Die Bundesregierung hat eine Kommission beauftragt zu prüfen, ob die Gewerbesteuer durch andere Kommunalsteuern ersetzt werden kann. Vieles spricht dafür, die Gewerbesteuer zu reformieren. Erstens ist das Aufkommen sehr konjunkturabhängig. Die Kommunen brauchen aber stetige Finanzquellen. Zweitens ist das Aufkommen sehr ungleich verteilt: Wohlhabende Städte wie München oder Frankfurt haben mit 2000 € pro Einwohner und mehr weit höhere Einnahmen als arme Kommunen, von denen viele praktisch keine Gewerbesteuer einnehmen. Drittens wird die Gewerbesteuer erst mit viel Aufwand erhoben, dann wird ein Teil mit der Einkommensteuer wieder erstattet, um eine steuerliche Benachteiligung der Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften zu vermeiden. Viertens macht die Gewerbesteuer das Steuersystem unnötig kompliziert und schreckt internationale Investoren von einem Engagement in Deutschland ab. Fünftens steht die Gewerbesteuer dringend notwendigen Reformen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer im Weg.
Die Kommission Steuern der Stiftung Marktwirtschaft, an der ich beteiligt war, hat vorgeschlagen, die Gewerbesteuer durch zwei ebenfalls wirtschaftsbezogene Finanzierungsquellen zu ersetzen: Erstens soll es eine kommunale Unternehmensteuer mit Hebesatzrecht geben, bei der die Bemessungsgrundlage im Wesentlichen wie bei der Körperschaftsteuer ist. Das würde eine erhebliche Steuervereinfachung mit sich bringen. Bei den Personengesellschaften müsste allerdings, so lange keine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung in Richtung einer rechtsformneutralen Lösung erfolgt, weiter eine Anrechnungsregelung gelten. Zweitens sollen die Gemeinden am lokalen Lohnsteueraufkommen beteiligt werden. Dadurch würde eine Verstetigung des Steueraufkommens erreicht. Der Vorteil gegenüber einer Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen würde darin liegen, dass der Bezug zur lokalen Wirtschaft aufrechterhalten bleibt. Außerdem würden alle Arbeitsplätze, also beispielsweise auch die in öffentlichen Verwaltungen, zur Finanzierung der lokalen Infrastruktur beitragen.
Trotz der Nachteile der Gewerbesteuer gibt es erhebliche Widerstände gegen ihre Abschaffung. Zum einen wird befürchtet, dass damit Steuerlasten durch die Hintertür von Unternehmen zu privaten Haushalten verlagert würden. Das lässt sich verhindern, indem man bei den wirtschaftsbezogenen Säulen für Aufkommensneutralität sorgt und für den Lohnsteueranteil eine entsprechende Gegenfinanzierung in der Unternehmensbesteuerung vorsieht. Zum anderen sorgen sich die Kommunen um ihre Finanzautonomie. Diese bleibt durch das Hebesatzrecht bei der kommunalen Unternehmensteuer aber erhalten. Die kommunale Finanzautonomie könnte man sogar noch erweitern, indem die vorhandene Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer transparent gemacht und mit einem begrenzten Hebesatzrecht ausgestattet wird. Das ist vom Grundgesetz so vorgesehen und würde nicht nur die Finanzautonomie, sondern auch das Interesse der Bürger an Kommunalwahlen und Kommunalpolitik erheblich stärken.