Die Gemeindefinanzkommission hat ihren – ursprünglich für dieses Jahr geplanten – Abschlussbericht auf Februar 2011 verschoben. Zu divergierend sind offensichtlich die Vorstellungen zur Zukunft der Kommunalfinanzierung bei den Vertretern der Bundes- und der Landespolitik sowie den Interessenvertretern der Kommunen. Zwar wäre eine vollständige Ersetzung der Gewerbesteuer durch eine andere Steuer aus Gründen der Standortattraktivität sicherlich wünschenswert. Andererseits sind diejenigen, die sich schon lange mit der Gewerbesteuerdiskussion beschäftigen, nicht wirklich überrascht, dass – zumindest dem Vernehmen nach – eine solche grundlegende Reform am Widerstand der Kommunalpolitik scheitern wird.
Erstaunlich ist jedoch, mit welcher Nonchalance die kommunalen Spitzenverbände versuchen, die Substanzbesteuerung in Form der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen gemäß § 8 Nr. 1 GewStG zu ihren Gunsten auszudehnen. So haben sie sich in dem Anfang Juli dieses Jahres erschienenen Zwischenbericht der Gemeindefinanzkommission für eine drastische Ausweitung der Hinzurechnungen auf ca. das Fünffache ausgesprochen. Nach ihren Vorstellungen sollen die Finanzierungsanteile nicht mehr zu 25 Prozent, sondern in voller Höhe – also zu 100% – hinzugerechnet werden. Außerdem sollen die pauschalierten Finanzierungsanteile selbst erhöht sowie der Freibetrag (bezogen auf die Summe dieser Hinzurechnungen) von aktuell 100.000 € auf künftig 25.000 € herabgesetzt werden.
Diese Position versucht nun der Deutsche Städtetag – einer der drei in der Gemeindefinanzkommission vertretenen kommunalen Lobbyverbände – einzuzementieren. In einem Papier, das er vor einigen Wochen veröffentlicht hat, vertritt er einige Thesen, die an dieser Stelle zunächst nur dargestellt werden sollen. Der Widerspruch wird ausführlich an anderer Stelle erfolgen – auch wenn dies teilweise gar nicht nötig erscheint, wie folgende Beispiele zeigen:
So unterstellt der Städtetag:
- Hinzurechnung im Verlustfall ist problemlos. Verluste können im Zeitverlauf ausgeglichen werden.
- Die Hinzurechnung sorgt für Standortattraktivität, denn sie hilft, das Steuerniveau niedrig zu halten.
- Hinzurechnung besteuert nicht Kosten des Unternehmens, sondern Einkommen der Eigentümer.
- Bei Unternehmensgewinnen, Löhnen und Gehältern erfolgt ein Teil der Besteuerung auf Unternehmensebene. Dies muss auch für Fremdkapital gelten.
- Die Hinzurechnungen sind wirtschaftlich Teil der Zinsbelastung der Fremdkapitalgeber, denn das Niveau der Zinsbelastung regelt der Kapitalmarkt. Damit können die Hinzurechnungen auf den Fremdkapitalgeber übergewälzt werden.
Keines dieser Argumente hält einem kundigen Urteil stand. Nur exemplarisch: Ein steuerlicher Verlust, der aufgrund der Hinzurechnung nicht entsteht, kann auch später nicht ausgeglichen werden. Die anderen Behauptungen des Städtetags sind nicht von besserer Qualität.
Die Politik ist gut beraten, sich von den Erstellern solch abenteuerlicher Thesen nicht beraten zu lassen. Denn sie bewegen sich fernab jeglicher finanz- und steuerpolitischen Realität. Stattdessen sollte die Politik daran festhalten, dass Substanzbesteuerung grundsätzlich schädlich ist und daher abgeschafft werden sollte.