{"id":9173,"date":"2022-08-25T09:36:00","date_gmt":"2022-08-25T07:36:00","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=9173"},"modified":"2022-08-25T09:36:00","modified_gmt":"2022-08-25T07:36:00","slug":"auswirkungen-der-energiekrise-auf-die-arbeitswelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2022\/08\/25\/auswirkungen-der-energiekrise-auf-die-arbeitswelt\/","title":{"rendered":"Auswirkungen der Energiekrise auf die Arbeitswelt"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_9175\" style=\"width: 240px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-9175\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-9175\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2022\/08\/Mohnke_Richarz-440x220.jpg\" alt=\"\" width=\"230\" height=\"118\" \/><p id=\"caption-attachment-9175\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Lars Mohnke ist als Partner und RA Dr. Reimo R. Richarz als Senior Associate am Standort M\u00fcnchen von Hogan Lovells International LLP t\u00e4tig.<\/p><\/div>\n<p>Die Energiekrise wird sich auch auf das Arbeitsleben auswirken, es wom\u00f6glich sogar nachhaltig ver\u00e4ndern. Bundeskanzler Scholz geht von einer <em>mehrj\u00e4hrigen Energieknappheit<\/em> aus. Die <a href=\"https:\/\/www.dashboard-deutschland.de\/indicator\/tile_1654001812693?origin=dashboard&amp;db=energie&amp;category=energie\">Energiepreise<\/a> sind bereits erheblich gestiegen. Erdgas ist f\u00fcr die Industrie weiterhin der <a href=\"https:\/\/www.dashboard-deutschland.de\/indicator\/tile_1654002609295?origin=dashboard&amp;db=energie&amp;category=energie\">wichtigste Energietr\u00e4ger<\/a>. Unternehmen werden nur dann nachhaltig Energie einsparen k\u00f6nnen, wenn die Belegschaft eingebunden wird. Jedenfalls werden Einsparma\u00dfnahmen im Betrieb h\u00e4ufig auch die Mitarbeitenden betreffen.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Bundesregierung k\u00fcndigt konkrete Regeln zum Energiesparen vor allem f\u00fcr \u00f6ffentliche Geb\u00e4ude an<\/strong><\/p>\n<p>Derzeit gilt die <em>Alarmstufe<\/em> des nationalen Notfallplans f\u00fcr die Gasversorgung als zweite von drei Eskalationsstufen. Auch die Europ\u00e4ische Kommission beschloss k\u00fcrzlich einen Notfallplan. Demnach sollen die Mitgliedstaaten ihren Gasverbrauch vom 01.08.2022 bis 31.03.2023 <em>freiwillig<\/em> um <em>15 %<\/em> senken. Bundesminister Habeck will f\u00fcr Deutschland sogar <em>20 %<\/em> Gas einsparen.<\/p>\n<p><em>Spanien<\/em> ging bereits voran und verabschiedete weitreichende Energiesparma\u00dfnahmen. So d\u00fcrfen etwa B\u00fcros nicht weiter als 27 Grad heruntergek\u00fchlt bzw. auf bis zu 19 Grad beheizt werden. F\u00fcr Deutschland sind vergleichbare Ma\u00dfnahmen vor allem f\u00fcr \u00f6ffentliche Geb\u00e4ude angek\u00fcndigt.<\/p>\n<p>Viele Unternehmen m\u00fcssen bereits jetzt aus Kostengr\u00fcnden deutlich mehr Energie einsparen. Sie sollten pr\u00fcfen, wie sie unter den aktuell geltenden Regeln im laufenden Betrieb Energie einsparen k\u00f6nnen. Auch m\u00fcssen sie einen Notfallplan entwickeln und sich auf m\u00f6gliche Engp\u00e4sse oder sogar Produktionsstopps vorbereiten.<\/p>\n<p><strong>Homeoffice auch als Heilmittel der n\u00e4chsten Krise?<\/strong><\/p>\n<p>Homeoffice k\u00f6nnte nach der Corona-Pandemie nun auch zur Bew\u00e4ltigung der Energiekrise genutzt werden. Arbeiten B\u00fcro- und Verwaltungsangestellte von zu Hause, m\u00fcssten viele B\u00fcrofl\u00e4chen nicht mehr gek\u00fchlt oder beheizt werden. Weitere Energie wird eingespart, weil nicht mehr zur Arbeit gefahren wird.<\/p>\n<p>Wenn der Gesetzgeber keine Homeoffice-Pflicht einf\u00fchrt oder keine entsprechende vertragliche Regelung besteht, k\u00f6nnen Arbeitgeber ihre Belegschaft aber nicht einseitig ins Homeoffice versetzen. Das d\u00fcrfte selbst dann nicht m\u00f6glich sein, wenn die K\u00fchlung oder Heizung im Betrieb mangels Gas vollst\u00e4ndig ausf\u00e4llt. Da die Unternehmen das <em>Betriebsrisiko<\/em> tragen, m\u00fcssen sie ihre Mitarbeitenden grunds\u00e4tzlich auch dann weiter bezahlen, wenn sie sie nicht besch\u00e4ftigen k\u00f6nnen (\u00a7 615 Satz 3 BGB). Etwas anderes mag gelten, wenn durch einen staatlichen Eingriff (z.B. der Bundesnetzagentur) der Betrieb nicht mehr m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Da infolge der Corona-Pandemie Homeoffice und mobiles Arbeiten in vielen Bereichen Einzug gefunden hat, ist zu erwarten, dass die Mitarbeitenden weiter davon Gebrauch machen werden. F\u00fcr die Ausgestaltung des mobilen Arbeitens muss der Betriebsrat eingebunden werden (\u00a7 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG). F\u00fcr eine weitere Einsparung von Fl\u00e4chen, um diese nicht mehr beheizen zu m\u00fcssen, sollte an die Einf\u00fchrung bzw. den Ausbau von Desksharing gedacht werden.<\/p>\n<p>Da die Mitarbeitenden ebenfalls von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind, wird erneut die Frage nach der \u00dcbernahme der entstehenden <em>Kosten<\/em> durch den Arbeitgeber aufgeworfen werden. Die steuerliche Entlastung der Mitarbeitenden durch die Homeoffice-Pauschale ist zurzeit bis zum 31. Dezember 2022 befristet (\u00a7 52 Abs. 2 S. 15 EStG).<\/p>\n<p><strong>Welche Energiesparma\u00dfnahmen sind zul\u00e4ssig?<\/strong><\/p>\n<p>Beim <em>Heizen<\/em> besteht nur wenig Spielraum:<\/p>\n<p>Am Arbeitsplatz ist eine &#8222;gesundheitlich zutr\u00e4gliche&#8220; Raumtemperatur einzuhalten (\u00a7 3 ArbSt\u00e4ttV i.V.m. Ziff. 3.5 Abs. 1 des Anhangs zur ArbSt\u00e4ttV i.V.m. &#8222;Technische Regeln f\u00fcr Arbeitsst\u00e4tten ASR A3.5 Raumtemperatur&#8220; [ASR A3.5]). Das bedeutet bei normaler B\u00fcroarbeit (\u00fcberwiegend im Sitzen, k\u00f6rperlich leichte Arbeit) eine <em>Mindesttemperatur von 20 Grad<\/em>. Diese soll nun durch die angek\u00fcndigte Verordnung (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Ma\u00dfnahmen [EnSikuMaV]) auf 19 Grad abgesenkt werden. In Pausen- oder Sanit\u00e4rr\u00e4umen sind mindestens 21 Grad einzuhalten, in Duschr\u00e4umen mindestens 24 Grad.<\/p>\n<p>Unternehmen d\u00fcrfen aus Kostengr\u00fcnden die vorgegebenen Mindesttemperaturen im Betrieb nicht unterschreiten. Das gilt auch, wenn Gas knapp ist und sie die einzusparende Energie anderweitig (z.B. in der Produktion) ben\u00f6tigen. Nur wenn es technisch nicht (mehr) m\u00f6glich ist, die Temperaturen zu erreichen (etwa beim Gasausfall), k\u00f6nnen und m\u00fcssen sie andere Ma\u00dfnahmen treffen (z.B. Heizstrahler, warme Kleidung und Decken) (Ziff. 4.2 Abs. 2 ASR A3.5).<\/p>\n<p>Mehr Spielraum besteht f\u00fcr Arbeitgeber hingegen im Sommer: in Innenr\u00e4umen d\u00fcrfen <em>bis zu 26 Grad<\/em> herrschen. Ist die Temperatur drau\u00dfen h\u00f6her als 26 Grad, darf die Innentemperatur sogar <em>bis zu 35 Grad<\/em> betragen, vorausgesetzt es werden weitere Ma\u00dfnahmen (z.B. Einsatz von Ventilatoren) ergriffen (Ziff. 4.3 Abs. 2, 4.4 ASR A3.5).<\/p>\n<p>Auch beim Warmwasser darf gespart werden. Sofern warmes Wasser nicht f\u00fcr die T\u00e4tigkeit erforderlich ist, gen\u00fcgt auch kaltes Wasser zum H\u00e4ndewaschen (Ziff. 5.4 Abs. 2 der &#8222;Technische Regeln f\u00fcr Arbeitsst\u00e4tten ASR A4.1 Sanit\u00e4rr\u00e4ume&#8220;).<\/p>\n<p>Weitere Sparma\u00dfnahmen h\u00e4ngen von den Gegebenheiten im Betrieb ab. Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen Unternehmen im Rahmen des Weisungsrechts Vorgaben zur Nutzung ihrer R\u00e4umlichkeiten aufstellen. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrat (z.B. \u00a7 87 Abs. 1 Nr. 1 und 7 BetrVG) sind nat\u00fcrlich zu beachten. Statt mit Zwang kann nat\u00fcrlich auch mit Informationskampagnen, Ideenwettbewerben zum Energiesparen und der Incentivierung energiesparenden Verhaltens gearbeitet werden.<\/p>\n<p><strong>K\u00f6nnen Mitarbeitende die Arbeit verweigern, wenn die K\u00fchlung oder Heizung abgestellt wird?<\/strong><\/p>\n<p>Mitarbeitende k\u00f6nnen die Arbeit nicht verweigern, nur weil im Betrieb nicht mehr im bisherigen Umfang gek\u00fchlt oder geheizt wird. Auch k\u00f6nnen sie sich nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers ins Homeoffice begeben. Ein Leistungsverweigerungsrecht besteht erst dann, wenn Verst\u00f6\u00dfe gegen arbeitsschutzrechtliche Vorgaben einen gewissen Schweregrad erreicht haben (BAG vom 28.06.2018 \u2013 2 AZR 436\/17). Bei etwaigen Gesundheitssch\u00e4den greift vorrangig die gesetzliche Unfallversicherung und Arbeitgeber sind von einer Haftung i.d.R. befreit (\u00a7 104 SGB VII). Verst\u00f6\u00dfe gegen den Arbeitsschutz k\u00f6nnen aber als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (\u00a7 25 Abs. 1 Nr. 1 ArbSchG i.V.m. ArbSt\u00e4ttV).<\/p>\n<p><strong>Kurzarbeit in energieintensiven Betrieben zul\u00e4ssig?<\/strong><\/p>\n<p>Andrea Nahles, die neue Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit, h\u00e4lt Kurzarbeit f\u00fcr ein m\u00f6gliches Mittel, um mit der Energiekrise umzugehen. Sollten staatliche Ma\u00dfnahmen unmittelbar zu Produktionsstopps f\u00fchren, d\u00fcrfte Kurzarbeit m\u00f6glich sein \u2013 vorausgesetzt es besteht eine vertragliche Grundlage zur Anordnung der Kurzarbeit. Anders k\u00f6nnte dies die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit sehen, wenn Unternehmen ihre Produktion (vorsorglich) einstellen, um Kosten und Energie einzusparen. Denn Kurzarbeit setzt u.a. voraus, dass der Arbeitsausfall <em>unvermeidbar<\/em> ist und auf einem <em>vor\u00fcbergehenden<\/em> Ereignis beruht (\u00a7 96 Abs.1 Nr. 2, 3 SGB III). Klare Aussagen der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit, in welchen F\u00e4llen und unter welchen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld an die von der Energiekrise betroffenen Betriebe geleistet wird, w\u00e4ren w\u00fcnschenswert.<\/p>\n<p><strong>Entstehen betriebliche B\u00fcndnisse zum Energiesparen?<\/strong><\/p>\n<p>Betriebsr\u00e4te werden bei vielen Ma\u00dfnahmen mitbestimmen wollen und auch d\u00fcrfen. <em>Mitbestimmungsrechte<\/em> k\u00f6nnen sich etwa hinsichtlich des Ordnungsverhaltens, technischer Einrichtungen, des Gesundheitsschutzes oder mobiler Arbeit ergeben (\u00a7 87 Abs. 1 Nr. 1, 6, 7, 14 BetrVG). Die Begleitung von Einsparma\u00dfnahmen durch den Betriebsrat wird die Akzeptanz in der Belegschaft erh\u00f6hen.<\/p>\n<p><strong>Ausblick<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr das Energiesparen l\u00e4sst der Arbeitsschutz nicht viel Spielraum. Bisher ist nur die Absenkung von Mindesttemperaturen um ein Grad angek\u00fcndigt. Es w\u00e4re w\u00fcnschenswert, wenn Unternehmen zuk\u00fcnftig Energiesparpotenziale voll aussch\u00f6pfen k\u00f6nnten. Einen wesentlichen Beitrag werden die Mitarbeitenden hierzu leisten m\u00fcssen. Forderungen nach einer Kompensation entstehender Kosten oder einer Incentivierung energiesparenden Verhaltens sind zu erwarten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Energiekrise wird sich auch auf das Arbeitsleben auswirken, es wom\u00f6glich sogar nachhaltig ver\u00e4ndern. Bundeskanzler Scholz geht von einer mehrj\u00e4hrigen Energieknappheit aus. Die Energiepreise sind bereits erheblich gestiegen. Erdgas ist f\u00fcr die Industrie weiterhin der wichtigste Energietr\u00e4ger. 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