Am 20. 10. 2010 fand in Brüssel nach einer längeren Pause wieder ein Workshop zur CCCTB statt, in dem vier von der Generaldirektion Steuern und Zölle vorbereitete Papiere diskutiert wurden.Eingangs wurde das weitere Schicksal des Projektes kurz thematisiert, danach kommt es entscheidend darauf an, ob das CCCTB-Projekt offiziell in das Arbeitsprogramm der Kommission aufgenommen wird, das bis spätestens Ende Oktober diesen Jahres verabschiedet werden soll. Erfolgt diese Aufnahme, so besteht die Absicht, im ersten Quartal 2011 einen Richtlinien-Entwurf vorzulegen, der den Ausgangspunkt für die weiteren Überlegungen bilden würde. Was passiert, wenn dem Projekt die Aufnahme in das Arbeitsprogramm verweigert wird, wurde nicht weiter erörtert.
Einleitend wurden von Tom Neale die beiden Eckpunkte des Projektes aus Sicht der Kommission hervorgehoben, nämlich
– Optionalität und
– Konsolidierung.
Für den Verlauf der Diskussion war kennzeichnend, dass sich im Gegensatz zu früheren Workshops die Regierungsvertreter stärker zu Wort gemeldet haben. So hat sich Frau Becker für die Bundesrepublik Deutschland gegen die Optionalität ausgesprochen.
Zu den vier Papieren im Einzelnen:
1. Definition einer GKKB-Gruppe
Das EU-Papier sieht für die Einbeziehung in eine Gruppe drei Kriterien vor, nämlich Kapital, Kontrolle und Ansprüche auf Gewinnbeteiligung. Dabei muss bei Kapital- und Gewinnbeteiligung ein Schwellenwert von 75% überschritten werden, bei den Stimmrechten (Kontrolle) sollen mehr als 50% ausreichen. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Notwendigkeit der drei Kriterien und die Höhe der Schwellenwerte. Die Prüfung von drei Kriterien wurde verschiedentlich als zu komplex angesehen; bei den Schwellenwerten plädierte die Industrie für eine Absenkung auf 50%, um auch Joint Ventures aufnehmen zu können. Hier ließen einige Regierungsvertreter deutliche Zurückhaltung erkennen. Die Vermittlung von Beteiligungen über Gesellschaften in Drittstaaten soll anerkannt werden, wenn ein entsprechender Informationsaustausch mit dem Drittstaat gesichert ist.
2. Unternehmensumstrukturierungen im Rahmen der GKKB
Hier wurden Fragen zum Eintritt in und zum Austritt aus der Gruppe ebenso diskutiert wie Umstrukturierungen in der Gruppe und die Reorganisation zwischen GKKB-Gruppen. Problematisiert wurde jeweils die Behandlung der Verluste und der stillen Reserven. Beim Gruppeneintritt sollen die Vorgruppen-Verluste nicht von der Gruppe genutzt werden können und beim Ausscheiden verbleiben die Verluste auf Gruppenebene. Besonders intensiv wurde die Frage erörtert, wie zum Zeitpunkt des Eintritts in die Gruppe vorhandene stille Reserven zu behandeln sind. Die Kommission schlägt hierzu eine Differenzierung zwischen dem Anlagevermögen einerseits und selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten andererseits vor. Bei Gegenständen des Anlagevermögens mit erheblichen stillen Reserven, die innerhalb von fünf Jahren nach dem Beitritt veräußert werden, sollen die realisierten Veräußerungsgewinne/-verluste nicht in die konsolidierte Steuerbemessungsgrundlage fallen, sondern ausschließlich dem betroffenen Staat zugeordnet werden. Für die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte wurde ein Näherungslösung präsentiert. Die Kosten, die einem Steuerpflichtigen in den fünf Jahren vor dem Eintritt in die Gruppe für Forschung, Entwicklung, Marktentwicklung und Werbung entstanden sind, werden dem Vermögensfaktor des entsprechenden Gruppenmitglieds über einen Zeitraum von fünf Jahren hinzugefügt. Diskutiert wurde insbesondere, ob die Fünfjahresfrist beim Anlagevermögen insbesondere mit Blick auf Grund und Boden ausreicht und ob die Vorgehensweise bei den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenwerten sachgerecht ist, wobei auch die Problematik des Good-will angesprochen wurde.
Die Punkte
3. Geschäfte mit Unternehmen außerhalb der Gruppe und
4. Missbrauchsbekämpfung im Rahmen der GKKB-Regelung
wurden ebenfalls intensiv diskutiert.
Insgesamt zeigte die Diskussion, dass noch viele Fragen zu klären sind. Selbst wenn der Richtlinien-Entwurf im ersten Quartal 2011 vorgelegt werden sollte, ist die Einführung der CCCTB noch in weiter Ferne. Denkbar erscheint die Möglichkeit, dass Fortschritte im Bereich der EU-weiten Harmonisierung der steuerlichen Gewinnermittlung – ohne Konsolidierung und Aufteilung – erzielt werden können.