{"id":8970,"date":"2021-06-09T16:25:04","date_gmt":"2021-06-09T14:25:04","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=8970"},"modified":"2021-06-09T16:29:34","modified_gmt":"2021-06-09T14:29:34","slug":"lex-wirecard-das-fisg-auf-der-zielgeraden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2021\/06\/09\/lex-wirecard-das-fisg-auf-der-zielgeraden\/","title":{"rendered":"Lex Wirecard: Das FISG auf der Zielgeraden"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8972\" style=\"width: 250px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8972\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-8972\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2021\/06\/Tim-Johannsen-Roth-und-Klaus-von-der-Linden--440x230.jpg\" alt=\"\" width=\"240\" height=\"132\" \/><p id=\"caption-attachment-8972\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Tim Johannsen-Roth\/RA Dr. Klaus von der Linden, Linklaters LLP, D\u00fcsseldorf<\/p><\/div>\n<p>Der spektakul\u00e4re Kollaps von Wirecard im Juni 2020 hat hohe Wellen geschlagen. Seine Aufkl\u00e4rung ist noch in vollem Gange. Trotzdem haben Gesetzgeber, Regulatoren und B\u00f6rsenbetreiber l\u00e4ngst begonnen, neue Regeln festzulegen. Ihr gemeinsames Ziel lautet, entt\u00e4uschtes Anlegervertrauen schnellstm\u00f6glich wiederherzustellen. Der gr\u00f6\u00dfte und wichtigste Baustein f\u00fcr dieses ambitionierte Vorhaben ist das Gesetz zur St\u00e4rkung der Finanzmarktintegrit\u00e4t, das sogenannte FISG. Es bringt weitreichende Neuerungen im Handels-, Aktien- und Kapitalmarktrecht, insbesondere eine beschleunigte interne und externe Pr\u00fcferrotation, eine sch\u00e4rfere Haftung des Abschlusspr\u00fcfers, den obligatorischen Pr\u00fcfungsausschuss f\u00fcr Aufsichtsr\u00e4te s\u00e4mtlicher Unternehmen von \u00f6ffentlichem Interesse (PIEs) sowie mehr Biss und Kompetenzen f\u00fcr die Finanzaufsicht.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Das FISG ist in Rekordzeit entstanden, trotz seines Umfangs und seiner Komplexit\u00e4t. Nach \u00fcberschaubarer Funkpause im ausklingenden Fr\u00fchjahr hat der Finanzausschuss am 19.05.2021 seine Empfehlungen vorgelegt. Gleich am n\u00e4chsten Tag hat der Bundestag das FISG in eben dieser Fassung in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet. Auch die Behandlung im Bundesrat am 28.05.2021 war offenbar Formsache. Es ist daher absehbar, dass das FISG in wesentlichen Teilen schon zum 01.07.2021 in Kraft tritt. Die Eckpunkte lauten wie folgt:<\/p>\n<p><strong>Abschlusspr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr den Abschlusspr\u00fcfer haben sich gegen\u00fcber dem Regierungsentwurf nur moderate \u00c4nderungen ergeben. Es bleibt dabei, dass sp\u00e4testens nach zehn Jahren eine externe Rotation ansteht, d.h. ein Austausch der Pr\u00fcfungsgesellschaft, nicht nur ihres Personals. Letzteres muss berufsrechtlich nunmehr schon nach f\u00fcnf Jahren wechseln. Auch an der Idee einer versch\u00e4rften Haftung des Abschlusspr\u00fcfers h\u00e4lt das FISG im Grunde fest. Nur wird es an dieser Stelle noch etwas komplizierter: Haftungsschranken bei 1,5, 4, 12, 16 oder 32 Mio. Euro, je nach der Bedeutung der betroffenen Gesellschaft und der Schwere des Verschuldens, unbeschr\u00e4nkte Haftung ab grober Fahrl\u00e4ssigkeit bei kapitalmarktorientierten Unternehmen, ansonsten erst bei Vorsatz.<\/p>\n<p><strong>Corporate<\/strong> <strong>Governance<\/strong><\/p>\n<p>Es bleibt dabei, dass die Aufsichtsr\u00e4te s\u00e4mtlicher PIEs k\u00fcnftig einen Pr\u00fcfungsausschuss bilden m\u00fcssen \u2013 mit mindestens zwei Finanzexperten. Hierzu stand die Frage im Raum, ob f\u00fcr dreik\u00f6pfige Aufsichtsr\u00e4te nicht eine Ausnahme greifen muss. Das finale FISG sieht dies nicht vor. Stattdessen bestimmt es, dass das Plenum nunmehr sein eigener Pr\u00fcfungsausschuss ist. Eine kuriose Regelung, die in der Praxis noch manche Folgefrage aufwerfen k\u00f6nnte, etwa zur Rollenverteilung und Interaktion bei der Auswahl eines neuen Abschlusspr\u00fcfers. Au\u00dferdem erhalten nun s\u00e4mtliche Mitglieder des Pr\u00fcfungsausschusses das Recht, Informationen bei den Leitern des Risikomanagements, der internen Revision und \u00e4hnlicher Fachbereiche einzuholen \u2013 vorbei am Vorstand, wenn auch stets vermittelt \u00fcber den Pr\u00fcfungsausschussvorsitzenden.<\/p>\n<p><strong>Bilanzkontrolle<\/strong><\/p>\n<p>Die beh\u00f6rdliche Bilanzkontrolle wird auf ein einstufiges System umgestellt. Die alleinige Hoheit dar\u00fcber hat nunmehr die BaFin \u2013 mit weitreichenden Pr\u00fcfungs-, Informations- und Eingriffsrechten. Die Pr\u00fcfstelle f\u00fcr Rechnungslegung wird abgewickelt. Ihre Mitarbeiter gehen auf die BaFin \u00fcber.<\/p>\n<p>Fazit: Das FISG ist ein mit hei\u00dfer Nadel gestricktes Aktionsgesetz. Das politische Bestreben war offenbar, das sensible und konflikttr\u00e4chtige Thema noch vor dem Bundeswahlkampf zu erledigen. Das ist umso bemerkenswerter, als die Causa Wirecard l\u00e4ngst noch nicht aufgekl\u00e4rt ist. Die Beh\u00f6rden ermitteln noch, Strafverfahren stehen aus, und auch der parlamentarische Untersuchungsausschuss liefert erst in diesen Tagen seine ersten Befunde. Kurzum: Das FISG ist eine Therapie ohne belastbare Diagnose. Schon jetzt ist klar, dass es die Unternehmen, aber auch die Abschlusspr\u00fcfer und die BaFin vor manche neue Herausforderung stellen wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der spektakul\u00e4re Kollaps von Wirecard im Juni 2020 hat hohe Wellen geschlagen. Seine Aufkl\u00e4rung ist noch in vollem Gange. Trotzdem haben Gesetzgeber, Regulatoren und B\u00f6rsenbetreiber l\u00e4ngst begonnen, neue Regeln festzulegen. Ihr gemeinsames Ziel lautet, entt\u00e4uschtes Anlegervertrauen schnellstm\u00f6glich wiederherzustellen. 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