{"id":8838,"date":"2020-12-11T13:57:35","date_gmt":"2020-12-11T12:57:35","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8838"},"modified":"2020-12-11T14:01:20","modified_gmt":"2020-12-11T13:01:20","slug":"gesetz-zur-fortentwicklung-des-sanierungs-und-insolvenzrechts-keine-zeit-zur-diskussion-und-viele-fragen-offen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2020\/12\/11\/gesetz-zur-fortentwicklung-des-sanierungs-und-insolvenzrechts-keine-zeit-zur-diskussion-und-viele-fragen-offen\/","title":{"rendered":"Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts: Keine Zeit zur Diskussion und viele Fragen offen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8595\" style=\"width: 164px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8595\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-8595\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2019\/12\/J\u00f6rn-Weitzmann-440x660.jpg\" alt=\"\" width=\"154\" height=\"229\" \/><p id=\"caption-attachment-8595\" class=\"wp-caption-text\">RA J\u00f6rn Weitzmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV)<\/p><\/div>\n<p>In der Vergangenheit haben einige in der Restrukturierung befindliche Unternehmen unter Geltung des englischen Scheme of Arrangement Akkordst\u00f6rer wieder in die Linie gestellt. Auch in Deutschland wurde der Ruf nach entsprechenden Regeln laut. Disstressed Debt, Loan to own, Hold out Value-Investoren haben nicht nur eine \u00c4nderung der Finanzierungsstruktur, sondern auch der Verhandlungskultur bewirkt. So werden neue Instrumente gefordert, um das Verhandlungsgleichgewicht wiederherzustellen und eigensinniges Verhalten zur\u00fcckzudr\u00e4ngen.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Passt der Anzug? <\/strong><\/p>\n<p>Die Antwort des Gesetzgebers ist nun das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG), dessen Herzst\u00fcck das StaRUG (Gesetz \u00fcber den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen) bildet. Mit dem StaRUG-Regierungsentwurf geht die Bundesregierung teilweise deutlich \u00fcber die im M\u00e4rz 2019 beschlossene EU-Richtlinie ((EU) 2019\/1023) \u00a0hinaus. Doch zahlreiche Fragen sind offen:<\/p>\n<ol>\n<li>Welche Rechtfertigung gibt es, dass der Schuldner in einem teilkollektiven, nicht \u00f6ffentlichen Verfahren die M\u00f6glichkeit hat,<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>einzelne Gl\u00e4ubiger zu bestimmen, die er dem Plan unterwirft,<\/li>\n<li>ein Restrukturierungsziel selbst zu bestimmen,<\/li>\n<li>beim Restrukturierungsgericht die Anordnung gegen einzelne Gl\u00e4ubiger oder Gl\u00e4ubigergruppen zu beantragen, Ma\u00dfnahmen der Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen und<\/li>\n<li>Vertr\u00e4ge zu beenden,<\/li>\n<li>innerhalb sehr kurzer Fristen mit Mehrheit \u00fcber einen Restrukturierungsplan abstimmen zu lassen?<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"2\">\n<li>Ist es gerechtfertigt, dass der Schuldner ma\u00dfgebliche Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten machen kann, von denen das Gericht (soweit der Schuldner die Voraussetzungen des \u00a7 58 Abs. 1 und 2 StaRUG erf\u00fcllt) nur abweichen kann, wenn die vorgeschlagene Person offensichtlich ungeeignet ist? Warum wird nicht ein wirklich unabh\u00e4ngiger Beauftragter durch das Restrukturierungsgericht bestellt?<\/li>\n<li>Ist das verfassungsgem\u00e4\u00dfe Recht des Gl\u00e4ubigers auf den gesetzlichen Richter noch gewahrt?<\/li>\n<li>Ist die drohende Zahlungsunf\u00e4higkeit das richtige Einstiegskriterium? M\u00fcsste es nicht vielmehr hei\u00dfen: \u201edrohend zahlungsunf\u00e4hig und nicht materiell \u00fcberschuldet\u201c? Zahlungsf\u00e4higkeit l\u00e4sst sich leicht gestalten, etwa durch sofortige Realisierung der Einnahmen (Factoring), sp\u00e4tere Zahlung korrespondierender Aufwendungen, ungenehmigte Lieferantenkredite, Bildung von Lohn-\/Zeitkonten, Unternehmensanleihen, Kreditaufnahmen, Vorkasse, Liquidit\u00e4t aus R\u00fcckstellungen der Pensionen.<\/li>\n<li>W\u00e4re es nicht kosteneffizienter, wenn alle Beteiligten ihre Kosten sowie die Kosten der Berater selbst tragen? Gl\u00e4ubiger mit Kosten\u00fcbernahmeerkl\u00e4rungen w\u00e4ren andernfalls privilegiert. Gl\u00e4ubiger, deren Beraterkosten der Schuldner \u00fcbernimmt, verhandeln regelm\u00e4\u00dfig anders, als jene, die ihre Kosten selbst tragen m\u00fcssen.<\/li>\n<li>Warum kann eine Vollstreckungssperre angeordnet werden, soweit dieses &#8222;<em>zur Wahrung der Aussichten <\/em>auf die <em>Verwirklichung des Restrukturierungsziels<\/em>\u201c erforderlich ist? Ist die doppelte Beg\u00fcnstigung des Schuldners gerechtfertigt?<\/li>\n<li>Wie kann ein Case Placement, Forum- bzw. Richtershopping verhindert werden?<\/li>\n<li>Warum wirkt das Verbot von L\u00f6sungsklauseln nicht 30 Tage vor Rechtsh\u00e4ngigkeit zur\u00fcck um einen gesch\u00fctzten Verhandlungsraum zu schaffen?<\/li>\n<li>Ist es gerechtfertigt, neue Finanzierungen anfechtungsrechtlich besser zu stellen, wenn der Kreditgeber nur an der Werthaltigkeit der Sicherungen, nicht aber an der Belastbarkeit des Sanierungskonzepts interessiert ist? Die praxiserprobten Rechtsprechungsregeln fordern ein schl\u00fcssiges, auf den Einzelfall bezogenes Sanierungskonzept, ernsthafte, begr\u00fcndete Aussichten auf Erfolg und das Gutachten eines unvoreingenommenen branchenkundigen Fachmanns. Warum will man darauf verzichten?<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Vergangenheit haben einige in der Restrukturierung befindliche Unternehmen unter Geltung des englischen Scheme of Arrangement Akkordst\u00f6rer wieder in die Linie gestellt. Auch in Deutschland wurde der Ruf nach entsprechenden Regeln laut. 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