Fortentwicklung der Gruppenbesteuerung in Deutschland und Europa

Mit dem Projekt einer Common Consolidated Corporate Tax Base (CCCTB) hat die EU-Kommission einen großen Anlauf genommen, um die Konzernbesteuerung in der EU fortzuentwickeln und steuerliche Hindernisse im Binnenmarkt zu beseitigen. Für das Jahr 2008 war von der EU-Kommission die Veröffentlichung eines Richtlinien-Entwurfs angekündigt, der allerdings auf sich warten lässt. Dem Vernehmen nach verfolgt die neue EU-Kommission dieses Projekt weiter und plant, bis Ende 2010 einen Richtlinien-Entwurf zu präsentieren.Die Vorlage eines solchen Entwurfs hätte sicherlich eine beachtliche Signalwirkung für die Fortentwicklung der Gruppenbesteuerungssysteme, die in vielen Mitgliedstaaten auf der politischen Agenda steht. In Deutschland ist die Einführung eines modernen Gruppenbesteuerungssystems im Koalitionsvertrag aus dem Oktober 2009 unter den mittelfristigen Zielen ausdrücklich  verankert und jüngst im Steuerkonzept der FDP nochmals betont worden.

Eine realistische Chance für eine Umsetzung des CCCTB-Projektes mithilfe einer EU-Richtlinie oder im Wege der verstärkten Zusammenarbeit dürfte kurz- und mittelfristig aus politischen und fachlichen Gründen kaum bestehen. Bei einer derart negativen Umsetzungsprognose droht die Gefahr eines Scheiterns des ganzen Projektes mit der Folge, dass jahrzehntelange Bemühungen und die erarbeiteten positiven Ansätze ohne Konsequenzen versanden würden. Um ein vollständiges Scheitern zu vermeiden, sollte das Gesamtprojekt aufgeschnürt und in Teilprojekte zerlegt werden.

Ein wichtiger Teilbereich, in dem bereits beachtliche Zwischenergebnisse erzielt worden sind, ist die Schaffung einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage (Common Corporate Tax Base – CCTB). Obgleich mit einer solchen Maßnahme auch nicht annähernd die weit gesteckten Ziele des CCCTB-Projektes erreicht werden können, sollte der Fortschritt nicht unterschätzt werden. Die Vorzüge liegen insbesondere in der Verwaltungsvereinfachung der Absenkung der Befolgungskosten.

Im Sinne einer Doppelstrategie könnte diese europäische Initiative verzahnt werden mit den Bemühungen der einzelnen Mitgliedstaaten, ihre Konzernbesteuerung fortzuentwickeln. In Deutschland geht es beim Übergang zu einer modernen Gruppenbesteuerung insbesondere um den Verzicht auf den Gewinnabführungsvertrag und die Beseitigung der Binnenorientierung der Organschaft.

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