In der Debatte über die Besteuerung des Finanzsektors wird immer wieder die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ins Spiel gebracht. Die Idee einer solchen Steuer ist nicht neu. Seit der Finanzkrise hat sie aber deutlich an politischer Unterstützung gewonnen. Kürzlich hat sich sogar das Europäische Parlament für eine Einführung dieser Steuer ausgesprochen. Was ist von dem Konzept einer Finanztransaktionssteuer zu halten?Zunächst stellt sich die Frage, wie eine solche Steuer gestaltet werden könnte. Hier ist eine Vielzahl von Varianten denkbar. Prinzipiell könnte die Steuerpflicht sich auf jede Art von Zahlung beziehen. Die meisten Vorschläge sehen allerdings eine Art Börsenumsatzsteuer vor, die auf Umsätze in Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren, eventuell auch in Derivaten erhoben wird.
Mit der Finanztransaktionssteuer werden im Wesentlichen zwei Ziele verfolgt. Erstens soll ein Lenkungseffekt erreicht werden. Schädliche Transaktionen, die zur Destabilisierung der Finanzmärkte beitragen, sollen belastet und dadurch zurückgedrängt werden. Zweitens soll die Steuer ein erhebliches Steueraufkommen einbringen.
Welche Lenkungswirkung würde eine Finanztransaktionssteuer entfalten? Vor allem kurzfristige und hochfrequente Finanztransaktionen würden belastet, während die Steuer bei längerfristigen Transaktionen weniger ins Gewicht fiele. Befürworter der Steuer argumentieren, dass durch das Zurückdrängen kurzfristiger Transaktionen Preisschwankungen in den Finanzmärkten abnehmen und das Entstehen von Preisblasen verhindert würde. Der Zusammenhang zwischen Preisvolatilitäten und Transaktionskosten ist in der Finanzmarktforschungs ausführlich untersucht worden. Dabei hat sich gezeigt, dass Transaktionskosten unterschiedliche Auswirkungen auf die Preisvoliatilität haben; zwar können kurzfristig orientierte Transaktionen in der Tat Preisschwankungen hervorrufen, andererseits reduzieren steigende Transaktionskosten die Marktliquidität, sodass einzelne Transaktionen größere Preisänderungen hervorrufen. Man kann deshalb nicht ausschließen, dass eine Finanzmarkttransaktionssteuer die Preisschwankungen an den Finanzmärkten sogar steigert.
Es ist darüber hinaus unklar, ob eine solche Steuer das Auftreten von Vermögenspreisblasen verhindert oder begünstigt. In der aktuellen Finanzkrise war die Preisentwicklung im Immobilienmarkt ein zentraler Faktor. Das ist ein Markt mit hohen Transaktionskosten, in dem kurzfristige Finanztransaktionen keine wesentliche Rolle spielen. Insgesamt ist unklar, ob die Finanztransaktionssteuer wirklich Transaktionen zurückdrängt, die aus gesamtwirtschaftlicher Sicht unerwünscht sind.
Das zweite Ziel der Finanztransaktionssteuer besteht darin, dem Staat Einnahmen zu beschaffen. Die Möglichkeit der Einnahmenbeschaffung allein rechtfertigt allerdings noch nicht die Einführung einer Steuer. Es muss schon ein Grund vorliegen, dieses Aufkommen mit dem betrachteten Instrument zu erheben. Für eine stärkere Besteuerung des Finanzsektors lassen sich unterschiedliche Argumente anführen. Erstens gibt es im bestehenden Steuersystem Lücken. Vor allem zwei Aspekte stehen hier im Mittelpunkt der Debatte: Zum einen hat die hohe Fremdkapitalfinanzierung im Finanzsektor in Kombination mit der Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen zur Folge, dass die Belastung mit Ertragsteuern niedrig ist. Das würde allerdings eher dafür sprechen, die Ertragsbesteuerung in Richtung stärkerer Finanzierungsneutralität zu reformieren. Eine Finanztransaktionssteuer ist hier nicht das richtige Instrument. Zum anderen sind viele Finanzdienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit. Das liegt daran, dass die Umsatzsteuer bei margenbasierten Finanzdienstleistungen konzeptionell schwer anzuwenden ist.
Ein zweites Argument für eine stärkere Besteuerung des Finanzsektors ergibt sich aus der impliziten Staatshaftung für Banken. Diese unbeabsichtigte Subventionierung kann durchaus eine zusätzliche Besteuerung rechtfertigen. Allerdings sollte man hier möglichst zielgenau eingreifen. Zur Zeit werden in verschiedenen Ländern Abgaben auf bestimmte Passiva großer Banken eingeführt, die genau dies leisten sollen. Diese Abgaben sind eher als eine Steuer auf Finanzmarktumsätze geeignet, die Kosten der impliziten Staatshaftung den Verursachern anzulasten.
Verschiedentlich wird gegen eine Finanztransaktionssteuer angeführt, sie sei administrativ nicht handhabbar und wegen der hohen Mobilität von Finanztransaktionen nur bei internationaler Koordination aufrechtzuerhalten. Diese Argumente überzeugen nur teilweise. Dass eine solche Steuer administrativ nicht handhabbar sei, wird schon dadurch widerlegt, dass verschiedene Länder derzeit Steuern auf bestimmte Arten von Finanzmarkttransaktionen erheben. Zu diesen Steuern gehört beispielsweise die britische Stempelabgabe, eine Steuer auf Transaktionen in Aktien britischer Unternehmen, oder die in der Schweiz erhobene Umsatzabgabe. Wenn derartige Steuern mit Hilfe elektronischer Handelssysteme erhoben werden, sodass bei jeder Transaktion automatisch die Steuer einbehalten wird, sind die Erhebungskosten sogar niedriger als bei anderen Steuern wie beispielsweise Einkommen- und Gewinnsteuern. Schwieriger ist es allerdings, wenn Transaktionen einbezogen werden, die außerhalb elektronischer Handelsplattformen durchgeführt werden.
Diese Beispiele zeigen auch, dass es durchaus möglich ist, im nationalen Alleingang Steuern auf bestimmte Arten von Finanzmarkttransaktionen einzuführen. Dabei muss es sich allerdings um Transaktionen handeln, die nicht ohne Weiteres international zu verlagern sind. Diese Bedingung ist nur für einen kleinen Teil der Transaktionen auf Finanzmärkten erfüllt. Beispielsweise ist es in Großbritannien erforderlich, einen Aktionärswechsel bei einem britischen Unternehmen ins Aktienregister eintragen zu lassen. Dadurch bietet sich ein Anknüpfungspunkt für die Besteuerung. Wenn ein solcher Anknüpfungspunkt fehlt, dann kommt es bei der Einführung von Finanztransaktionssteuern zu einer Verlagerung ins Ausland. Diese Erfahrung musste Schweden machen. Die dortige Einführung einer Steuer auf Finanzmarkttransaktionen im Jahr 1984 hat zu einer solchen Verlagerung geführt, und 1991 würde die Steuer wieder abgeschafft. Selbst eine europaweit eingeführte Steuer auf Finanztransaktionen würde voraussichtlich ähnlich scheitern, wenn sie nicht auf Transaktionen beschränkt ist, bei denen ein zwingender und immobiler Anknüpfungspunkt besteht.
Insgesamt spricht wenig dafür, im Rahmen der aktuellen Neuordnung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Finanzsektors auf eine Finanztransaktionssteuer zurückzugreifen. Ihre Wirkungen sind zu diffus, und es ist nicht erkennbar, dass diese Steuer einen Beitrag zur Lösung der Probleme im Finanzsektor leistet, die in der jüngsten Krise zu Tage getreten sind. Bei den Reformen im Finanzsektor gibt es viele dringende und komplexe Aufgaben. Die Einführung einer Steuer auf Finanztransaktionen gehört nicht dazu.