{"id":8433,"date":"2019-05-20T12:59:39","date_gmt":"2019-05-20T10:59:39","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8433"},"modified":"2019-05-20T12:59:39","modified_gmt":"2019-05-20T10:59:39","slug":"ki-einsatz-im-vorstand-und-aufsichtsrat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2019\/05\/20\/ki-einsatz-im-vorstand-und-aufsichtsrat\/","title":{"rendered":"KI-Einsatz im Vorstand und Aufsichtsrat"},"content":{"rendered":"<p>Sitzen bald KI-Roboter im Aufsichtsrat oder Vorstand? \u00dcber \u201e<a href=\"https:\/\/aufsichtsrat.owlit.de\/document.aspx\/?sUrl=rn%3aroex%5e%5efile%3a%2f%2fR%7c%2f03%2f02%2f01%2fzsa%2far%2f5b%2fe%2f5beacd71c90ed98ea4ab690e4bec95fa.xml&amp;ref=searchservice&amp;authentication=none\">Algorithmen im Aufsichtsrat<\/a>\u201c bzw. \u201e<a href=\"https:\/\/papers.ssrn.com\/sol3\/papers.cfm?abstract_id=3037403\">Robots in the boardroom<\/a>\u201d gibt es schon Einiges zu lesen. Internationale Praxisf\u00e4lle werden aus Hongkong <a href=\"https:\/\/www.golem.de\/news\/kuenstliche-intelligenz-unternehmen-waehlt-computer-in-den-vorstand-1405-106507.html\">(\u201eVital\u201c)<\/a> und den USA <a href=\"https:\/\/www.germanboardnews.de\/tops\/2018\/01\/kuenstliche-intelligenz-wo-einstein-im-vorstand-sitzt\/\">(\u201eEinstein\u201c)<\/a> gemeldet. Mit dem hiesigen Hinweis auf die \u00a7\u00a7 76 Abs. 3, \u00a7 100 Abs. 1 AktG, wonach nur nat\u00fcrliche Personen zugelassen sind, ist es zwar f\u00fcrs Erste getan. Neben dieser (durch k\u00fcnftige Gesetzgebung \u00fcberwindbaren) rechtlichen H\u00fcrde besteht auch eine wesentliche technologische. Denn eine \u201estarke\u201c KI, die als Superintelligenz agiert, gibt es nicht und wird es wohl auch nicht geben. Vielmehr existieren verschiedene Spielarten der \u201eschwachen\u201c KI, die in einem begrenzten Feld (und nur dort) etwas besser als ein Mensch kann, z.B. bei der Analyse gro\u00dfer Datenmengen. Dass sich Vorstand und Aufsichtsrat diese IT-Expertensysteme zu Nutze machen, sollte sich von selbst verstehen. Ob die Gesellschaftsorgane auf menschliche und\/oder technische Berater zur\u00fcckgreifen, liegt in ihrer Verantwortung. Doch \u201eSitz und Stimme\u201c haben diese nicht, auch nicht indirekt, indem ihnen etwa bei Pattsituationen ein Stichentscheid einger\u00e4umt wird.<!--more--><\/p>\n<p>Die Assistenz durch KI-Anwendungen hat Besonderheiten, die derzeit in der rechtswissenschaftlichen Diskussion stehen. Dass KI-Vorschl\u00e4ge nicht ungepr\u00fcft \u00fcbernommen werden d\u00fcrfen, erscheint selbstverst\u00e4ndlich. Bei menschlichem Expertenrat soll es nach dem BGH (\u201eIsion\u201c; s. DB 2011, 2484) auf drei Dinge ankommen, n\u00e4mlich dass die Information vollst\u00e4ndig unterbreitet und die Expertise unabh\u00e4ngig erstellt wurde sowie eine Plausibilisierungspr\u00fcfung durch das letztlich entscheidende Organ erfolgt. Ob und wie diese Grunds\u00e4tze auf KI-Gutachten anzuwenden sind, ist offen. Ein Problem wird in der \u201eBlack Box\u201c gesehen, also in dem Umstand, dass die exakte technische Herleitung sich menschlicher Erkenntnis verschlie\u00dft. Auch d\u00fcrfte es kaum angehen, den Input auf Vollst\u00e4ndigkeit (was immer das konkret ist) zu pr\u00fcfen. Schlie\u00dflich ist es zwar so, dass die KI selbst keine Eigeninteressen hat, aber vielleicht die Programmgestalter (etwa bei einem System, das Managerverg\u00fctungen entwirft)?<\/p>\n<p>Um KI-Anwendungen zu nutzen, braucht es keine ausgewiesenen Digitalexperten in Vorstand oder Aufsichtsrat. Ein allgemeines Verst\u00e4ndnis von deren Wirkungsweise sollte gen\u00fcgen. Auch das Navigationssystem mit Routenvorschl\u00e4gen ist eine KI-Anwendung, dem ein Gesch\u00e4ftsleiter auf dem Weg zum Gesch\u00e4ftstermin vertrauen darf. Bei komplexeren Systemen sind Probel\u00e4ufe, \u00dcberwachung und ggf. externe Begutachtungen vonn\u00f6ten \u2013 aber das unterscheidet sich nicht grundlegend von den Anforderungen, die auch sonst an die Nutzung technischer Anlagen gestellt werden.<\/p>\n<p>Zur Vorbereitung von Organentscheidungen ist die Nutzung von KI-gest\u00fctzten Expertisen jedenfalls zul\u00e4ssig \u2013 ist sie sogar geboten? Das kann mit Blick auf die Business Judgement Rule durchaus anzunehmen sein. Wenn etwa ein M&amp;A-Gesch\u00e4ft in Rede steht, sind u.U. sehr gro\u00dfe und komplexe Unterlagen zu sichten. Hier kann eine geeignete KI-Anwendung ihre Vorz\u00fcge ausspielen, weil sie in der Lage ist, Zusammenh\u00e4nge herzustellen, die f\u00fcr menschliche Analysten nicht oder nicht mit verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigem Aufwand erkennbar sind. Mit einer KI fiele es leichter, der Anforderung zu gen\u00fcgen, \u201eauf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft\u201c (\u00a7 93 Abs. 1 S. 2 AktG) entschieden zu haben.<\/p>\n<p>Auch und vor allem f\u00fcr die Compliance-Organisation wird die KI-Nutzung immer bedeutsamer. Bei einem weltweit t\u00e4tigen Konzern mit einer sechsstelligen Besch\u00e4ftigtenzahl ist es ohne diese Spitzentechnologie gar nicht m\u00f6glich, die Regeleinhaltung einigerma\u00dfen verl\u00e4sslich zu \u00fcberwachen. Vorf\u00e4lle in Fernost und in Lateinamerika zu erfassen und zusammen als verd\u00e4chtig zu erkennen, d\u00fcrfte bei einem herk\u00f6mmlichen Berichtssystem kaum rechtzeitig gelingen. Soweit personenbezogene Daten im Spiel sind, spielt der Datenschutz allerdings eine retardierende Rolle.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Vorst\u00e4nde und Aufsichtsr\u00e4te ist das potenzielle Wissen \u00fcber alles und jedes, was im Unternehmen geschieht, nicht nur von Vorteil. Im Haftungsfall wird das Alles-Wissen-k\u00f6nnen zum Danaergeschenk. Daher muss auch \u00fcber eine zeitgem\u00e4\u00dfe Wissensorganisation und -haftung gesprochen werden. Segen und Fluch der Technik \u2013 das altbacken wirkende Thema eines Sch\u00fcleraufsatzes erscheint hochmodern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sitzen bald KI-Roboter im Aufsichtsrat oder Vorstand? \u00dcber \u201eAlgorithmen im Aufsichtsrat\u201c bzw. \u201eRobots in the boardroom\u201d gibt es schon Einiges zu lesen. Internationale Praxisf\u00e4lle werden aus Hongkong (\u201eVital\u201c) und den USA (\u201eEinstein\u201c) gemeldet. 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