Mit dem Slogan „Alle Erleichterungen, die versprochen wurden, werden auf Dauer gewährt!“ warb die Finanzverwaltung beim Treffen mit verschiedenen Interessenvertretern am 4. Februar 2013 in Berlin für die E-Bilanz. Die Finanzverwaltung hat erkannt, dass es noch einen nicht unerheblichen Informationsbedarf zur E-Bilanz gibt. Sie beschreitet deshalb Neuland und beantwortet häufig gestellte Fragen (FAQ) zur E-Bilanz (Stand September 2012) im Internet (www.esteuer.de – FAQ). Für den Steuerpflichtigen gilt es zu beachten, dass es sich bei dieser sog. FAQ-Liste nicht um ein BMF-Schreiben mit Selbstbindung der Finanzverwaltung handelt, auf das er sich berufen kann. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass die Finanzverwaltung andere als die in der FAQ-Liste dargelegten Auffassungen vertreten wird. Ein weiterer Bestandteil der Informationsoffensive ist die Veröffentlichung der Liste mit bekannten Taxonomie-Fehlern sowie deren strukturelle Lösung (www.esteuer.de – Übersicht bekannte Fehler). Durch die Veröffentlichung der jeweiligen E-Bilanz-Ansprechpartner in den Bundesländern soll eine effiziente Kommunikation zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung im Rahmen der E-Bilanz-Implementierung gewährleistet werden (www.esteuer.de – E-Bilanz Ansprechpartner).
Es scheint für die Finanzverwaltung wesentlich zu sein, dass eine Aktualisierung der jeweiligen Taxonomie nach Erörterung der verschiedenen Problemstellungen mit den ca. 30 Mitgliedern der sog. Fach-AG-Taxonomie vorgenommen wird. Dem Vernehmen nach soll für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2013 beginnen, eine aktualisierte Taxonomie 5.2 etwa Mitte 2013 veröffentlicht werden. Danach ist eine jährliche Akutalisierung der Taxonomie geplant. Um dem Steuerpflichtigen ausreichend Zeit für prozessuale und systemtechnische Anpassungen zu geben, soll die jeweilige Taxonomie maximal für zwei Veranlagungszeiträume nach ihrer Veröffentlichung verwendet werden. Zur Umsetzung der entsprechenden Anpassungen nach einer steuerlichen Außenprüfung ist vom Steuerpflichtigen sicherzustellen, dass systemtechnisch stets die Voraussetzungen vorgehalten werden, um die an die Ergebnisse der steuerlichen Außenprüfung angepasste E-Bilanz mittels der jeweils für den Veranlagungszeitraum gültigen Taxonomie an die Finanzverwaltung übermitteln zu können (z.B. Taxonomie 5.1 für die E-Bilanz 2012 und 2013 sowie Taxonomie 5.2 für die E-Bilanz ab 2014).
Mit der Taxonomie 5.2 wird ein weiterer Schritt zur sog. Einheitstaxonomie umgesetzt. Durch die Taxonomie 5.2 wird sichergestellt, dass alle XBRL-Berichts-/Offenlegungspflichten, die gegenüber dem Handelsregister bestehen, mittels der Verwendung einer einzigen Taxonomie ebenfalls erfüllt werden können. Um dies auch zukünftig zu gewährleisten, soll jede Anpassung der Taxonomie einen zweistufigen Prozess durchlaufen. In der ersten Stufe wird die Taxonomie an sich verändernde handelsrechtliche Berichts-/Offenlegungspflichten angepasst. Aufbauend auf diesen Ergebnissen werden dann in der Fach-AG-Taxonomie die weiteren steuerrechtlichen Änderungen diskutiert.
Durch die Taxonomie 5.2 sind folgende wesentliche Neuerungen im GCD-Modul zu erwarten: (i) Möglichkeiten zur Verarbeitung von Angaben unterhalb der Bilanz (z.B. Allokationsschlüssel für Haftungsverhältnisse, die unterhalb der Bilanz erfasst wurden), (ii) Erweiterung des Rechtsformkatalogs um Rechtsformen, die im ELSTER-Katalog und im Bundesanzeiger-Katalog zur Verfügung gestellt werden, (iii) Erweiterung des Wirtschaftszweigschlüssels sowie (iv) eine erweiterte Gesellschafterzuordnung bei Personengesellschaften. Im GAAP-Modul der Taxonomie 5.2 sind die nachstehenden wesentlichen Anpassungen zu erwarten: (i) Auffangpositionen für ausländische Betriebsstätten wurden um eine Taxonomie-Ebene eingerückt oder gelöscht, (ii) umfangreiche Ergänzungen zur Abbildung von vororganschaftlichen Mehr- und Minderabführungen, (iii) Einführung weiterer Positionen zur Erfassung von Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern und zur Trennung zwischen Eigenkapital- und Fremdkapitalkonten, (iv) Ergänzung weiterer Positionen zur Abbildung der Kapitalkontenentwicklung unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung bei Personengesellschaften sowie (v) erforderliche Anpassungen aufgrund des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG).