{"id":9125,"date":"2022-04-27T20:38:27","date_gmt":"2022-04-27T18:38:27","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=9125"},"modified":"2022-04-27T20:38:27","modified_gmt":"2022-04-27T18:38:27","slug":"ukraine-krieg-corona-impfpflicht-klimakatastrophe-wenn-heikle-themen-den-betriebsfrieden-stoeren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2022\/04\/27\/ukraine-krieg-corona-impfpflicht-klimakatastrophe-wenn-heikle-themen-den-betriebsfrieden-stoeren\/","title":{"rendered":"Ukraine-Krieg, Corona-Impfpflicht, Klimakatastrophe \u2013 wenn heikle Themen den Betriebsfrieden st\u00f6ren"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8357\" style=\"width: 174px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8357\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-8357\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2019\/01\/Serth_Volker_V1-440x609.jpg\" alt=\"\" width=\"164\" height=\"224\" \/><p id=\"caption-attachment-8357\" class=\"wp-caption-text\">RA\/FAArbR Volker Serth, Kanzlei FPS, Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>In letzter Zeit \u00fcberschlagen sich die Ereignisse in den Medien. Die Folge ist, dass im Betrieb h\u00e4ufig Konversationen zu tagesaktuellen Themen wie dem Ukraine-Krieg, der Corona-Impfpflicht oder des weiter fortschreitenden Klimawandels stattfinden. Insbesondere bei politischen Themen besteht jedoch die gro\u00dfe Gefahr, dass eine Konversation zwischen Kolleginnen und Kollegen eskaliert oder andere Besch\u00e4ftigte mit Themen konfrontiert werden, \u00fcber die sie nicht reden wollen, sodass der Betriebsfrieden darunter leidet.<!--more--><\/p>\n<p>Unter Betriebsfrieden versteht man den reibungslosen Arbeitsablauf und das kollegiale und friedliche Miteinander der Besch\u00e4ftigten in einer angenehmen Atmosph\u00e4re. Insbesondere die Arbeitnehmer haben sich um die Erhaltung des Betriebsfriedens zu bem\u00fchen, da der Arbeitgeber in seiner wirtschaftlichen Bet\u00e4tigungsfreiheit gesch\u00fctzt ist, die durch eine St\u00f6rung des Betriebsfriedens ber\u00fchrt wird. Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse an einem friedlichen Arbeitsablauf im Betrieb, weshalb die Erhaltung des Betriebsfriedens zu den arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers geh\u00f6rt.<\/p>\n<p>Eine St\u00f6rung des Betriebsfriedens ist dann zu erkennen, wenn ein reibungsloser Arbeitsablauf nicht mehr gew\u00e4hrleistet werden kann oder das Gemeinschaftsgef\u00fchl erheblich beeintr\u00e4chtigt ist. Hinsichtlich Meinungs\u00e4u\u00dferungen ist die Meinungsfreiheit zu beachten. \u00c4u\u00dferungen, die Hetze und Propaganda verbreiten oder Provokationen verursachen, sind jedoch nicht zu tolerieren. Eine Grenze ist weiterhin dann erreicht, wenn mit Nachdruck und gegen den Willen der Kollegen versucht wird, mit der eigenen Meinung auf die der Kollegen demonstrativ einzuwirken.<\/p>\n<p>Eine blo\u00dfe Konversation unter Kollegen, beispielsweise \u00fcber die Sympathie gegen\u00fcber Impfgegnern, ist noch keine St\u00f6rung des Betriebsfriedens. Auch Meinungen, die sozial fragw\u00fcrdig erscheinen, d\u00fcrfen ge\u00e4u\u00dfert werden. Erst wenn sich ein Besch\u00e4ftigter in seiner Meinung provoziert f\u00fchlt und er mit dem Kollegen aufgrund der \u00c4u\u00dferungen nicht mehr zusammenarbeiten kann, leidet der Betriebsfrieden darunter. Eine M\u00f6glichkeit der Zusammenarbeit fehlt vor allem bei rassistischen \u00c4u\u00dferungen gegen\u00fcber Kollegen. Solange eine Provokation nicht vorliegt und die Kollegen weiterhin zusammenarbeiten k\u00f6nnen, darf eine Unterhaltung auch \u00fcber stark polarisierende Themen gef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Ein Arbeitnehmer, der die Corona-Pandemie leugnet, indem er eine entsprechende Plakette im Betrieb mit sich tr\u00e4gt, st\u00f6rt den Betriebsfrieden, wenn sich die anderen Arbeitnehmer durch diese \u00c4u\u00dferung in ihrer Meinung angegriffen f\u00fchlen. Die Kundgabe mit der Plakette erreicht eine Vielzahl von Besch\u00e4ftigten, die w\u00e4hrend ihrer Arbeit permanent mit der politischen \u00c4u\u00dferung konfrontiert werden, obwohl sie zu dem Thema keinen Diskussionsbedarf haben. Sie werden allerdings dazu gebracht sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und k\u00f6nnen nicht mehr bestm\u00f6glich ihrer Arbeit nachgehen. Das wirkt sich zwangsl\u00e4ufig negativ auf den Arbeitsablauf und somit auch auf den Betriebsfrieden aus.<\/p>\n<p>Sollte es im Betrieb zu einer St\u00f6rung des Betriebsfriedens durch provokante oder anfeindende \u00c4u\u00dferungen kommen, hat der Arbeitgeber, aufgrund seiner Schutzpflicht gegen\u00fcber seinen Arbeitnehmern, einzugreifen. Dabei stehen dem Arbeitgeber verschiedene Mittel zur Verf\u00fcgung. Zun\u00e4chst ist ein kl\u00e4rendes Gespr\u00e4ch mit den betroffenen Arbeitnehmern zu f\u00fchren. Hierbei muss der Arbeitgeber Neutralit\u00e4t gegen\u00fcber beiden Seiten wahren. Der Arbeitgeber kann anschlie\u00dfend von dem Arbeitnehmer ein Unterlassen solcher, den Betriebsfrieden st\u00f6renden, \u00c4u\u00dferungen verlangen. Au\u00dferdem ist eine Versetzung des Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitsplatz im Betrieb zu denken. Zudem kann der Arbeitgeber auch zu einer Abmahnung oder K\u00fcndigung greifen. Bei der Auswahl der entsprechenden Ma\u00dfnahme ist jedoch stets die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit zu ber\u00fccksichtigen und ob die Ma\u00dfnahme geeignet ist, den Betriebsfrieden in Zukunft zu wahren.<\/p>\n<p>Die Pflicht zur Beteiligung des Betriebsrates darf nicht au\u00dfer Acht gelassen werden. Insbesondere bei Versetzungen oder K\u00fcndigungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In letzter Zeit \u00fcberschlagen sich die Ereignisse in den Medien. 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