E-Bilanz und Geheimhaltung

In der Debatte um die E-Bilanz ist ein Aspekt aufgetaucht, der bisher kaum erörtert worden ist, der aber Gewicht erlangen könnte, wenn sich die aufgezeigte Gefahr als real herauskristallisieren sollte. Mit der E-Bilanz werden der Finanzverwaltung in Zukunft sehr detaillierte Unternehmensdaten zur Verfügung gestellt und zwar sehr zeitnah und gesondert für jede rechtliche Einheit. Es stellt sich nun die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage eines Doppelbesteuerungsabkommens, das die große Auskunftsklausel enthält, bei einer entsprechenden Anfrage eines ausländischen Staates verpflichtet ist, die detaillierten Angaben aus der E-Bilanz weiterzugeben.Die Verpflichtung zur Weitergabe der E-Bilanz-Daten wäre insbesondere dann problematisch, wenn in dem ausländischen Staat die Gefahr besteht, dass die Daten in die Hände von Staatsunternehmen gelangen, die mit dem betreffenden Unternehmen in Deutschland in Geschäftsbeziehungen stehen. Dies könnte insbesondere für den deutschen Mittelstand, soweit er in der Rechtsform der Personengesellschaft organisiert ist, eine erhebliche Gefahr darstellen, da die gesetzlichen Publikationspflichten sehr begrenzt sind und einen Einblick für einen Außenstehenden nicht besteht. Aber auch diese Unternehmen mussten bisher ihrer Steuererklärung nach § 60 EStDV eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beifügen. Der durch die E-Bilanz begründete Unterschied besteht darin, dass die Bilanz in Zukunft stärker differenziert ist und ein höheres Maß an Standardisierung aufweist. Ob mit diesem mehr an Information eine entsprechende Gefährdung einhergeht, muss diskutiert werden.

Dass ausländische Staatsunternehmen mit Blick auf Preisverhandlungen ein Interesse an der Kenntnis der Daten ihrer deutschen Geschäftspartner haben, ist nicht von der Hand zu weisen. Sollte sich die aufgezeigte Gefahr im Zusammenhang mit der Einführung der E-Bilanz bestätigen, so werden die betroffenen Unternehmen darüber nachdenken müssen, ob und in welcher Weise sie durch die Gestaltung ihrer Informationen diese Gefahr vermeiden bzw. reduzieren können.

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