Der Koalitionsvertrag und seine Auswirkungen auf den Mittelstand

RA/StB/FBIntStR Prof. Dr. Christian Rödl, LL.M., Vorsitzender der Geschäftsleitung und Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner

In ihrem Koalitionsvertrag legen Union und SPD ihre Vorstellung guter Regierungsarbeit für die nächsten vier Jahre nieder. Neuer Aufbruch, neue Dynamik heißt es dort – doch der Inhalt des Regierungsprogramms bleibt hinter den Erwartungen, die seine Überschrift weckt, weit zurück. Natürlich werden die aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen aufgegriffen – wie Digitalisierung oder die Zukunft der Europäischen Union. Aber die Konzepte und Lösungen bleiben vage. Manches liest sich wie alter Tobak, nicht als Antwort und Gestaltungswille für die Anforderungen der Welt von morgen: ein Rechtsanspruch auf einen Gigabit-Netzzugang ab 2025 wird dem Unternehmer auf dem Land, der sich jetzt der Digitalisierung stellen muss, wenig nützen. Zudem weist die Zeitschiene zu häufig über die kommenden vier Jahre hinaus. Das ist in einer schnelllebigen Welt zu wenig ambitioniert und verschiebt die Verantwortung auf eine kommende (Politiker-)Generation. Politische Impulse zur Stärkung von Mittelstand und Familienunternehmen machen sich im Koalitionspapier rar. Stattdessen stehen Belastungen der unternehmerischen Tätigkeit durch von der SPD durchgesetzte soziale Komponenten ins Haus: von der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge über den Anspruch auf befristete Teilzeit bis hin zu Einschränkungen bei befristeten Arbeitsverträgen.

Was kann der Mittelstand von der Steuerpolitik erwarten?

Schon nach den Wahlprogrammen der beteiligten Parteien war klar, dass große Steuerreformen auch bis 2021 ausbleiben werden. Während in den USA jüngst eine grundlegende Steuerreform Impulse für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit setzt (vgl. hierzu Weggenmann, Steuerboard vom 30.01.2018), lautet die Antwort der Koalitionäre: keine Steuererhöhungen. Das international hohe Steuerniveau in Deutschland wird sich also als Standortnachteil weiter verfestigen, zumal einer der größten Reformbedarfe im deutschen Steuerrecht, die Gewerbesteuer mit ihrer Substanzbesteuerung und Komplexität, nicht auf der Agenda steht. Auch die Chance, endlich eine neue Runde der Steuervereinfachung einzuläuten, wird nicht ergriffen.

Auf drei nationale steuerpolitische Vorhaben haben sich CDU/CSU und SPD verständigt:

  1. die Abschaffung der Abgeltungsteuer,
  2. eine Reform der Grundsteuer und
  3. der Einstieg in den Ausstieg aus dem Solidaritätszuschlag.

Ein Ausstieg aus dem Solidaritätszuschlag würde den Mittelstand und Familienunternehmen schon deutlich entlasten. Diese Wohltat wird aber bei den meisten von ihnen nicht ankommen. Denn erstens wird die Abschaffung auf das Jahr 2021 hinausgeschoben, und zweitens soll sie zunächst nur für kleine und mittlere Einkommen greifen, indem der Soli nur noch oberhalb einer (noch nicht bekanntgegebenen) Freigrenze erhoben wird. Gerade erfolgreiche Unternehmen werden daher ohne konkrete Aussicht auf ein Ende weiter belastet. Im Vorfeld geäußerte verfassungsrechtliche Warnungen hat die Koalition wieder einmal in den Wind geschlagen.

Eine Reform der Grundsteuer stand schon einmal im Regierungsprogramm, nun wird sie vom BVerfG erzwungen werden. Man baut offenbar darauf, das Konzept des Bundesrates umsetzen zu können und ist der Versuchung erlegen, die Grundsteuer mit der geplanten Einführung einer (erhöhten) Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke für die Aktivierung von Bauland zu instrumentalisieren. Für die mit der geplanten Neubewertung aller Grundstücke flächendeckend drohenden, im Einzelfall extremen Steuermehrbelastungen findet sich keine Lösung.

Die Abgeltungsteuer soll abgeschafft werden – das war in einer GroKo zu erwarten. Je nach Konstellation kann das für Unternehmensgewinne eine Steuererhöhung durch die Hintertür bedeuten. Für den Mittelstand wäre daher zumindest die im Koalitionsvertrag fehlende Aussage wichtig, dass die Rückkehr zur individuellen Besteuerung auch die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens und eine Berücksichtigung von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten und eine Verlustverrechnung beinhaltet. Alles andere wäre eine nicht hinzunehmende Diskriminierung in der Besteuerung von als Kapitalgesellschaften geführten Unternehmen.

Negatives Leitbild für den Umgang mit Unternehmen

Unternehmenssteuerpolitik findet für die GroKo in erster Linie auf internationaler Ebene statt. Die Vorzeichen: Verhinderung von Missbrauch, Steuerhinterziehung und Steuerdumping. Das ist ein negatives Leitbild für den steuerlichen Umgang mit Unternehmen. Dementsprechend haben sich Mittelständler auch in Zukunft auf neue steuerliche Beschränkungen aus der Umsetzung der BEPS-Verpflichtungen und der Anti-Steuervermeidungsrichtlinien der EU einzustellen, wie neue Regelungen zur Behandlung hybrider Gestaltungen, zur Zinsschranke oder der Hinzurechnungsbesteuerung sowie zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle. Neue Haftungsregelungen für Plattformbetreiber sollen Umsatzsteuerbetrug eindämmen. Eine Maßnahme, die wiederum zulasten steuerehrlicher Unternehmen gehen wird. Unternehmenssteuerprobleme, die mittelständische Unternehmen insbesondere als Personengesellschaften betreffen, wie die Besteuerung thesaurierter Gewinne oder die Verlustverrechnung, bleiben außen vor. Zusammen mit Frankreich will man eine gemeinsame, ggf. konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer in Europa erreichen mit Vorgabe von Mindeststeuersätzen. Wie dann die steuerliche Zukunft der vielen deutschen Personenunternehmen aussehen soll, bleibt unbeantwortet. In der Steuerpolitik gibt man langfristig den eigenen Gestaltungsspielraum weitgehend aus der Hand. Denn dann wird es zumindest für Unternehmen den bunten Strauß steuerlicher Förderungen nicht mehr geben können, der sich auch in diesem GroKo-Vertrag findet: von Steueranreizen für E-Fahrzeuge und die energetische Gebäudesanierung über eine Forschungsförderung für KMU bis zum vagen Bekenntnis für die steuerliche Förderung von Wagniskapital.

Fazit

Steuerpolitisch ist dieser Koalitionsvertrag kein großer Wurf. Zunächst einmal muss jedoch dieses Regierungsprogramm die Hürden von SPD-Mitgliederentscheid und CDU-Parteitag überstehen. Die GroKo und ihre Steuerpolitik stehen also noch unter einem nicht zu unterschätzenden Vorbehalt. Wesentliche steuerliche Verbesserungen dürfen sich mittelständische Unternehmen aus keiner der politisch denkbaren Konstellationen erwarten.

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