{"id":8445,"date":"2019-05-27T17:31:01","date_gmt":"2019-05-27T15:31:01","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8445"},"modified":"2019-05-29T10:04:01","modified_gmt":"2019-05-29T08:04:01","slug":"bundeskabinett-beschliesst-mindestlohn-fuer-auszubildende-effektive-massnahme-oder-reine-symbolpolitik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2019\/05\/27\/bundeskabinett-beschliesst-mindestlohn-fuer-auszubildende-effektive-massnahme-oder-reine-symbolpolitik\/","title":{"rendered":"Bundeskabinett beschlie\u00dft Mindestlohn f\u00fcr Auszubildende \u2013 effektive Ma\u00dfnahme oder reine Symbolpolitik?"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8447\" style=\"width: 197px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8447\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-8447\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2019\/05\/Kurzboeck_Christoph-440x607.jpg\" alt=\"\" width=\"187\" height=\"254\" \/><p id=\"caption-attachment-8447\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FAArbR Dr. Christoph Kurzb\u00f6ck, R\u00f6dl &amp; Partner, N\u00fcrnberg<\/p><\/div>\n<p>Wenn es nach der Bundesregierung geht, sollen Auszubildende in Zukunft einen Mindestlohn bekommen. Der Mitte Mai beschlossene Gesetzentwurf zum Azubi-Mindestlohn sieht vor, dass Auszubildende ab 2020 im ersten Lehrjahr 515 Euro als Mindestverg\u00fctung bekommen. Bis 2023 soll dieser Mindestbetrag f\u00fcr das erste Lehrjahr schrittweise auf 620 Euro ansteigen.<!--more--><\/p>\n<p>Au\u00dferdem besagt der Entwurf, dass sich der Azubi-Mindestlohn in den weiteren Lehrjahren um bestimmte Prozents\u00e4tze erh\u00f6hen soll: So ist f\u00fcr das zweite Lehrjahr ein Anstieg um 18 Prozent und f\u00fcr das dritte ein Anstieg um 35 Prozent vorgesehen, jeweils bezogen auf den Mindestlohn im ersten Lehrjahr. F\u00fcr l\u00e4ngere Ausbildungen sollen Sonderregeln mit einem h\u00f6heren Mindestlohn gelten.<\/p>\n<p>Bislang existiert in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn nur f\u00fcr Arbeitnehmer. Derzeit betr\u00e4gt er 9,19 Euro pro Zeitstunde. Auszubildende dagegen unterfallen nicht dem Mindestlohngesetz. Nach dem einschl\u00e4gigen Berufsbildungsgesetz ist ihnen nur eine angemessene Verg\u00fctung zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>Das nun diskutierte Gesetzesvorhaben wird unter anderem damit begr\u00fcndet, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber allein keine ausbalancierten Verg\u00fctungen schaffen und damit der Gesetzgeber gefragt ist.<\/p>\n<p>Der Entwurf hat jedoch einen entscheidenden Haken. Denn in die Tarifhoheit soll durch einen gesetzlichen Azubi-Mindestlohn nicht eingegriffen werden. Nach dem Gesetzesvorhaben greift also der gesetzliche Mindestlohn nur dort, wo keine Tarifbindung besteht. Sieht demnach ein Tarifvertrag eine niedrigere Verg\u00fctung im ersten Lehrjahr vor, so steht diese tarifliche Regelung \u00fcber dem Gesetz. Auch in Zeiten abnehmender tariflicher Bindungen sind immerhin noch rund 30 Prozent der Betriebe im Westen und 20 Prozent der Betriebe im Osten tarifgebunden. Daher liegt es nun bei den Gewerkschaften, sich f\u00fcr die Auszubildenden einzusetzen. Gerade in den neuen Bundesl\u00e4ndern liegen die tariflichen Ausbildungsverg\u00fctungen in manchen Berufen wie z.B. dem Friseur- oder Fleischerhandwerk deutlich unter dem avisierten gesetzlichen Mindestlohn f\u00fcr Auszubildende.<\/p>\n<p>Anzunehmen ist aber auch, dass der Gesetzesentwurf der Tarifflucht weiter Vorschub leistet. Schlie\u00dflich sind in vielen Berufen die tariflichen Ausbildungsverg\u00fctungen sowohl im Westen als auch im Osten bereits im ersten Lehrjahr h\u00f6her bemessen. Wom\u00f6glich erkennt daher der eine oder andere tarifgebundene Arbeitgeber nun einen finanziellen Vorteil in der Vermeidung tarifrechtlicher Bindungen. Gilt n\u00e4mlich kein Tarifvertrag, so greifen nach dem Gesetzesentwurf automatisch die 515,- EUR Mindestlohn. In Zeiten, in denen viele Lehrstellen mangels Bewerber unbesetzt bleiben, wird jedoch der Trend eher zu h\u00f6heren Azubi-Geh\u00e4ltern gehen als umgekehrt.<\/p>\n<p>Insgesamt ist der Gesetzesentwurf daher auch aus Sicht der Unternehmen zu begr\u00fc\u00dfen. Im Zusammenhang mit den im M\u00e4rz beschlossenen h\u00f6heren Zusch\u00fcssen f\u00fcr Auszubildenden ist der Mindestlohn ein weiterer Baustein, um wieder mehr junge Leute f\u00fcr eine Ausbildung zu begeistern. Wie dargestellt wird die Zahl der Anwendungsf\u00e4lle in der Praxis allerdings eher gering ausfallen. Es ist daher zu bezweifeln, dass dem Azubi-Mangel damit effektiv begegnet wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn es nach der Bundesregierung geht, sollen Auszubildende in Zukunft einen Mindestlohn bekommen. Der Mitte Mai beschlossene Gesetzentwurf zum Azubi-Mindestlohn sieht vor, dass Auszubildende ab 2020 im ersten Lehrjahr 515 Euro als Mindestverg\u00fctung bekommen. 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