{"id":9222,"date":"2022-12-01T17:40:59","date_gmt":"2022-12-01T16:40:59","guid":{"rendered":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/?p=9222"},"modified":"2022-12-01T17:40:59","modified_gmt":"2022-12-01T16:40:59","slug":"verpflichtung-zur-sozialen-berichterstattung-neues-aus-bruessel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/2022\/12\/01\/verpflichtung-zur-sozialen-berichterstattung-neues-aus-bruessel\/","title":{"rendered":"Verpflichtung zur sozialen Berichterstattung \u2013 Neues aus Br\u00fcssel"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8655\" style=\"width: 217px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-8655\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\" wp-image-8655\" src=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2020\/03\/L\u00f6w_HaPe-440x440.jpg\" alt=\"\" width=\"207\" height=\"207\" srcset=\"https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2020\/03\/L\u00f6w_HaPe-440x440.jpg 440w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2020\/03\/L\u00f6w_HaPe-168x168.jpg 168w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2020\/03\/L\u00f6w_HaPe.jpg 755w, https:\/\/page.fachmedien.de\/wordpress\/rechtsboard\/files\/2020\/03\/L\u00f6w_HaPe-300x300.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 207px) 100vw, 207px\" \/><p id=\"caption-attachment-8655\" class=\"wp-caption-text\">RA Dr. Hans-Peter L\u00f6w leitet als Senior Counsel den Fachbereich Financial Services innerhalb der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei DLA Piper in Frankfurt\/M.<\/p><\/div>\n<p>Die Richtlinie \u00fcber die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen \u00a0( Corporate Sustainability Reporting Directive \u2013 CSRD) hat der Rat der Europ\u00e4ischen Union am 28. November gebilligt. Danach werden Unternehmen in Zukunft verpflichtet sein, detaillierte Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten zu ver\u00f6ffentlichen. Das wird die Rechenschaftspflicht der Unternehmen erh\u00f6hen, divergierende Nachhaltigkeitsstandards verhindern und den \u00dcbergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft erleichtern. Zeitgleich hat die Europ\u00e4ische Beratergruppe f\u00fcr Rechnungslegung (EFRAG) ihre Entw\u00fcrfe f\u00fcr Berichtsstandards vorgelegt. Damit werden auch im Bereich der sozialen Berichterstattung konkretere und pr\u00e4zisere Anforderungen gestellt werden.<!--more--><\/p>\n<p>Der europ\u00e4ische Green Deal von 2019 zielt darauf ab, die Union bis 2050 zu einer modernen, resosourcenschonenden und wettbewerbsf\u00e4higen Wirtschaft ohne Netto-Treibhausgasemissionen zu machen. In diesem Zusammenhang sollte auch die nichtfinanzielle Berichterstattung der Unternehmen \u00fcber ihre Nachhaltigkeit im Sinne der ESG-Kriterien verbessert werden. Ziel dieser Berichterstattung ist zun\u00e4chst einmal, den Finanzm\u00e4rkten Zugang zu verl\u00e4sslichen, relevanten und vergleichbaren Informationen zu \u00f6kologischen, sozialen und Governance-Aspekten zu verschaffen, wenn privates Kapital in die Finanzierung des \u00f6kologischen und sozialen Wandels flie\u00dfen soll. Die Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit k\u00f6nnte zus\u00e4tzliche Investitionen und Finanzmittel mobilisieren, um den im Green Deal beschriebenen \u00dcbergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu erleichtern. Die EU-Kommission will CO2-Neutralit\u00e4t erreichen, ist \u00fcberzeugt, dass daf\u00fcr privates Kapital erforderlich ist und will dieses durch eine transparente Berichterstattung aktivieren. Zugleich geht die Kommission davon aus, dass mehr Unternehmen durch ihre Rechenschaftspflicht \u00fcber die Auswirkungen ihres Tuns auf die Gesellschaft zu einem Wirtschaftsmodell hingef\u00fchrt werden, das den Menschen und der Umwelt zugutekommt.<\/p>\n<p>Das Ergebnis ist die jetzt vorliegende Richtlinie. Im Rahmen der sozialen Berichterstattung stellt die Richtlinie unter anderem folgende Anforderungen an die noch zu verabschiedenden Standards:<\/p>\n<p>Es sollte festgelegt werden, welche Informationen Unternehmen zu sozialen Faktoren, einschlie\u00dflich Arbeitsbedingungen, Beteiligung der Sozialpartner, Tarifverhandlungen, Gleichstellung, Nichtdiskriminierung, Vielfalt und Inklusion sowie Menschenrechten, offenlegen sollen. Es sollte pr\u00e4zisiert werden, welche Informationen im Hinblick auf f\u00fcr sie relevante Grunds\u00e4tze der europ\u00e4ischen S\u00e4ule sozialer Rechte offengelegt werden sollen, einschlie\u00dflich Angaben zur Chancengleichheit f\u00fcr alle und zu den Arbeitsbedingungen. Pr\u00e4zisiert werden sollen auch die notwendigen Angaben zum geschlechtsspezifischen Lohngef\u00e4lle und zur Barrierefreiheit im Unternehmen.<\/p>\n<p>Auch die notwendigen Angaben \u00fcber die Existenz von Betriebsr\u00e4ten sowie \u00fcber das Bestehen von Tarifvertr\u00e4gen und den Anteil der Arbeitnehmer, f\u00fcr die solche Vereinbarungen gelten, sollen ebenso definiert werden wie die notwendigen Informationen \u00fcber die Beteiligung von Arbeitnehmern an Verwaltungs- und Aufsichtsorganen wie auch die Informationspflichten \u00fcber die Geschlechtervielfalt auf der obersten F\u00fchrungsebene und die Zahl der Mitglieder des unterrepr\u00e4sentierten Geschlechts in ihren Leitungsorganen.<\/p>\n<p>Hervorzuheben ist die Verpflichtung der Unternehmensleitung, die Arbeitnehmervertreter auf geeigneter Ebene zu unterrichten und mit ihnen die einschl\u00e4gigen Informationen und die Mittel zur Einholung und \u00dcberpr\u00fcfung von Nachhaltigkeitsinformationen zu er\u00f6rtern.<\/p>\n<p>Die in der CSRD definierten Standards werden von der EFRAG erarbeitet. Die EFRAG ist eine nach belgischen Recht gegr\u00fcndete Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, die dem \u00f6ffentlichen Interesse dient, indem sie die Kommission bei der \u00dcbernahme internationaler Rechnungslegungsstandards ber\u00e4t. Die EFRAG hat im Auftrag der Kommission zw\u00f6lf Entw\u00fcrfe f\u00fcr European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgelegt, von denen vier die soziale Berichterstattung betreffen. Sie konkretisieren die in der CSRD vorgegebenen Berichtspflichten und legen fest, welche Offenlegungspflichten die Unternehmen treffen.<\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission wird sodann die endg\u00fcltige Fassung der Standards als delegierten Rechtsakt nach Konsultationen mit den EU-Mitgliedstaaten und einer Reihe europ\u00e4ischer Einrichtungen annehmen.<\/p>\n<p>Die Anwendung dieser Regelungen auf die Unternehmen erfolgt in vier Phasen:<\/p>\n<p>Unternehmen, die bereits jetzt unter die Richtlinie \u00fcber die Angabe nichtfinanzieller Informationen fallen, werden im Jahr 2025 \u00fcber das Gesch\u00e4ftsjahr 2024 Bericht erstatten, andere gro\u00dfe Unternehmen im Jahr 2026 \u00fcber 2025. B\u00f6rsennotierte KMUs werden im Jahr 2027 \u00fcber 2026 berichten und Unternehmen aus Drittl\u00e4ndern mit einem Nettoumsatz von \u00fcber 15 Mio EUR in der EU, wenn sie mindestens ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU haben, werden 2029 \u00fcber 2028 erstmals berichten. Voraussetzung ist eine rechtzeitige Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht, wof\u00fcr die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit haben.<\/p>\n<p>Im Rahmen der sozialen Berichterstattung verlangen die k\u00fcnftigen Standards vielf\u00e4ltige Angaben, die aber zu einem Gro\u00dfteil statistischer Natur sind und leicht zu erheben und darzustellen sein d\u00fcrften. Angaben \u00fcber Ans\u00e4tze und Ma\u00dfnahmen zu negativen und positiven Auswirkungen, wesentlichen Risiken und wesentlichen Chancen im Zusammenhang mit eigenen Mitarbeitern verlangen eine tiefergehende Besch\u00e4ftigung, erinnern ein wenig an Gef\u00e4hrdungsbeurteilung und Folgenabsch\u00e4tzung und verlangen sicherlich etwas mehr Aufwand. Gerade hier wird sicherlich auch die vorgeschriebene Er\u00f6rterung mit den Arbeitnehmervertretungen eine Rolle spielen. Es bleibt abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber diese Er\u00f6rterungspflicht ausgestalten wird.<\/p>\n<p>Insgesamt sollte auf die erstmalige Erstellung des Berichts einige Sorgfalt verwandt werden. \u00a0Der Aufwand f\u00fcr die j\u00e4hrliche Aktualisierung wird sich in der Regel in Grenzen halten. Damit ist noch nichts dar\u00fcber gesagt, welchen Ehrgeiz die Unternehmen entwickeln, bestimmte Kennzahlen positiv zu gestalten. Die CSRD verlangt von den Unternehmen lediglich ein korrektes Reporting, keine kontinuierlichen Verbesserungen. Wenn die Logik der EU-Kommission stimmt, dann ergibt sich der Antrieb f\u00fcr die Verbesserungen schon aus den Anforderungen des Kapitalmarkts. Die Grundthese der Kommission liegt darin, dass k\u00fcnftig Investitionen zunehmend in nachhaltige Gesch\u00e4ftsmodelle flie\u00dfen werden. Die aktuellen Trends deuten darauf hin, dass diese These zutrifft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Richtlinie \u00fcber die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen \u00a0( Corporate Sustainability Reporting Directive \u2013 CSRD) hat der Rat der Europ\u00e4ischen Union am 28. November gebilligt. Danach werden Unternehmen in Zukunft verpflichtet sein, detaillierte Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten zu ver\u00f6ffentlichen. 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