. Die unbeschr\u00e4nkte und unbeschr\u00e4nkbare Vertretungsmacht des Leitungsorgans der Gesellschaft, festgelegt durch Art. 9 der Richtlinie (EU) 2017\/1132 v. 14.6.2017 \u00fcber bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts, kann durch diese Konstruktion schwerlich in der Sache konterkariert werden. Dass ein \u201ema\u00dfgebender Gesellschafter\u201c (?), welcher erkennbar opponiert, die Vertretung durch den amtierenden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer beeintr\u00e4chtigen soll k\u00f6nnen, ist inakzeptabel. Oft streiten Gesellschafterst\u00e4mme, was auch dem Gesch\u00e4ftsverkehr bekannt ist; erinnert sei an Media-Saturn (BGH v. 12.4.2016 \u2013 II ZR 275\/1, DB 2016, 1427). Macht man mit der zitierten Aussage ernst, w\u00e4re bei wichtigen Gesch\u00e4ften die GmbH gel\u00e4hmt, da ein Dritter nicht mehr sicher sein kann, dass angesichts des Zanks die Vertretungsmacht des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers hinreicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der BGH hat in einem neuen Urteil (v. 8.1.2019, II ZR 364\/18, DB 2019, 776) sehr bedeutsame Aussagen f\u00fcr die Transaktionspraxis getroffen. Wer das Unternehmen einer GmbH von deren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer erwirbt (asset deal), den trifft eine \u201eErkundigungsobliegenheit\u201c (Rn. 42), ob &hellip; <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2019\/04\/12\/neues-zum-missbrauch-der-vertretungsmacht-des-gmbh-geschaeftsfuehrers\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":304381,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[51790,51978,2448,52375],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8414"}],"collection":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/users\/304381"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8414"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8414\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8422,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8414\/revisions\/8422"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8414"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8414"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8414"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}