Verzögerungen bei der E-Bilanz

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.  12.  2010 beginnen, sind die Inhalte von Bilanz und GuV erweitert um steuerlich relevante Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 5b EStG). Allerdings wird das Projekt E-Bilanz deutlich über die Vorgabe „Elektronik statt Papier“ hinausgehen und sich nicht in einer reinen Substitution des Transfermediums erschöpfen.Aus der Ermächtigungsnorm in § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG wird von der Finanzverwaltung vielmehr die Berechtigung abgeleitet, dass die Bestimmung von Struktur und Gliederungstiefe der transferierten Daten weitestgehend zu ihrer Disposition steht. Damit wird die Steuer-Taxonomie zum Herzstück des gesamten Projekts, das über die Praktikabilität und Akzeptanz der E-Bilanz entscheidet. Aber genau an diesem Punkt stockt der Prozess gegenwärtig, was auch nicht überrascht.

Zwar wird als Ausgangspunkt für die Steuer-Taxonomie das HGB-Gliederungsschema gewählt, dieses soll jedoch in erheblichem Umfang um Pflichtangaben erweitert werden, die insbesondere steuersensible Bereiche betreffen. Es besteht die Gefahr, dass die Bereitstellung der erforderlichen Informationen für die Steuerpflichtigen mit erheblichen Aufwendungen verbunden ist, die weit über die Schätzungen im Rahmen des Steuerbürokratieabbaugesetzes hinausgehen.

Der bereits erwartete Erlass-Entwurf zur Steuer-Taxonomie soll nun frühestens im September dieses Jahres veröffentlicht werden, womit der bisher vorgesehene Zeitplan obsolet sein dürfte. Denn eine verpflichtende Einführung der E-Bilanz ab 2011 erscheint undenkbar, wenn der Entwurf einer Verwaltungsanweisung erst im September 2010 das Licht der Welt erblickt. In den meisten Fällen wird nämlich das Buchungssystem der betroffenen Unternehmen einer Anpassung auf die erweiterten Berichtsanforderungen unter Verwendung des obligatorischen Datenformats XBRL zu unterziehen sein. Damit kann für das Jahr 2011 allenfalls eine freiwillige Übermittlung von E-Bilanzen in Betracht kommen. Denkbar wäre aber auch, das Projekt in einer ersten Phase auf die HGB-Taxonomie zu beschränken und unter Auswertung der gewonnenen Erfahrungen in einer zweiten Phase eine erweiterte Steuer-Taxonomie einzuführen.

Mit der Verwirklichung des Projektes E-Bilanz wird bei der Finanzverwaltung ein bisher nicht vorhandener Pool an Mikrodaten in elektronischer Form geschaffen, der die Finanzverwaltungen in die Lage versetzt, umfassende Analysen und Auswertungen vorzunehmen, während die bisherige Bindung von Ressourcen für die Erfassung von Daten bei der Finanzverwaltung nahezu vollständig entfällt. Ob und in welcher Form diese asymmetrische Verteilung von Kosten und Nutzen zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen in einen fairen Interessenausgleich einmündet, wird in der weiteren Diskussion zu klären sein.

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