Laut Koalitionsvertrag strebt die Bundesregierung eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) an. Als Förderinstrument steht eine Steuergutschrift im Raum. Abschätzungen über die fiskalischen Kosten verschiedener Ausgestaltungen einer solchen F&E-Förderung liegen bislang nicht vor. Diese Lücke schließen aktuelle Untersuchungen am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim.
Die Modellrechnungen des ZEW quantifizieren die Aufkommensausfälle bei den Steuereinnahmen der Gewerbe-, Körperschaftsteuer und Lohnsteuer. Diese betragen je nach Ausgestaltung der Steuergutschrift zwischen 464 Mio. € und 5.702 Mio. €. Die fiskalischen Kosten werden durch den Fördersatz und die Berechnungsbasis der Steuergutschrift bestimmt. Die Variation der qualifizierten FuE-Aufwendungen hat große Auswirkungen auf die berechneten Kosten. Zudem sind die Erstattungsoption, die zur Verrechnung verwendete Steuer und begrenzende Elemente, sowie ein differenzierter Fördersatz oder eine Kappungsgrenze, wesentliche Parameter.
Ein Fördersatz von 10%, der auf alle FuE-Aufwendungen angewandt wird, führt zu Aufkommensausfällen von 3.296 Mio. €. Eine Erstattungsoption für den Teil der Steuergutschrift, der die Gewerbe- und Körperschaftsteuerschuld übersteigt, ist dringend notwendig. Sonst würde nach den Berechnungen etwa ein Drittel der Unternehmen nicht oder nur teilweise in den Genuss der Förderung kommen. In diesem Fall würden sich unerwünschte Verzerrungen zwischen ertragsstarken und ertragsschwachen Unternehmen ergeben. Wird die gleiche Gutschrift daher mit Erstattungsoption berechnet, betragen die fiskalischen Kosten 4.751 Mio. €.
Grundsätzlich sollte die steuerliche Förderung auf die Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter FuE-Sachverhalte verzichten, um die Auswahl der FuE-Projekte nicht zu verzerren. Dennoch gibt es Argumente für die Einschränkung der Förderung auf Personalaufwendungen bzw. für die Begünstigung von kleinen und mittleren Unternehmen. Die Eingrenzung der Gutschrift auf Personalaufwendungen führt zu Kosten i. H. von 2.273 Mio. €. Als pragmatischer Ansatz erscheint die Verrechnung der Steuergutschrift mit der monatlich abzuführenden Lohnsteuer. In diesem Fall könnte zudem auf eine Erstattungsoption verzichtet und die Liquiditätswirkungen verbessert werden.
Unterschiedliche Fördersätze für KMU und große Unternehmen können die Aufkommensausfälle ebenfalls wirksam begrenzen. Ein Fördersatz von 12% für KMU und 4% für große Unternehmen (jeweils berechnet auf Personalaufwendungen) führt zu einem merklich reduzierten Aufkommenseffekt von 1.062 Mio. €. Wird der Fördersatz für KMU auf 25% erhöht, ergeben sich Kosten von 1.309 Mio. €. In beiden Fällen bleiben die Aufkommensausfälle unterhalb der Grenze von 1,5 Mrd. €. Auch ein Maximalbetrag für die Steuergutschrift (Kappungsgrenze) führt zu einer wirksamen Reduktion der Aufkommensausfälle. Dennoch hat eine Kappungsgrenze ungünstige Auswirkungen, dadurch stellen sich verzerrende Effekte innerhalb der Gruppe der großen und forschungsstarken Unternehmen ein. Besonders forschungsstarke Unternehmen würden dann denselben Förderbetrag erhalten wie deutlich weniger forschungsaktive Unternehmen.
Weiterführende Informationen: Christina Elschner/Christof Ernst/Christoph Spengel: Fiskalische Kosten einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland – Eine Empirische Analyse verschiedener Gestaltungsoptionen, ZEW-Discussion Paper Nr. 10-019, Mannheim 2010 (ftp://ftp.zew.de/pub/zew-docs/dp/dp10019.pdf)