{"id":9050,"date":"2021-11-19T15:17:52","date_gmt":"2021-11-19T14:17:52","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=9050"},"modified":"2021-11-19T15:17:52","modified_gmt":"2021-11-19T14:17:52","slug":"kann-man-die-liebe-regeln-rechtliche-grundsaetze-bei-liebesbeziehungen-am-arbeitsplatz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2021\/11\/19\/kann-man-die-liebe-regeln-rechtliche-grundsaetze-bei-liebesbeziehungen-am-arbeitsplatz\/","title":{"rendered":"Kann man die Liebe regeln? Rechtliche Grunds\u00e4tze bei Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8117\" style=\"width: 184px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8117\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-8117\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2018\/04\/Onnis_Benjamin_V1-440x545.jpg\" alt=\"\" width=\"174\" height=\"213\" \/><p id=\"caption-attachment-8117\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FAArbR Benjamin Onnis, Kanzlei FPS, Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>Der Springer-Konzern hat nach Bekanntwerden einer Liebesbeziehung zwischen dem fr\u00fcheren Bild-Chef und einer Bild-Mitarbeiterin strengere Verhaltensregeln nach amerikanischem Vorbild angek\u00fcndigt. Laut Gandhi ist die Liebe die st\u00e4rkste Macht, sodass fraglich ist, was ein Arbeitgeber f\u00fcr rechtlichen Hindernisse schaffen kann.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Der Fall Walmart<\/strong><\/p>\n<p>Dem geneigten Arbeitsrechtler kommen bei diesem Vorhaben wahrscheinlich gleich die Compliance-Regeln von Walmart in Erinnerung. Schon 2005 wurden die in Deutschland nach US-Vorbild \u00fcbernommen Verhaltensregeln bei Walmart von deutschen Gerichten kassiert und als unwirksam erachtet. Die Compliance-Regeln bei Walmart hatten damals vorgesehen, dass ein Mitarbeiter nicht mit jemandem ausgehen oder eine Liebesbeziehung eingehen d\u00fcrfen, der Einfluss auf die Arbeitsbedingungen nehmen kann oder deren Arbeitsbedingungen von der anderen Person beeinflusst werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Das LAG D\u00fcsseldorf hatte die Unwirksamkeit dieser Verhaltensregel festgestellt. Die Unwirksamkeit ergibt sich aus einem Versto\u00df gegen das grundrechtlich gesch\u00fctzte Pers\u00f6nlichkeitsrecht der Arbeitnehmer. An der damaligen Auffassung des LAG D\u00fcsseldorf von 2005 ist bis heute nicht besonders viel Kritik ge\u00fcbt worden. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass diese Auffassung weiterhin von der Rechtsprechung best\u00e4tigt werden wird. F\u00fcr Unternehmen wird es daher weiterhin nicht m\u00f6glich sein, Beziehungsverbote zwischen den Angestellten durchsetzen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Rechtlicher Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Rechtlich stellen Verhaltensregeln oder neudeutsch \u201eCompliance-Regeln\u201c Arbeitsanweisungen dar. Eine Arbeitsanweisung ist nur dann rechtm\u00e4\u00dfig, wenn auch die Interessen des Arbeitnehmers ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>Bei dieser Interessenabw\u00e4gung kann der Arbeitgeber f\u00fcr ein Verbot jedenfalls ins Feld f\u00fchren, dass durch ein solches Verbot sexuelle Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz verhindert werden soll. In der Praxis scheitern K\u00fcndigungen wegen sexueller Bel\u00e4stigung oft daran, dass die Opfer nicht ihre Ablehnung gegen die ungewollten sexuellen Avancen deutlich genug gemacht haben. Dies ist insbesondere dann \u00f6fters der Fall, wenn Vorgesetzte ihre Machtpositionen missbrauchen und untergebene Mitarbeiter sich nicht trauen gegen ihren Chef vorzugehen. Ein klares Verbot jeglicher sexueller Beziehungen im Betrieb kann hier jedenfalls helfen und den etwaigen Ausreden der T\u00e4ter bereits vorgreifen.<\/p>\n<p>Zudem dient ein solches Verbot auch dem Entgegenwirken von Interessenkonflikten am Arbeitsplatz sowie etwaiger unsachlicher Beg\u00fcnstigungen oder Vorteilsgew\u00e4hrungen aufgrund von Liebesbeziehungen. Auch hier k\u00f6nnen Arbeitnehmer effektiv vor entsprechenden Machtmissbrauch ihrer Vorgesetzten gesch\u00fctzt werden.<\/p>\n<p>Trotz der anerkennenswerten Ziele des Arbeitgebers wird ein pauschales Verbot von Beziehungen nicht angemessen sein. Die Intimsph\u00e4re der Arbeitnehmer ist durch deren Pers\u00f6nlichkeitsrecht grundgesetzlich gesch\u00fctzt. Es kann niemandem vorgeschrieben werden, welche sexuellen Partner er w\u00e4hlt bzw. mit welchem Partner eine Liebesbeziehung aufgenommen wird. Auch wenn Grundrechte nur gegen\u00fcber dem Staat wirken, sind sie auch bei Rechtsbeziehungen zwischen Privaten zu ber\u00fccksichtigen und wirken sich daher insbesondere bei Interessenabw\u00e4gungen aus.<\/p>\n<p>Die Ank\u00fcndigung des Springer-Konzerns, dass bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die neuen Compliance Regeln auch K\u00fcndigungen drohen, wird daher in den meisten F\u00e4llen nicht durchsetzbar sein.<\/p>\n<p>Rechtlich m\u00f6glich w\u00e4ren allerdings Regelungen, nach denen nur die Offenlegung von Beziehungen gegen\u00fcber dem Arbeitgeber verlangt werden kann. Wenn also nur Auskunftspflichten formuliert werden, ohne Beziehungen pauschal zu verbieten, dann k\u00f6nnte ein solches Anliegen des Arbeitgebers durchaus gerechtfertigt sein. Denn der Eingriff in das Pers\u00f6nlichkeitsrecht wird hier wesentlich verringert. Der Arbeitgeber kann sich darauf berufen, dass die Ausk\u00fcnfte erforderlich sind, um m\u00f6glichen Machtmissbrauch oder Interessenkonflikten entgegen zu wirken. Der Arbeitgeber k\u00f6nnte n\u00e4mlich in solchen F\u00e4llen Liebespaare durch Versetzungen trennen (jedenfalls im Betrieb). Ob dann allerdings eine falsche Auskunft des Arbeitnehmers zu einer K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses f\u00fchren kann, h\u00e4ngt vom Einzelfall ab.<\/p>\n<p>Arbeitgebern ist jedenfalls eine ma\u00dfvolle Umsetzung der amerikanischen Regeln zu raten, da in den meisten F\u00e4llen die Liebe siegen wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Springer-Konzern hat nach Bekanntwerden einer Liebesbeziehung zwischen dem fr\u00fcheren Bild-Chef und einer Bild-Mitarbeiterin strengere Verhaltensregeln nach amerikanischem Vorbild angek\u00fcndigt. 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