OECD veröffentlicht globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch für Finanzkonten

StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

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Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am 13.2.2014 einen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch, Common Reporting Standard (CRS), vorlegt. Die Initiative der OECD basiert auf Ersuchen der G8- und der G20-Staaten. Ziel der Initiative ist es, Steuerhinterziehung durch Auslandskonten weltweit effektiver zu bekämpfen. Insofern legt der Standard fest, welche Informationen ausgetauscht werden müssen, welche Finanzdienstleister und welche Steuerpflichtigen erfasst werden. Vorbild des CRS sind die US-amerikanischen FATCA-Regelungen. Der CRS wurde von der OECD beim letzten G20-Treffen in Sydney am vergangenen Wochenende vorgestellt. 42 Staaten haben bereits angekündigt, den CRS umzusetzen. Es ist zu erwarten, dass einige Vereinbarungen zum Informationsaustausch bereits in diesem Jahr geschlossen werden. Zwar gibt es noch keinen spezifischen Zeitplan, doch ist zu erwarten, dass Finanzinstitute ab dem Jahr 2017 die angeforderten Informationen melden müssen.

 Details des Standards

Der vorlegte Standard sieht einen automatisierten, internationalen Datenaustausch zwischen den nationalen Finanzbehörden vor und besteht aus einem Musterabkommen (Model Competent Authority Agreement (CAA)) sowie dem CRS Due Diligence Prozess.

Musterabkommen

Das Musterabkommen regelt, welche Informationen übermittelt werden müssen und legt die Kooperation zwischen den Steuerbehörden bei Fehlern und Differenzen fest. Das Abkommen soll analog zu den bilateralen FATCA-Abkommen den Datenschutz sicherstellen, sodass die ausgetauschten Informationen nur von den Finanzbehörden verwendet werden; dabei beruht der Informationsaustausch auf Gegenseitigkeit.

Das Abkommen gliedert sich in sieben Sektionen. Sektion 1 ist ein Definitionsartikel, der im Vergleich zu den FATCA-Musterabkommen weniger umfangreich ist. Sektion 2 regelt welche Informationen auszutauschen sind und folgt im Kern dem Model 1 der FATCA-Musterabkommen. Sektion 3 fordert den Austausch von Daten innerhalb von 9 Monaten nach Ende des Kalenderjahres, auf das sich die Daten beziehen und regelt ebenfalls die Art und Weise des Informationsaustausches. Der automatische Informationsaustausch soll dabei jährlich erfolgen. In Sektion 4 wird die Zusammenarbeit im Falle von Nicht-Compliance von Finanzinstituten geregelt. Der Datenschutz wird durch Sektion 5 sichergestellt. Sektion 6 und 7 umfassen die Vorschriften zur Verständigung, zum Inkrafttreten sowie zur Anpassung des Abkommens.

CRS Due Diligence Prozess

Der CRS definiert, wer welche Informationen, über welche Konten übermitteln muss. Nicht nur Banken, sondern auch bestimmte kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften müssen Kundendaten melden. Automatisch zu melden sind alle Arten von Kapitaleinkünften (z.B. Zinsen, Dividenden, bestimmte Versicherungseinkünfte, Kapitalgewinne) und der Saldo des Kontos, unabhängig davon, ob Kontoinhaber eine natürliche oder eine juristische Person (einschließlich Stiftungen) ist. Bei Trusts sind die wirtschaftlich Berechtigten zu melden. Konten von internationalen Organisationen und staatlichen Betrieben sind nicht betroffen. Somit werden wohl mehr Konten offengelegt werden als unter den US-amerikanischen FATCA-Vorschriften.

Beabsichtigter Musterkommentar

Die OECD arbeitet derzeit an einem Kommentar zur Auslegung des Musterabkommens und des CRS. Der Musterkommentar soll Mitte 2014 veröffentlicht werden.

Fazit

Der Kampf gegen Steuerhinterziehung geht nun auch international in die nächste Runde. Dabei setzen die G-Staaten und die OECD an der Wurzel allen Übels an, nämlich an der Intransparenz von Kapitalkonten. Hier folgt die OECD grundsätzlich den US-amerikanischen FATCA-Grundgedanken. Insoweit ist auch abzuwarten, ob und wie die unterschiedlichen Reporting-Pflichten aufeinander abgestimmt werden und ob die EU-Kommission ihre Ankündigung auf einen EU-weiten automatisierten Informationsaustausch weiterverfolgt (siehe Steuerboard vom 15.2.2012, Dorfmueller, USA und EU wollen Bekämpfung der Steuerhinterziehung verbessern). Die möglicherweise betroffenen Finanzinstitute müssen nun sicherstellen, dass ein etwaiges FATCA-Reporting-System flexibel angepasst werden kann und all diejenigen, die sich aufgrund der fehlenden US-Account-Holders nicht um Informationspflichten kümmern mussten, sind sehr zeitnah gar verpflichtet, automatisierte Reporting-Systeme aufzubauen.

 

 

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