{"id":8752,"date":"2020-07-09T11:27:05","date_gmt":"2020-07-09T09:27:05","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8752"},"modified":"2020-07-09T11:27:05","modified_gmt":"2020-07-09T09:27:05","slug":"zwischen-bullen-und-baeren-der-einfluss-der-covid-19-krise-auf-unternehmensstrategien-und-investorenerwartung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2020\/07\/09\/zwischen-bullen-und-baeren-der-einfluss-der-covid-19-krise-auf-unternehmensstrategien-und-investorenerwartung\/","title":{"rendered":"Zwischen Bullen und B\u00e4ren \u2013 Der Einfluss der COVID-19 Krise auf Unternehmensstrategien und Investorenerwartung"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8751\" style=\"width: 304px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8751\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-8751\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2020\/07\/Bild-Selzner_Vogt-440x165.jpg\" alt=\"\" width=\"294\" height=\"118\" \/><p id=\"caption-attachment-8751\" class=\"wp-caption-text\">Dr. Harald Selzner und Dr. Benedikt Vogt sind Rechtsanw\u00e4lte im D\u00fcsseldorfer B\u00fcro von Latham &amp; Watkins.<\/p><\/div>\n<p>Die COVID-19 Pandemie stellt deutsche Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Standen dabei zun\u00e4chst existenzielle Themen im Vordergrund, wie etwa die Sicherstellung von Liquidit\u00e4t, Beantragung von Kurzarbeit, Absicherung von Lieferketten, so m\u00fcssen sich Vorstand und Aufsichtsrat b\u00f6rsennotierter Unternehmen verst\u00e4rkt auch Gedanken dazu machen, welche nachhaltigen Auswirkungen die COVID-19 Krise auf das Gesch\u00e4ftsmodell und die zugrundeliegende Unternehmensstrategie haben wird. Bereits vor COVID-19 hatte sich die Erwartungshaltung der Kapitalm\u00e4rkte in Bezug auf internationale Usancen ver\u00e4ndert und wurde gepr\u00e4gt durch institutionelle Investoren, Stimmrechtsberater (sog. <em>Proxy Advisor<\/em>) und aktivistische Hedgefonds. Am Kapitalmarkt langfristig \u00fcberzeugen kann nur, wer den Austausch mit diesen Stakeholdern nicht vernachl\u00e4ssigt. Allein im Jahr 2019 waren in Deutschland 19 Kampagnen aktivistischer Investoren zu verzeichnen; prominente Beispiele sind etwa Scout24, SAP, ThyssenKrupp, Uniper, Bilfinger und Stada.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Der Einfluss von Stimmrechtsberatern <\/strong><\/p>\n<p>Die Corporate Governance deutscher b\u00f6rsennotierter Unternehmen wird heute zunehmend von professionellen Stimmrechtsberatern, etwa ISS oder Glass Lewis, gepr\u00e4gt, die insbesondere institutionellen Investoren zur Seite stehen. Abstimmungsergebnisse auf Hauptversammlungen sind vermehrt davon abh\u00e4ngig, ob der jeweilige Beschlussvorschlag den Vorgaben der Stimmrechtsberater entspricht. Zu den prominenten Beispielen der Einflussnahme geh\u00f6rt die 2018 verweigerte Entlastung des Vorstandsvorsitzenden bei der Deutschen B\u00f6rse genauso wie die Abwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden der Norma. Beschlussempfehlungen werden von den Stimmrechtsberatern teilweise vorab ver\u00f6ffentlicht und beeinflussen damit sowohl andere Aktion\u00e4re als auch die Unternehmensverwaltung, die in einigen F\u00e4llen bereits angek\u00fcndigte Beschlussvorschl\u00e4ge daraufhin \u00e4nderten. Die T\u00e4tigkeit von Stimmrechtsberatern steht daher zunehmend auch in der Kritik, die sich im Wesentlichen auf drei Aspekte konzentriert: Zun\u00e4chst weichen die Empfehlungen der Stimmrechtsberater teilweise vom Deutschen Corporate Governance Kodex und den Sollvorschriften des Aktienrechts ab. Das zeigt sich regelm\u00e4\u00dfig beim Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat und der insofern vorgesehenen Cooling-Off-Periode. Des Weiteren gibt es die Sorge von Interessenskonflikten, da sich die Stimmrechtsberater vermehrt neben ihrer Kernt\u00e4tigkeit auch unmittelbar als Berater f\u00fcr b\u00f6rsennotierte Unternehmen zu Fragen der Corporate Governance engagieren. Schlie\u00dflich wird mangelnde Transparenz ins Feld gef\u00fchrt und damit einhergehend eine st\u00e4rkere Reglementierung (und Beschr\u00e4nkung ihres Einflusses) eingefordert. Unbeschadet dieser Diskussion ist es f\u00fcr die Verwaltung b\u00f6rsennotierter Unternehmen entscheidend, den Einfluss von Stimmrechtsberatern bei Ma\u00dfnahmen, die der Zustimmung der Aktion\u00e4re bed\u00fcrfen, fr\u00fchzeitig zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p><strong>Auswirkungen auf die Unternehmensf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n<p>Was folgt aus alledem f\u00fcr das Pflichtenheft von Vorst\u00e4nden und Aufsichtsr\u00e4ten? Die COVID-19 Krise muss vor dem Hintergrund aktueller Trends zu einer kritischen Bestandsaufnahme der aktuellen Unternehmensstrategie und der zugrundeliegenden Gesch\u00e4ftsmodelle f\u00fchren. Erforderliche Anpassungen sind zu entwickeln, Chancen, die sich aus der Krise oder einer anschlie\u00dfenden Konsolidierung ergeben, zu evaluieren und gegebenenfalls zu nutzen. Ma\u00dfstab ist allein das Unternehmensinteresse. Aber damit ist die Arbeit nicht getan. Zus\u00e4tzlich ist eine proaktive Investorenkommunikation zu gew\u00e4hrleisten, die die fortgeschriebene Strategie und die angepassten Gesch\u00e4ftsmodelle \u00fcberzeugend darlegt und begr\u00fcndet. Die Richtlinien der Stimmrechtsberater sind fr\u00fchzeitig in den Blick zu nehmen, insbesondere im Hinblick auf die Befassung der Hauptversammlung. Damit wird zugleich dem Risiko einer \u00f6ffentlichen Kampagne von Aktivisten effektiv begegnet und durch eine transparente und \u00fcberzeugende Kommunikation der eigene B\u00f6rsenkurs gest\u00e4rkt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die COVID-19 Pandemie stellt deutsche Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen. 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