{"id":9158,"date":"2022-06-30T20:20:15","date_gmt":"2022-06-30T18:20:15","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=9158"},"modified":"2022-06-30T20:20:15","modified_gmt":"2022-06-30T18:20:15","slug":"umsetzung-der-eu-richtlinie-fuer-transparente-und-vorhersehbare-arbeitsbedingungen-in-deutsches-recht-eine-verpasste-chance","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2022\/06\/30\/umsetzung-der-eu-richtlinie-fuer-transparente-und-vorhersehbare-arbeitsbedingungen-in-deutsches-recht-eine-verpasste-chance\/","title":{"rendered":"Umsetzung der EU-Richtlinie f\u00fcr transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in deutsches Recht \u2013 eine verpasste Chance"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_9157\" style=\"width: 220px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-9157\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-9157\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2022\/06\/Ellerbrock_Tatjana_CV_farbig-440x237.jpg\" alt=\"\" width=\"210\" height=\"118\" \/><p id=\"caption-attachment-9157\" class=\"wp-caption-text\">RAin Dr. Tatjana Ellerbrock ist Partnerin bei Mazars Rechtsanw\u00e4lte.<\/p><\/div>\n<p>Transparente und verl\u00e4ssliche Arbeitsbedingungen sind im Interesse von Mitarbeitenden und Arbeitgebern &#8211; gleicherma\u00dfen. So ist es v\u00f6llig richtig, dass es innerhalb der EU gewisse Mindeststandards gibt, die grundlegenden Arbeitsbedingungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Es ist gleicherma\u00dfen richtig, dass die bisherige EU-Nachweisrichtlinie aus dem Jahr 1991 einer Reform unterzogen wurde und der europ\u00e4ische Gesetzgeber im Juni 2019 den europ\u00e4ischen Anspruch an transparente und verl\u00e4ssliche Arbeitsbedingungen neu justiert hat. Was wir in Sachen Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber erleben, ist aber in jedem Falle verbesserungsw\u00fcrdig.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Stand der Gesetzgebung<\/strong><\/p>\n<p>Derzeitiger Zwischenstand ist die Beschlussfassung im Deutschen Bundestag nach zweiter und dritter Beratung am 23. Juni 2022. Nach rund 45 Minuten Aussprache haben die Vertreter*innen der Koalitionsparteien gegen die Stimmen der Opposition (CDU\/CSU und AfD) bei Enthaltung der Partei DIE LINKEN am sp\u00e4ten Donnerstagabend f\u00fcr den (adjustierten) Regierungsentwurf gestimmt. Ein Entschlie\u00dfungsantrag der Fraktion der CDU\/CSU wurde abgelehnt. Damit wurde nachgezeichnet, was sich bereits in der \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung im Ausschuss f\u00fcr Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am Montag, den 20. Juni 2022, abgezeichnet hatte: Die Vertreter*innen der Koalitionsparteien \u2013 vorrangig von SPD und B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN \u2013 haben sich eng an den Sachverst\u00e4ndigen-Aussagen der Gewerkschaftsvertreter orientiert; die Vertreter*innen von CDU\/CSU eng an den Sachverst\u00e4ndigen-Aussagen der Arbeitgeberverb\u00e4nde. Die FDP musste eine schwere Gratwanderung vollziehen.<\/p>\n<p><strong>Schriftformerfordernis bleibt<\/strong><\/p>\n<p>Popul\u00e4rster Streitpunkt \u2013 sowohl in der Ausschuss-Sitzung wie auch in der 2.\/3. Beratung des Deutschen Bundestages &#8211; war die Frage des Erfordernisses der echten Schriftform. Die Vertreter von CDU\/CSU konnten sich als \u201eNew Work Enabler\u201c darstellen und untermauern, warum es im Jahr 2022 unabdingbar sein, die wesentlichen Arbeitsbedingungen auch in elektronischer bzw. textlicher Form manifestieren zu k\u00f6nnen. Gerade die gr\u00f6\u00dferen deutschen Arbeitgeber \u2013 erst recht der Start-Up-Bereich \u2013 h\u00e4tten f\u00fcr alles andere kein Verst\u00e4ndnis. Das sei Digitalisierung \u2013 zumal die EU-Richtlinie gerade dies zulie\u00dfe (anders als die Vorg\u00e4nger-Richtlinie aus 1991). Die Vertreter*innen von SPD und auch B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN haben sich f\u00fcr die echte Schriftform ausgesprochen und betont, wie wichtig es sei, dass Mitarbeitende ihre wesentlichen Arbeitsbedingungen auf echtem Papier mit \u201eBrief und Siegel\u201c in den H\u00e4nden halten m\u00fcssen. Kompromissl\u00f6sungen wie beispielsweise der Einwilligungs-Vorbehalt (d.h. Elektronische oder Textform dann m\u00f6glich, wenn der Mitarbeitende dem explizit zustimmt) oder die Begrenzung der echten Schriftform auf \u201ekritische\u201c Industrien (beispielsweise die Branchen nach \u00a7 2a Schwarzarbeitsbek\u00e4mpfungsgesetz)) wurden gerade von der SPD umfassend abgelehnt. Rechtlicher Zuspruch kam in der Ausschuss-Anh\u00f6rung vom Deutschen Richterbund: Dieser verwies auf Artikel 20 Abs. 1 der EU-Richtlinie. Dieser regelt das sog. Regressionsverbot bzw. Absenkungsverbot. Dies bedeutet im Klartext: Bestehende nationale Regelungen d\u00fcrfen sich mit der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie nicht verschlechtern. Es sei daher egal, dass die neue EU-Richtlinie aus 2019 nunmehr den Mitgliedstaaten die Wahl lasse, dass Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen auch (unter bestimmten Voraussetzungen) in Textform bzw. elektronischer Form nachweisen k\u00f6nnen: Echte Schriftform sei \u201eg\u00fcnstiger\u201c f\u00fcr Arbeitnehmer als Textform bzw. elektronische Form. Eine \u201eVerschlechterung\u201c des bestehenden deutschen Nachweisgesetzes sei daher rechtlich nicht machbar. Ob echte Schriftform tats\u00e4chlich g\u00fcnstiger f\u00fcr deutsche Arbeitnehmer ist als eine Email oder ein DocuSign-Dokument, daran scheiden sich die rechtlichen Geister.<\/p>\n<p><strong>Weitere Kritikpunkte<\/strong><\/p>\n<p>Aber auch ohne Schriftform wurde nicht gespart an Kritik an der Bundesregierung, welche erst wenige Monate vor Ablauf der Umsetzungsfrist am 31. Juli 2022 einen Regierungs- bzw. Gesetzesentwurf ver\u00f6ffentlicht hat. Die Unbestimmtheit vieler Regelungen wird vielen Arbeitgebern noch zu schaffen machen: Sei es die \u201everh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Dauer\u201c der Probezeit bei befristeten Besch\u00e4ftigten, die Referenzstunden bzw. Referenztage bei der sog. Abruf-Arbeit oder auch die Frage, was den das bei der K\u00fcndigung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses einzuhaltende Verfahren ist. Hilfreiche Erl\u00e4uterungen sucht man in der deutschen Gesetzesbegr\u00fcndung vergeblich. Schlie\u00dflich f\u00fchre man ja lediglich eine 1:1 Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht durch.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>So bleibt das Res\u00fcmee: \u201eTransparenz und Vorhersehbarkeit\u201c sind nicht durchg\u00e4ngig gelungen, die arbeitsrechtlichen Berater freuen sich auf neue Arbeit und die Arbeitsgerichte werden viele Zweifelsfragen zu kl\u00e4ren haben. <u>Wichtig<\/u>: Arbeitgeber m\u00fcssen die Zeit bis zum 1. August 2022 nutzen, ihren Vertragsbestand zu sichten und erforderliche Anpassungsma\u00dfnahmen vorzunehmen. Jeder Arbeitgeber, der dies unterl\u00e4sst, handelt fahrl\u00e4ssig und ist ab dem 1. August 2022 \u201enon-compliant\u201c. Der Bundesrat wird das Gesetz mit einiger Sicherheit nicht in den Vermittlungsausschuss schicken. Und so werden wir ab dem 1. August 2022 neue Anforderungen an Arbeitsvertr\u00e4ge bzw. Nachweise haben \u2013 so transparent und vorhersehbar wie m\u00f6glich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Transparente und verl\u00e4ssliche Arbeitsbedingungen sind im Interesse von Mitarbeitenden und Arbeitgebern &#8211; gleicherma\u00dfen. So ist es v\u00f6llig richtig, dass es innerhalb der EU gewisse Mindeststandards gibt, die grundlegenden Arbeitsbedingungen nachvollziehbar zu dokumentieren. 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