E-Bilanz: Neue Taxonomie – Version 5.1

StB Dr. Gerrit Adrian, Senior Tax Manager, KPMG, Frankfurt/M.

StB Dr. Gerrit Adrian, Senior Tax Manager, KPMG, Frankfurt/M.

Die Steuer-Taxonomie ist das Herzstück der E-Bilanz. Die Taxonomie beschreibt das steuerliche Gliederungsschema für die verschiedenen Berichtsbestandteile der E-Bilanz wie die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und die steuerliche Überleitungsrechnung. Bereits mit BMF-Schreiben vom 28. 9. 2011 (BStBl. I 2011 S. 855 = DB 2011 S. 2231) hatte die Finanzverwaltung darüber informiert, dass die Taxonomie regelmäßig auf notwendige Aktualisierung hin überprüft wird. Gleichwohl kam die erste Überarbeitung überraschend schnell. Mit Schreiben vom 5. 6. 2012 hat das BMF eine aktualisierte Taxonomie (Version 5.1) veröffentlicht und zudem Hinweise zu Verfahrensgrundsätzen bei der Aktualisierung der Taxonomien gegeben (BStBl. I 2012 S. 598 = DB 2012 S. 1411). Wer die Hoffnung auf nunmehr weniger Taxonomiepositionen hatte, wird enttäuscht. Die Anzahl an Positionen ist nochmals gestiegen.

Welche Taxonomien und Berichtbestandteile sind betroffen?

Sämtliche Taxonomien sind von den Anpassungen betroffen. Geändert wurden die Kerntaxonomie, die Spezialtaxonomien für Banken und Versicherungen und auch die verschiedenen Branchentaxonomien. Die Anpassungen berühren auch unterschiedliche Berichtsbestandteile. Änderungen gibt es sowohl im Stammdatenmodul (GCD-Modul) als auch im Jahresabschlussmodul (GAAP-Modul). Im GAAP-Modul z. B. bei den Berichtsbestandteilen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisverwendung und Kapitalkontenentwicklung.

Was ändert sich durch die Version 5.1?

Die Finanzverwaltung hat neben den neuen Taxonomien auch einen „Änderungsnachweis“ zum Taxonomieupdate 2012 veröffentlicht. So kann nachvollzogen werden, an welchen Stellen sich Anpassungen im Vergleich zur bisherigen Taxonomie (Version 5.0) ergeben haben. Die Änderungen sind vielfältig. Es wurden Positionen neu eingefügt, geändert und auch gelöscht. Nachfolgend sind einige wesentliche Änderungen aufgeführt:

• Eine der Kernänderung ist, dass spezielle Auffangpositionen für ausländische Betriebsstättensachverhalte eingefügt wurden. Sämtliche Taxonomien sind betroffen. Erkennbar sind diese Positionen an dem Zusatz „soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar“ (Bsp.: „Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar“). In der Bilanz ist mit Ausnahme des Eigenkapitals an jeder Oberposition i. S. des § 266 HGB eine entsprechende Auffangposition eingefügt worden. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Position „Ergebnis der ausländischen Betriebsstätten, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar“ neu aufgenommen. Der ebenfalls überarbeitete FAQ vom 15. 6. 2012 (abrufbar unter www.esteuer.de) erläutert, dass die neuen Auffangpositionen für Fälle vorgesehen sind, in denen der Detaillierungsgrad des unternehmensindividuellen Kontenplans von der Betriebsstättenbuchhaltung abweicht. Hintergrund ist, dass auch bei gesonderter Betriebsstättenbuchhaltung für das Unternehmen als Ganzes nur eine E-Bilanz und nicht mehrere E-Bilanzen einzureichen ist. Die neuen Auffangpositionen ermöglichen nunmehr, unterschiedliche Detaillierungsgrade in der Stammhausbuchhaltung und der Buchhaltung der ausländischen Betriebsstätte beizubehalten und entsprechend in der E-Bilanz abzubilden.

• Für ertragsteuerliche Organschaften haben sich in mehreren Berichtsbestandteilen Änderungen ergeben. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Positionen „Ertrag aus der Bildung aktiver oder der Auflösung passiver Ausgleichsposten bei Organschaftsverhältnissen“ und „Aufwand aus der Auflösung aktiver oder der Bildung passiver Ausgleichsposten bei Organschaftsverhältnissen“ eingefügt. Im Modul „Steuerliche Gewinnermittlung“ wurde der Bereich „Steuerliche Korrekturen bei Organschaftsverhältnissen“ mit mehreren Unterpositionen neu aufgenommen. Das Modul „Steuerliche Gewinnermittlung“ ist ausschließlich für Personengesellschaften und Einzelunternehmen anwendbar.

• Wichtige Anpassungen sind in der Taxonomie 5.1 für Personengesellschaften vorgenommen worden. Hier fehlten in der Taxonomie 5.0 einige Felder, sodass eine sachgerechte Zuordnung teils nicht möglich war. Dies wurde mit der Taxonomie 5.1 behoben, indem für Personengesellschaften die folgenden Positionen im Eigenkapital eingefügt wurden: Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen (Summenmussfeld); Gewinn-/Verlustvortrag – bei Personen(handels)gesellschaften nach § 264c HGB („rechnerisch notwendig, soweit vorhanden“), Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) – bei Personen(handels)gesellschaften nach § 264c HGB („rechnerisch notwendig, soweit vorhanden“); Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Bilanz) – bei Personen(handels)gesellschaften nach § 264c HGB („rechnerisch notwendig, soweit vorhanden“).

• Mit der neuen Taxonomie 5.1 wurden nicht nur Taxonomiepositionen neu geschaffen, sondern es sind auch bei bereits bestehenden Positionen einzelne Parameter geändert worden. Dies sind teils nicht-materielle Änderungen, wie Umbenennungen von Positionen oder die Berichtigung von Schreibfehlern. Teilweise haben die Anpassungen aber auch gravierende Auswirkungen. So sind z. B. aus folgenden Kannfeldern ein Mussfeld bzw. Quasimussfeld („rechnerisch notwendig, soweit vorhanden“) geworden: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (jetzt Quasi-Mussfeld, vorher Kannfeld); Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (jetzt Mussfeld, vorher rechnerisch notwendig); davon Abschreibungen auf Gebäude (jetzt Mussfeld, vorher Kannfeld). Zur Erläuterung der Taxonomiepositionen im Detail vgl. KPMG, E-Bilanz, 1. Aufl., 2012, S. 125 ff. Von solchen Anpassungen ist übrigens auch das Stammdatenmodul (GCD-Modul) betroffen: Z. B. sind Informationen zum Mutterunternehmen in der Taxonomie 5.1 nunmehr verpflichtend anzugeben. Die vorgenannten Änderungen führen dazu, dass der Mindestumfang der Taxonomie nochmals ausgeweitet wurde.

• In der Taxonomie 5.1 wurden neue Erläuterungen zu einzelnen Taxonomiepositionen eingefügt. In der Excel-Visualisierung sind diese neuen Erläuterungen (bezeichnet als definition guidance) in den Spalten BA und BB zu finden (zur Beschreibung der einzelnen Spalten der Excel-Visualisierung vgl. KPMG, E-Bilanz, 1. Aufl., 2012, S. 84 ff.). Die Erläuterungen enthalten technische Hinweise (z. B. zu rechnerischen Verknüpfungen), aber auch materiell-rechtliche Ausführungen. Z. B. wird bei der Position „Passiver Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse beim Organträger“ erläutert, wann eine Mehrabführung vorliegt und dass die Position rein steuerlich zu verstehen ist. In der Handelsbilanz darf dieser Position kein Wert zugeordnet werden. Die Position ist nur für die steuerliche Überleitungsrechnung oder bei Einreichung einer originären Steuerbilanz zu verwenden. Die Einfügung dieser Erläuterungen ist zu begrüßen, denn sie können bei der Zuordnung der unternehmensindividuellen Konten zu Taxonomiepositionen hilfreich sein.

Ab wann gilt die Taxonomie 5.1?

Die neue Version ist grds. für die Bilanzen aller Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12. 2012 beginnen, zu verwenden. Bei kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr also erstmals für das Jahr 2013. Von der Finanzverwaltung wird aber nicht beanstandet, wenn die neue Taxonomie bereits für das vorangegangene Wirtschaftsjahr 2012 oder bei abweichendem Wirtschaftsjahr 2012/2013 verwendet wird. Technisch soll die Übermittlung mit den neuen Taxonomien ab November 2012 möglich sein.

Wer Bilanzen für Wirtschaftjahre 2012 oder 2012/2013 bereits auf Basis der Taxonomie 5.0 gemappt hat, muss sich jetzt nochmals die Änderungen durch die Taxonomie 5.1 ansehen und ggf. Anpassungen bei der Zuordnung der unternehmensindividuellen Konten zu den Taxonomiepositionen vornehmen. Diese notwendigen Anpassungen werden keine einmalige Übung sein. Das BMF-Schreiben vom 5.6.2012 führt allgemein aus, dass eine Taxonomie grds. nur für ein Wirtschaftsjahr zu verwenden ist. Nur ausnahmsweise könne es sein, dass in einem Jahr keine Aktualisierung der Taxonomie erforderlich ist. Dies bestätigt eine der Grundaussagen bei der E-Bilanz: Die zentrale Herausforderung ist und bleibt die Taxonomie.

(Zitiervorschlag: Adrian, Steuerboard DB0489406)

Kommentare sind geschlossen.