Das Märchen von der kalten Progression

Nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und der Steuerschätzung im Mai wird die Bundesregierung eine Steuerreform beschließen. Angesichts der Ebbe in der Staatskasse sind die Erwartungen an Entlastungen in den letzten Monaten gesunken – dennoch sind zweistellige Milliardenbeträge im Gespräch. Als Hauptgrund für die Entlastung wird erstaunlicherweise nach wie vor das Argument ins Feld geführt, es müsse etwas gegen die ‘kalte Progression’ getan werden. Dieses Argument wird nicht dadurch überzeugender, dass es gebetsmühlenartig wiederholt wird.

Grundsätzlich ist es zwar nicht falsch, dass rein inflationsbedingte Lohnerhöhungen in einem progressiven Steuersystem die reale Steuerbelastung steigern. Dieser Effekt ist in der Vergangenheit jedoch immer wieder durch Steuerreformen ausgeglichen worden. Wenn es richtig wäre, dass der Staat sich durch die kalte Progression schleichend einen immer größeren Anteil des Erwirtschafteten einverleibt, dann müsste der Anteil des Einkommensteueraufkommens am Bruttoinlandsprodukt langfristig zunehmen. Das ist jedoch nicht der Fall. Nach Statistiken der OECD liegt der Anteil der Einkommensteuern am Bruttoinlandsprodukt in Deutschland seit Jahrzehnten bei etwa neun bis zehn Prozent. In den Jahren 2004 und 2005 ist dieser Anteil auf einen historischen Tiefstand von rund acht Prozent gesunken, seitdem hat er sich wieder normalisiert. Ein dauerhafter Trend der zunehmenden Steuerbelastung  durch kalte Progression existiert in Deutschland also nicht.

Nun wird das Argument der kalten Progression allerdings vor allem im Kontext der mittleren Einkommen vorgebracht. ‘Normalverdiener’ seien zunehmend frustriert darüber, dass ihr Realeinkommen nicht steigt, weil die zunehmende Abgabenlast Lohnerhöhungen auffrisst. Wenn das richtig ist, muss es so sein, dass andere Einkommensteuerzahler immer weniger zahlen, denn wie oben erläutert wächst das Steueraufkommen insgesamt nicht schneller als das Bruttoinlandsprodukt. Um das zu korrigieren, ist aber keine Entlastung, sondern eine Umverteilung der Steuerlasten erforderlich.

Wenn man Einkommensteuerentlastungen in der aktuellen Situation trotz der schlechten Lage der öffentlichen Haushalte will, sollte man bessere Argumente in Feld führen als das Märchen von der kalten Progression.

Alle Kommentare [16]

  1. Hallo Herr Fuest,
    damit man Ihren Artikel verstehen kann, teilen Sie bitte dem Leser mit,
    ab welchem zu vesteuerndem Gehalt welcher Grenzsteuersatz gilt.

    Viele Grüße, Dieter Weber

  2. Die Analyse von Herrn Fuest ist selbstverständlich richtig. Jedoch ist die Beobachtung, dass der Anteil der Einkommenssteuer am BIP in den letzten jahren konstant geblieben ist auf die Senkungen der Steuersätze zurückzuführen. Insofern ist es möglich, dass die Regierung es als problematisch erachtet, zukünftig solche Steuersatzsenkungen wieder durchführen zu können (sei es, weil es politisch nicht durchsetzbar ist oder weil man in späteren Jahren eine anderen Regierungskonstallation an der Macht wähnt). Vor diesem Hintergund kann es durchaus sinnvoll sein, jetzt eine gesetzliche Regelung für automatische Steuersatzsenkungen (bzw. in diesem Fall höhere Progressionsgrenzen, was im Ergebnis in den meisten Fällen auf’s gleiche hinausläuft) gesetzlich zu verankern.

  3. Was für ein unerträglicher Unfug.
    Es mag sein, dass der Anteil der Einkommensteuern am gesamten BIP Deutschlands stagniert.
    Trotzdem stimmt es, dass die Realeinkommen der ARBEITENDEN Bevölkerung aufgrund der kalten Progression kontinuierlic sinken.
    Das ist doch kein Widerspruch. Der simple Grund: Das BIP wird von immer weniger Leistungserbringern erwirtschaftet, die relativ zu ihrem Einkommen immer mehr Steuern abführen (und relativ sowie absolut immer mehr Leistungsempfänger durchfüttern).

  4. Alle reden von der kalten Progression. Fragen sie mal im Bereich der „Normalverdiener“ die Kollegen „Was ist die kalte Progression?“. Sie werden abenteuerliche Antworten erhalten, aber kaum eine zutreffende Definition.

  5. Die enorm abgabenstarken Grenzbereiche sind die Gehälter von unselbständig Tätigen, die etwas unter der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung liegen. Wenn der Arbeitgeber für eine solchen Person 100 Euro im Monat mehr ausgibt, kann es sein, dass unter 40 % der Mehrkosten netto bei der Person ankommen. Dies betrifft besonders Doppelverdiener und Ledige.

    Es sind dabei die vollen Beträge zur Sozialversicherung plus die Lohnsteuer abzuführen. In genau diesem Segment sind die Belastungen sehr hoch, darüber (Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung überschritten) und darunter sinken sie wieder. An der Grenze zur höheren Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung wiederholt sich der Effekt ähnlich.

  6. Ich habe meinem Vorredner Heinrich nichts hizuzufügen.

    Es ist ein absonderliches Weltbild, was Herr Fuest hat. In welcher Realität bewegt er sich eigentlich ?

  7. „dann müsste der Anteil des Einkommensteueraufkommens am Bruttoinlandsprodukt langfristig zunehmen.“

    Falsch.

    Die Schlussfolgerung gilt schon dann nicht mehr, wenn der prozentuale Anteil der Arbeitnehmer am BIP abnimmt, und die anderen Steueraufkommen sich einfach in ihrem Anteil erhöhen.

    Man muß schon das einzelne zu versteuernde Einkommen hernehmen:

    http://www.martin-dieck.herrenkampergaerten.de/wordpress/wp-content/uploads/2007/12/steueralle.xls

    20000 DM 1960 führen zu 24.179% Steuern.
    Inflation machte seit dem aus 20000 DM 38915 EUR:
    http://www.privatschule-eberhard.de/interessant/Preisindex.htm
    38915 EUR 2010 führen zu 25.404% Steuern.

    Ganz klar kalte Progression.

    Es ist einfach nicht zu ertragen, wie dumm und dämlich heutige Journalisten sind, in dem sie hanebüchenen Unsinn ohne die simplste Plausibilitätskontrolle abdrucken, und damit Desinformanden in der Öffentlichkeit breiten Raum bieten.

  8. Es mag sein, dass bei einer Lohnerhöhung nur 40% wirklich im Netto ankommen. Aber wir reden hier von der Steuer und nicht von der Staatsquote allgemein. Und bei der Steuer von der Progression. Also sollte man in dieser Diskussion schonmal die Sozialversicherungsbeiträge unberücksichtigt lassen. Das auch auf eine Lohnerhöhung Steuern anfallen ist vermutlich auch unstrittig. Es sollte also um das \Mehr\ an Steuern gehen, das heißt: \Wie verändert sich der Grenzsteuersatz für den Gehaltsanteil aus der Lohnerhöhung?\ (und nur der, am Rest ändert sich nichts). Was durch die Progression dabei rauskommt ist eigentlich vergleichsweise klein. Wenn ich die in Jürgens Beispel genannten Mehrkosten als Gehaltserhöhung um 100 EUR im Monat interpretiere, bedeutet das im angesprochenen Einkommensbereich ca. 55 Cent, wahrlich nicht viel im Vergleich zu den fast 60 EUR, die auch ohne Berücksichtigung der Progression fällig sind.

  9. Hallo Jonas,

    Ihre „simplste Plausibilitätskontrolle“ ist nicht nur „simpel“, sondern auch falsch!
    Ein zu versteuerndes Einkommen von 38.915 EUR führt im Veranlagungszeitraum 2010 nicht – wie von Ihnen behauptet – zu einem durchschnittlichen Steuersatz von 25,404%, sondern zu 22,157%. Nachzulesen in § 32a Abs. 1 EStG. Wo genau ist in Ihrem Beispiel jetzt die beschworene kalte Progression zu finden? Zu Ihrer offensichtlichen (und falschen) Annahme, dass nur „Arbeitnehmer“ einkommensteuerpflichtig sind, möchte ich ja gar nichts sagen.
    Gegenüber den „dummen und dämlichen Journalisten“ (was ist das überhaupt für ein Tonfall?) und dem „Desinformanden“ ist wohl eine Entschuldigung fällig, nicht wahr?

  10. Lt. Prof.Fuest ist die kalte ESt-Progression ein Märchen, weil das durch sie
    bewirkte Mehraufkommen durch ESt-Entlastungen kompensiert wird. Man könnte zwar argumentieren: Die steilste Progression betrifft die niedrigsten Einkommen.Die Absenkung des Spitzensteuersatzes von 53 % im Jahr 1993 auf heute 45 % betrifft nur Spitzenverdiener. Das Körnchen Wahrheit im Progressions-Märchen lasse sich auf einige Milliarden Euro Umverteilung quantifizieren. Aber dieser Hinweis wüde eine Neiddebatte lostreten und ist deshalb unzulässig.

  11. Lt. Prof.Dr.Fuest ist die kalte ESt-Progression ein Märchen, weil das durch sie bewirkte Mehraufkommen durch Mindereinnahmen aufgrund von ESt-Entlastungen kompensiert werde. (Bei diesen Entlastungen handelt es sich hauptsächlich um die Absenkung des Spitzensteuersatzes von 53 % im Jahr 1993 auf heute 45 %.) Man könnte zwar einwenden, die steilste Progression betreffe die niedrigsten Einkommen, der Spitzensteuersatz die höchsten. Und das Körnchen Wahrheit im Progressionsmärchen lasse sich auf -zig Milliarden Euro quantifizieren. Aber ein solcher Hinweis könnte eine unzulässige Neiddebatte lostreten.

  12. bei der sogenannten kalten Progression mit einem gesamtwirtschaftlichen Argument zu kommen ist mE total unschlüssig. Es trifft jeweil den Einen Steuerbürger und nicht die breite Masse. die wird dann schon von allein schöngerechnet. und auch aus dem \Schönrechnungsgrund\ können zahlenmäßige Vergleiche unterbleiben.
    Meiner Meinung nach sollte ein Stufentarif unterbleiben, denn der macht das Steuersystem erst recht \Ungerecht\. Das Auszurechnen fällt nicht schwer.
    übrigens ist doch Desinformation System. Der Dumme Journalist recherchiert doch nicht mehr sonder labert nur Bild-Zeitungs-Unsinn nach. Wen interessiert denn wirklich der Steuersatz? Wieviele Bürger liegen denn unter dem Eingangsteuersatz und wieviele sind im Bereich des Grenzsteuersatzes? Und wieviel Est im Betrag wird denn von den Grenzsteuersätzlern gezahlt?
    Die Diskussion in dieser Formelfrage kann sowieso unterbleiben. Viel Lärm um nix.
    In der Steuerverwaltung ist man gehalten effizient zu arbeiten. Wieso sollte den Politikern dieses nicht mal zur Aufgabe gemacht werden?

  13. Ich arbeite seit über 20 Jahren auf dem Gebiet der Steuerberatung und habe bisher von keinem Mandanten gehört, das die kalte Progression ein belastendes also ein wirkliches Problem ist. Es gibt mindestens 100 schwerwiegendere Ungerechtigkeiten in unserem Steuerrecht. Mir ist es rätselhaft, wieso die Politik gerade dieses Thema derart hochhängt.

  14. „Heimliche Steuererhöhungen“ und „kalte Progression“ – nur ein Märchen?

    Der Bundesfinanzminister dürfte an etlichen Äußerungen seines Beiratsvorsitzenden aus der jüngsten Zeit sicher großen Gefallen finden. Dass Steuerreformen den Effekt von „heimlichen Steuererhöhungen“ und der „kalten Progression“ von Zeit zu Zeit bremsen, ist ja nun wirklich ein alter Hut. Aus polit-ökonomischen Gründen kann es sich keine Regierung leisten, über allzu große Zeiträume an einem Steuertarif festzuhalten. Das haben – vor Jahrzehnten – schon u.a. James M. Buchanan, Heinz Grossekettler, Rolf Peffekoven und Kurz Schmidt dargelegt. Diese Reformen sind jedoch keine wirklichen Steuersenkungen, sondern lediglich als ein vorübergehender Verzicht auf den weiteren überhöhten steuerlichen Zugriff zu werten. Wenn es anders wäre, könnte das Finanzministerium ja gleich einen proportionalen Tarif oder – etwa abgemildert – den Kirchhof-Tarif einführen.

    Prof. Dr. Siegfried F. Franke
    71732 Tamm

  15. Herr Finanzminister Dr. Schäuble behauptet (HBl 30.4.2010 S.21), Prof. Dr.Fuest habe nachgewiesen, dass die kalte ‚Progression „eher überschätzt wurde“. Das rifft nicht zu. Vielmehr hat Prof. Fuest die kalte Progression als ein Märchen bezeichnet, weil die durch sie ausgelöste Mehrbelastung (der Geringverdiener) ausgeglichen werde durch steuerleiche Entlastung (der Spitzenverdiener). Da Prof. Fuest die Mehrbelastung nicht quantifiziert hat, konnte er sie auch nicht als „eher überschätzt“ bezeichnen. Die Märchen- stunde dauert an.

  16. Wenn ich mehr verdienen muss um steigende Preise auszugleichen, habe ich mir (mengenmäßig) nichts dazubekommen. Darauf nehmen Progressionsstufen aber keine Rücksicht, da diese auf absolute Beträge angewendet werden. Der Steuerzahler kann sich für ein nominal gestiegenes Brutto-Einkommen dann (tendenziell) weniger leisten. Inwieweit das ESt-Aufkommen mit dem BIB korreliert, ist dabei vollkommen irrelevant.