Das Steuerkonzept von Thomas Piketty – ein großer Irrtum!

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Köln

Prof. Dr. Ulrich Prinz, WP/StB, Köln

Das neue hoch gerühmte Grundlagenwerk des französischen Ökonomen Thomas Piketty, Das Kapital im 21. Jahrhundert, gilt als „Wissenschaftsbestseller“. Viele werden das Buch gekauft, deutlich weniger werden es gelesen haben. Auf rund 800 Seiten entwickelt Piketty in analytischer Form seine Theorie von der im Zeitablauf zunehmend ungleichen Verteilung von Einkommen und Vermögen, dessen wichtigster Treiber eine dauerhaft über der Wachstumsrate von Produktion und Einkommen liegende Kapitalrendite sein soll (versinnbildlicht in der Formel: r > g). Mehr als 20 Länder bezieht Piketty in seine äußerst vielschichtig und historisch angelegten Untersuchung ein. Sozialer Friede, allgemeiner Wohlstand der Bevölkerung und akzeptierte demokratische Werte können nach Meinung von Piketty durch diesen Wirkungsmechanismus – sofern er unreguliert bleibt – gefährdet werden. Von einer werturteilsfreien wissenschaftlichen Analyse kann bei dem Buch von Piketty sicher nicht die Rede sein. Vielmehr gilt umgekehrt, er will mit seinem äußert kapitalismuskritischen Buch die ökonomischen Realitäten verändern. Das Buch verfolgt ein hochpolitisches Anliegen, die Buchtitelnähe zum „Marx‘schen Kapital“ ist kein Zufall. Ungeachtet des eigenen „weltanschaulichen Ausgangspunkts“ bedarf das Werk von Piketty breiter Auseinandersetzung.

Das Steuerkonzept von Piketty

Ich möchte mein Augenmerk auf das „Steuerkonzept von Piketty“ richten, das er in den Kapiteln 14 und 15 seines Buches auf rund 75 Seiten – versehen mit den Überschriften „Die progressive Einkommensteuer überdenken“ und „Eine globale Kapitalsteuer“ – entwickelt. Er zieht mit diesem Steuerkonzept die „politischen und normativen Lehren aus seiner analytischen Kapitalismuskritik“ (S. 56). Dabei ist die Besteuerung in der Gedankenwelt von Piketty ein wichtigstes Instrument um globale Vermögens- und Einkommensungleichheiten einzuebnen. Die Besteuerung ist der „Hebel zur Umver-teilung“. Zudem fordert er eine „globale Besteuerungstransparenz“. Piketty entwickelt dabei Grundlagenideen seines „idealen Steuersystems“ (S. 715). Er spricht insoweit von „nützlichen Utopien“ (S. 698). Dem „im Hier und Jetzt“ lebenden Steuerpraktiker schaudert‘s bei der Lektüre.
Im Kern und stark vereinfacht fordert Piketty drei jeweils progressiv ausgestaltete Steuern – nämlich aus Erbschaften, Einkommen (natürliche Personen und Körperschaften) sowie Kapital –, die sich wechselseitig im Sinne des verfolgten Umverteilungsziels, der Finanzierung eines dem 21. Jahrhundert entsprechenden Sozialstaats, ergänzen. Umsatzsteuer, sonstige Verbrauchsteuern und Sozialabgaben kommen als allgemeine Staatsfinanzierungsquellen hinzu. Damit will Piketty – durchaus differenzierend und dem international beobachteten Steuerwettbewerb Rechnung tragend – der „Logik des Anreizes“ („Leistung lohnt sich“) und der „Logik der Kontribution“ (geerbtes, leistungsloses Vermögen) zur Symbiose verhelfen. Staatliche Sozialinteressen und individuelle Wettbewerbskräfte sollen miteinander verbunden werden. Steuertechnische Details bleiben natürlich offen. Die Gedankenwelt von Piketty ist zwar global angelegt, kann aber durchaus auch regional begrenzt (etwa in der EU) umgesetzt werden.

Die drei Zentralsteuern des Piketty‘schen Steuersystems

Zum Ersten fordert Piketty die Beibehaltung und Modernisierung (= Verschärfung) einer progressiven Erbschaft- und Schenkungsteuer, um die Vermögensübertragung in Generationen für Sozialstaats- und Umverteilungszwecke nutzbar zu machen. Dabei stellt er sich „durchaus sehr hohe Steuersätze“ vor, die bei hohen Erbschaften ein Drittel, die Hälfte, ja mehr als Zweidrittel des übertragenen Vermögens betragen können (S. 710).
Zum Zweiten spielt die fortentwickelte progressive Einkommensteuer zum Abbau der von Piketty festgestellten Einkommensungleichheiten eine Schlüsselrolle (S. 661). Das ideale Niveau des ertragsteuerlichen Spitzensatzes in den Industrieländern soll dabei rund 82 % betragen und Einkünfte über 500.000 / 1 Mio. Dollar betreffen (S. 692). Letztlich will Piketty damit auch überzogene Spitzengehälter von Managern eindämmen, wobei er von einer globalen Anwendung des Spitzensteuersatzes ausgeht. Die Besteuerung von Körperschaften bezieht er als eine Art von Einkommensteuer-Vorauszahlung in dieses progressive Ertragsteuerkonzept ein. Die deutsche Zinsschranke und das GKKB Projekt finden dabei Erwähnung (S. 769/770).
Drittens schließlich stellt eine globale, progressiv ausgestaltete jährliche Kapitalsteuer einen wichtigen Baustein im Piketty‘schen Steuerkonzept dar. Es handelt sich um eine Art von Vermögensteuer, die mit der Herstellung größtmöglicher Transparenz auf internationaler Ebene verbunden werden soll und der Dynamik sozialwidriger globaler Vermögenskonzentration konzeptionell entgegen wirkt (S. 697, 701). Die amerikanische FATCA-Gesetzgebung mit dem automatischen Austausch von Finanzdaten spielt bei der Vermögenserfassung eine wichtige Rolle und soll global angewandt werden. Bemessungsgrundlage der modernisierten Vermögensteuer sind die Marktwerte aller finanziellen und nicht-finanziellen Vermögenspositionen einer fraglichen Person nach Maßgabe der Kapitalansässigkeit abzüglich deren Schulden (S. 699). Über die Steuersatzstaffel besteht folgende Vorstellung:

  • Keine Besteuerung bei Vermögen bis eine 1 Mio. €,
  • 1 % Steuersatz bei Vermögen zwischen 1 bis 5 Mio. €,
  • 2 % Steuersatz bei Vermögen über 5 Mio. €;
  • ab 1 Milliarde € soll der Steuersatz 5 bis 10 % betragen.

Die Besteuerung erfolgt jährlich. Verfahrensrechtlich verwendet der Fiskus in der Piketty’schen Gedankenwelt systemerzeugte vorausgefüllte Steuererklärungen mit den per Datenaustausch ermittelten Werten, gegen die sich der Steuerpflichtige per „Einspruch“ wehren kann (S. 705). Auf einer Selbstveranlagung beruhende Steuerkonzepte bezeichnet Piketty als „archaische Lösung“ (S. 7, 106).

Der große Steuerirrtum

Mein Gesamteindruck: Das Steuerkonzept von Piketty ist radikal, global angelegt und nutzt hoch moderne Entwicklungen der Informationstechnologie. Im Ergebnis ist es aber aus vielen Gründen „ein großer Irrtum“. Gerade Deutschland macht mit seiner ausgeprägten mittelständischen Wirtschaftsstruktur seit Jahrzehnten gute Erfahrungen mit der „sozialen Marktwirtschaft“, die den individuellen Wirtschaftskräften freie Entfaltung im Rahmen einsichtiger gesetzlicher Rahmenbedingungen ermöglicht und Sozialstaatsgeboten Rechnung trägt. Im Detail ist dabei sicher vieles problematisch, das Grundkonzept aber stimmt. Die Erfahrung belegt: Der Staat ist weder der bessere Unternehmer noch ein sparsamer Verteiler sozialer Wohltaten. Einkommen und Vermögen müssen zunächst einmal erwirtschaftet werden, bevor eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügende Besteuerung – in welchem Steuerkonzept auch immer – erhoben werden kann. Eine erdrosselnde Besteuerung lässt unser Verfassungsrecht aus guten Gründen nicht zu, wobei die steuerliche Gesamtbelastung in den Blick genommen werden muss (s. Hey in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 21. Aufl. 2013, 110 f.). Die durch das BVerfG ab 1997 außer Kraft gesetzte Vermögensteuer sollte auf keinen Fall wiederbelebt werden. Sie ist konzeptionell und verwaltungsökonomisch nicht zu rechtfertigen. Auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die von der Bundesregierung geplante Umsetzung des BVerfG-Urteils vom 17.12.2014 bis zum 30.06.2016 unter Beibehaltung, aber Neujustierung des betriebsvermögensbezogenen Verschonungskonzepts der richtige Weg. Summarisch betrachtet erscheint mir auch unser deutscher Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer (45 % plus Soli, ggf. Kirchensteuer) eher zu hoch als zu niedrig, aber letztlich wohl vertretbar. Im Steuerbelastungsranking hat Deutschland derzeit eine ganz ordentliche Mittelposition. Alles in allem: Mit dem Steuerkonzept von Piketty wird man sich wissenschaftlich konzeptionell „in the long run“ befassen müssen. Unsere aktuellen „deutschen Steuerprobleme“ liegen aber in anderen Bereichen.

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