{"id":8757,"date":"2020-07-10T12:12:10","date_gmt":"2020-07-10T10:12:10","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8757"},"modified":"2020-07-10T12:18:41","modified_gmt":"2020-07-10T10:18:41","slug":"virtuelle-hauptversammlungen-2020-ein-zwischenstand","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2020\/07\/10\/virtuelle-hauptversammlungen-2020-ein-zwischenstand\/","title":{"rendered":"Virtuelle Hauptversammlungen 2020 &#8211; ein Zwischenstand"},"content":{"rendered":"<p>Die HV-Saison 2020 neigt sich im Juli schon dem Ende entgegen, sie ist bzw. war eine besondere. B\u00f6rsennotierte Gesellschaften haben von der <a href=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2020\/03\/23\/gesetzlich-ermoeglicht-die-virtuelle-hauptversammlung-im-jahr-2020\/\">gesetzlich einger\u00e4umten M\u00f6glichkeit<\/a> regen Gebrauch gemacht, die HV ohne physisch pr\u00e4sente Aktion\u00e4re abzuhalten (virtuelle HV &#8211; VHV). Die blitzartige Umstellung auf das digitale Format ist sehr bemerkenswert. Soweit ersichtlich hat die technische Durchf\u00fchrung kaum Probleme bereitet, insbesondere die audiovisuelle Zuschaltung der Aktion\u00e4re ist durchweg gelungen. Die Gesellschaften haben sich f\u00fcr eine Adaption der Vorg\u00e4nge bei einer Pr\u00e4senz-HV entschieden, die medialen bzw. digitalen Optionen einer virtuellen Zusammenkunft blieben meist ungenutzt. Aktion\u00e4rsvereinigungen und manche Investmentfonds h\u00e4tten zwar lieber die B\u00fchne einer Pr\u00e4senz-HV, was verst\u00e4ndlich ist. Die Beteiligung dieser wichtigen Akteure l\u00e4sst sich auch virtuell erreichen, wie die Vonovia SE gezeigt hat, die Stellungnahmen von DSW und SdK einspielte; die Deutsche Bank AG ver\u00f6ffentlichte Fragen ihrer Aktion\u00e4re auf ihrer Internetseite und bot ein begleitendes Forum an.<!--more--><\/p>\n<p>Die virtuelle Durchf\u00fchrung eignet sich besonders f\u00fcr au\u00dferordentliche Hauptversammlungen (Rh\u00f6n-Klinikum AG am 3.6.2020; Lufthansa AG am 25.6.2020; Siemens AG am 9.7.2020). Der Aufwand f\u00fcr eine kurzfristig buchbare Location entf\u00e4llt nebst allem Drumherum. Wenn es die VHV auch nach Corona noch gibt, w\u00fcrde das die Corporate Governance ziemlich beeinflussen, da mit ihr eine schnelle Aktion\u00e4rsentscheidung m\u00f6glich w\u00e4re. Das Argument, die HV sei zu schwerf\u00e4llig und deshalb k\u00f6nne sie nicht mitreden, entfiele weithin.<\/p>\n<p>Alle Gesellschaften haben sowohl die (elektronische) Briefwahl als auch eine gesellschaftsbenannte Stimmrechtsvertretung angeboten; eine elektronische Teilnahme gab es daneben fast nirgends. Die Fragem\u00f6glichkeit wurde \u00fcberwiegend so gehandhabt, dass die Fragen 2 Tage vorher einzureichen waren; auf der VHV wurden sie verlesen (auf Wunsch mit Namen des Aktion\u00e4rs) und hintereinander beantwortet. Diese Prozedur zog die VHV geh\u00f6rig in die L\u00e4nge. Manche Gesellschaften haben die Fragen zusammengefasst bzw. erkennbar eine Fragenstruktur abgearbeitet. Wer durchhielt, konnte bis zum Beginn des Abstimmungsvorgangs noch sein Stimmverhalten \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Zahlreiche weitere Probleme und Problemchen sind aufgetaucht (gibt es einen \u201eOrt\u201c der VHV? Wie berechnet man die Fragefrist 2 Tage vor der VHV? Wer muss physisch pr\u00e4sent sein? Was ist mit dem Notar? Wie ist das mit Gegenantr\u00e4gen?), die hier dahinstehen m\u00f6gen. Eine eingehende Diskussion w\u00fcrde sich nur lohnen, wenn es die VHV auch im Jahr 2021 und dar\u00fcber hinaus gibt. Von Gesetzes wegen ist sie nur bis zum 31.12.2020 m\u00f6glich, allerdings mit einer Verl\u00e4ngerungsoption kraft Rechtsverordnung des Bundesjustizministeriums im Hinblick auf die Pandemielage.<\/p>\n<p>Den Verwaltungen der Gesellschaften gef\u00e4llt die VHV schon wegen der deutlich geringeren Kosten, manchen auch wegen des geringeren Stress\u00b4 verglichen mit Ad-Hoc-Fragen und gar einem Saal tobender Aktion\u00e4re. Dennoch haben die Vorstandsvorsitzenden ihre HV-Rede gerne so begonnen: \u201eViel lieber w\u00fcrde ich Sie heute pers\u00f6nlich vor Ort begr\u00fc\u00dfen, mir fehlt der Austausch mit Ihnen &#8230;\u201c. Das muss man nicht f\u00fcr bare M\u00fcnze nehmen. Wie es mit der Stimmen- bzw. Kapitalpr\u00e4senz bei den virtuellen HV im Vergleich zur Saal-HV aussieht, wird eine Auswertung am Jahresende zeigen. Prognose: Die VHV gewinnt.<\/p>\n<p>Die Alternative zur VHV, eine Pr\u00e4senz-HV mit angebotener Online-Teilhabe, also eine hybride Gestaltung, konnte \u00a0nicht verfangen, aus mehreren Gr\u00fcnden: (1) Die physische Pr\u00e4senz l\u00e4sst sich nicht steuern; kommen zu viele Aktion\u00e4re, ist wegen der Pandemie-Restriktionen eine Versammlung nicht oder nicht zumutbar m\u00f6glich; (2) die volle Online-Teilhabe iSv \u00a7 118 I 2 AktG kostet extra und sie ist unerprobt; (3) der Ausschluss des Auskunftsrechts \u00a0&#8211; stattdessen nur Fragem\u00f6glichkeiten &#8211; gilt f\u00fcr die pr\u00e4senten Aktion\u00e4re nicht; (4) ebenso wenig greift f\u00fcr sie der weitgehende Ausschluss des Anfechtungsrechts.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die HV-Saison 2020 neigt sich im Juli schon dem Ende entgegen, sie ist bzw. war eine besondere. B\u00f6rsennotierte Gesellschaften haben von der gesetzlich einger\u00e4umten M\u00f6glichkeit regen Gebrauch gemacht, die HV ohne physisch pr\u00e4sente Aktion\u00e4re abzuhalten (virtuelle HV &#8211; VHV). 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