{"id":9206,"date":"2022-10-26T13:33:45","date_gmt":"2022-10-26T11:33:45","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=9206"},"modified":"2022-10-26T13:33:45","modified_gmt":"2022-10-26T11:33:45","slug":"work-life-balance-oder-gerechte-verteilung-der-familienaufgaben-ein-kritischer-beitrag-zum-vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2022\/10\/26\/work-life-balance-oder-gerechte-verteilung-der-familienaufgaben-ein-kritischer-beitrag-zum-vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz\/","title":{"rendered":"Work Life Balance oder gerechte Verteilung der Familienaufgaben? Ein kritischer Beitrag zum Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8655\" style=\"width: 197px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8655\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-8655\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2020\/03\/L\u00f6w_HaPe-440x440.jpg\" alt=\"\" width=\"187\" height=\"187\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2020\/03\/L\u00f6w_HaPe-440x440.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2020\/03\/L\u00f6w_HaPe-168x168.jpg 168w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2020\/03\/L\u00f6w_HaPe.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2020\/03\/L\u00f6w_HaPe-300x300.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 187px) 100vw, 187px\" \/><p id=\"caption-attachment-8655\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Hans-Peter L\u00f6w leitet als Senior Counsel den Fachbereich Financial Services innerhalb der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei DLA Piper in Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>Im September hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben beschlossen. Der Entwurf ersch\u00f6pft sich in Formalien, die Chance auf einen gro\u00dfen Wurf wurde vertan. Der nationale Gesetzgeber hat die Aufforderung der EU, eine gerechtere Aufgabenverteilung zwischen den Geschlechtern auch durch eine Ver\u00e4nderung hinderlicher Rahmenbedingungen anzustreben, gar nicht erst angenommen.<!--more--><\/p>\n<p>Das Thema ist vertrackt. Die EU-Vorgabe wird h\u00e4ufig als Work Life Balance Richtlinie bezeichnet. Schon dieser Begriff ist irref\u00fchrend. Es geht nicht darum, wieviel Zeit nach dem B\u00fcro noch f\u00fcr Freizeitaktivit\u00e4ten, Urlaub und M\u00fc\u00dfiggang verbleibt. Es geht um etwas anderes, und zwar um zwei Dinge. Zum einen geht es um die Frage, in welchem Verh\u00e4ltnis die bezahlte Erwerbsarbeit zu der nicht bezahlten Erziehungs- und Pflegearbeit steht. Und es geht weiterhin um die Frage, wie die nicht bezahlte Erziehungs- und Pflegearbeit unter den Beteiligten, in der Regel Vater und Mutter, aufgeteilt werden soll. Diese Aspekte sind mit \u201e\u201cWork Life Balance\u201c nur sehr unzureichend beschrieben.<\/p>\n<p>Die EU-Richtlinie aus dem Jahre 2019 hatte die Latte sehr hoch gelegt. Danach soll die Politik im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zur F\u00f6rderung der Geschlechtergleichstellung beitragen, indem sie die Erwerbst\u00e4tigkeit von Frauen und die gerechte Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen M\u00e4nnern und Frauen unterst\u00fctzt und indem sie die Einkommens- und Entgeltschere zwischen den Geschlechtern schlie\u00dft. So ist es nachzulesen im Erw\u00e4gungsgrund (6) der EU-Richtlinie. Dabei betrachtet die Union ihr eigenes Wirken in diesem Themenkreis besonders kritisch, indem zutreffend festgestellt wird, dass der derzeitige Rechtsrahmen der Union M\u00e4nnern nur wenige Anreize bietet, um einen gleichwertigen Anteil an den Betreuungs- und Pflegeaufgaben zu \u00fcbernehmen. Und dann kommt es knallhart: Die Politik zur F\u00f6rderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben f\u00fcr Frauen bzw. M\u00e4nner ist so unausgewogen gestaltet, dass sie die Geschlechterstereotype und \u2013 unterschiede sowohl im Beruf als auch im Bereich von Betreuung und Pflege noch verst\u00e4rkt.<\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Union sieht also Handlungsnotwendigkeiten sowohl am Arbeitsplatz als auch im famili\u00e4ren und gesellschaftlichenBereich. Dementsprechend werden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, bei der Umsetzung der Richtlinie zu ber\u00fccksichtigen, dass die ausgewogene Inanspruchnahme von Urlaub aus famili\u00e4ren Gr\u00fcnden durch M\u00e4nner und Frauen auch von anderen geeigneten Ma\u00dfnahmen abh\u00e4ngt, wie z. B. der Bereitstellung zug\u00e4nglicher und erschwinglicher Kinderbetreuung und Langzeitpflege, die unabdingbar daf\u00fcr ist, dass Eltern und pflegende Angeh\u00f6rige eine Besch\u00e4ftigung aufnehmen oder sie weiterf\u00fchren bzw. erneut eine Besch\u00e4ftigung aufnehmen k\u00f6nnen. Die Beseitigung wirtschaftlicher Negativanreize kann zudem Zweitverdiener, bei denen es sich zumeist um Frauen handelt, ermutigen, sich uneingeschr\u00e4nkt in den Arbeitsmarkt einzubringen.<\/p>\n<p>Das ist eine glasklare Analyse der gesellschaftlichen Situation und ein eindeutiger Auftrag an die Mitgliedsstaaten. Und das hat der deutsche Gesetzgeber, dem aktuellen Entwurf folgend, aus diesen Vorgaben gemacht:<\/p>\n<ul>\n<li>Arbeitgeber, die den Wunsch eines Elternteils nach Ver\u00e4nderungen der Arbeitszeit w\u00e4hrend der Elternzeit nicht entsprechen, haben ihre Entscheidung zu begr\u00fcnden.<\/li>\n<li>Arbeitgeber in Kleinbetrieben m\u00fcssen den Antrag eines Besch\u00e4ftigten auf Freistellung wegen Pflege oder Kindererziehung innerhalb von vier Wochen bescheiden und im Falle der Ablehnung diese begr\u00fcnden.<\/li>\n<li>Besch\u00e4ftigte in Kleinbetrieben haben w\u00e4hrend einer vereinbarten Freistellung K\u00fcndigungsschutz.<\/li>\n<li>Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes nach dem AGG wird f\u00fcr Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierungen nach der Vereinbarkeitsrichtlinie zust\u00e4ndig.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das wars! Mehr gibt es nicht. Ein gro\u00dfer Wurf sieht anders aus. Zwar ist zuzugeben, dass einige inhaltliche Vorgaben der Richtlinie bereits heute in Deutschland geltendes Recht sind. Aber man h\u00e4tte die Richtlinie auch zum Anlass nehmen k\u00f6nnen, nein m\u00fcssen, um die programmatischen Aussagen in Gesetze zu gie\u00dfen. Vor allem w\u00e4re das ein Anlass gewesen, eine Diskussion \u00fcber die Rollenverteilung anzusto\u00dfen und \u00fcber die Regelungen, die heute noch eine gerechtere Verteilung der Erziehungs- und Pflegeaufgaben zwischen V\u00e4tern und M\u00fcttern behindern.<\/p>\n<p>So hapert es an der Bereitstellung zug\u00e4nglicher Kinderbetreuung. Trotz Rechtsanspruch fehlen im kommenden Jahr nach einer Prognose der Bertelsmann Stiftung 384.000 Kita-Pl\u00e4tze. Und der Mangel in der Altenpflege ist f\u00fcr alle, die Augen haben, evident, ohne dass konkrete Zahlen vorliegen. Nachdem das Bundesarbeitsgericht in diesem Jahr dem osteurop\u00e4ischen \u00dcberlassungsmodell in der Altenpflege durch die Zuerkennung eines 24\/7-Mindestlohnanspruchs den finanziellen Boden entzogen hat, werden die Zust\u00e4nde noch schlimmer werden.<\/p>\n<p>Und die von der EU in Erw\u00e4gungsgrund (12) angesprochenen wirtschaftlichen Negativanreize provozieren die Frage, wie lange noch sich Deutschland als internationale Spezialit\u00e4t ein Ehegattensplitting erlauben will, das aus einem althergebrachten und nicht mehr zeitgem\u00e4\u00dfen Rollenverst\u00e4ndnis entstammt.<\/p>\n<p>Zur Auseinandersetzung mit den Geschlechterstereotypen geh\u00f6rt auch eine umfassende Diskussion \u00fcber Vor- und Nachteile der Teilzeitarbeit. Dazu stellt die EU in Erw\u00e4gungsgrund (35) fest, dass Teilzeitbesch\u00e4ftigung f\u00fcr manche Frauen zwar nachweislich eine gute L\u00f6sung sei, um nach der Geburt eines Kindes oder trotz der Betreuung von pflege- oder unterst\u00fctzungsbed\u00fcrftigen Angeh\u00f6rigen weiter berufst\u00e4tig zu bleiben; lange Erwerbsphasen mit verk\u00fcrzten Arbeitszeiten k\u00f6nnten jedoch niedrigere Sozialbeitr\u00e4ge und in der Folge geringere oder gar keine Pensions- bzw. Rentenanspr\u00fcche nach sich ziehen. Und das ist noch nicht einmal die ganze Wahrheit. In den skandinavischen L\u00e4ndern wird Teilzeitarbeit \u00fcberwiegend kritisch bewertet, weil sie nachweislich dazu beitr\u00e4gt, die tradierte Rollenverteilung zu perpetuieren.<\/p>\n<p>Die EU pl\u00e4diert weiterhin f\u00fcr mehr Flexibilit\u00e4t in der Arbeitszeit- und Arbeitsortgestaltung und sieht hier in erster Linie Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vor allem die Sozialpartner in der Pflicht. Dazu w\u00e4re es zwingend erforderlich, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, mit dem die Gestaltungsspielr\u00e4ume auch bei der Arbeitszeiterfassung genutzt werden und den Akteuren ein rechtssicherer Rahmen bereit gestellt wird. Auch das ist \u00fcberf\u00e4llig.<\/p>\n<p>Mehr Fortschritt wagen! Das war der Anspruch dieser Bundesregierung. Jedenfalls bei diesem Gesetzesvorhaben ist davon nichts zu sp\u00fcren. Es t\u00e4te Not, eine gesellschaftliche Debatte anzusto\u00dfen, wie wir Stereotypen \u00fcberwinden, eine gerechte Aufgabenverteilung erreichen k\u00f6nnen und unsere Gesellschaft zukunftsf\u00e4hig weiterentwickeln. Das ist unser aller Verantwortung. Aber ein Ansto\u00df der Regierenden w\u00e4re notwendig. Hier h\u00e4tte er gepasst. Chance vertan!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im September hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben beschlossen. 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