GKKB im Bundesrat

Der Bundesrat hat sich mit der Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) beschäftigt und in seiner Sitzung am 17. Juni diesen Jahres eine Stellungnahme beschlossen, die 18 Punkte umfasst und interessante Aspekte beinhaltet.Der Bundesrat begrüßt und unterstützt die Bestrebungen zur Schaffung einer einheitlichen und konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, ist sich dabei aber der Tatsache bewusst, dass es sich hier um ein außerordentlich ambitioniertes Projekt handelt, das sich nicht kurzfristig verwirklichen lässt. Trotz dieser langfristigen Perspektive weist der Bundesrat mit Recht darauf hin, dass eine frühzeitige Befassung mit dieser Thematik unverzichtbar ist.

Die Forderung, Personengesellschaften in das Projekt einzubeziehen, ist aus deutscher Sicht verständlich, erfordert aber wohl eine Umgestaltung der Besteuerung von Personengesellschaften in Deutschland. Zu Recht wird auch auf die ungelösten Probleme im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer hingewiesen, aber auch hier handelt es sich – wie bei den Personengesellschaften – um ein deutsches Sonderproblem, das allerdings hohe politische Brisanz besitzt. Auch die Wahlmöglichkeit der Unternehmen, für die GKKB zu optieren, wird vom Bundesrat aus nachvollziehbaren Gründen abgelehnt.

Sehr interessant sind die Hinweise des Bundesrats, wonach mit der GKKB grundsätzlich eine einfache und breite Bemessungsgrundlage angestrebt wird. Es werden aber berechtigte Zweifel geäußert, ob dieses Ziel für Deutschland erreicht werden kann angesichts der sofortigen Abziehbarkeit aller – d. h. auch der bisher aktivierungspflichtigen – Forschungs- und Entwicklungskosten sowie der vorgesehenen Bewertung von Pensionsrückstellungen.

Zum Widerspruch fordern jedoch einige grundsätzliche Aspekte im Beschluss des Bundesrats heraus, die mit der Gefahr verbunden sind, das Projekt zu überfrachten, seine Komplexität noch weiter zu steigern und damit die Gefahr heraufbeschwören, das Gesamtprojekt zu gefährden. In diese Richtung geht die Forderung nach Mitwirkung aller Mitgliedstaaten und die Ablehnung einer verstärkten Zusammenarbeit von mindestens neun Mitgliedstaaten. Da einige Mitgliedstaaten das GKKB-Projekt wegen grundsätzlicher Bedenken ablehnen, erscheint die verstärkte Zusammenarbeit der einzig gangbare Weg, um Fortschritte zu erzielen.

Noch gewichtiger ist die ablehnende Haltung des Bundesrats zu einer schrittweisen Umsetzung des Projekts, die sich in der ersten Stufe auf die Schaffung einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage konzentrieren könnte, während die Konsolidierung und die formelmäßige Aufteilung einem weiteren Schritt vorbehalten bliebe. Zwar ist einzuräumen, dass im ersten Schritt noch nicht alle mit dem Richtlinien-Vorschlag verfolgten Ziele erreicht werden können, aber die positiven Effekte einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage mit Blick auf die Reduzierung der Befolgungskosten bei Auslandsengagements sollten nicht unterschätzt werden. Außerdem handelt es sich bei der gemeinsamen Bemessungsgrundlage um einen unverzichtbaren Schritt auf dem Weg zur vollständigen Umsetzung des Projekts. Auch die unverzichtbare Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im steuerlichen Bereich könnte mit einer GKB bereits eingeleitet werden, wobei die Perspektive auf eine spätere Konsolidierung stets gewahrt bleiben sollte.

Nicht unproblematisch ist die Forderung nach einer Harmonisierung der Steuersätze, hier fordert der Bundesrat zumindest eine substanzielle Begrenzung des Steuersatzes nach unten. Diese Forderung geht deutlich über das GKKB-Projekt der EU-Kommission hinaus, die bewusst und aus guten Gründen auf Aussagen zu den Steuersätzen verzichtet hat.

Mit Recht wird auf die bislang unbefriedigende Lösung beim Verteilungsmechanismus verwiesen und insbesondere auf die Bedeutung selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter aufmerksam gemacht, hier fehlt es noch an einem überzeugenden und praktikablen Lösungsansatz.

Etwas überrascht ist man von der Forderung in dem Papier des Bundesrats, „die Einführung einer GKKB darf nicht dazu führen, dass die Unternehmen ihren steuerlichen Sitz in Europa frei wählen können.“ Diese Forderung ist nicht leicht mit der unionsrechtlich verbürgten Niederlassungsfreiheit zu vereinbaren.

Als sehr positiv ist die Tatsache zu beurteilen, dass sich der Bundesrat bereits in einem sehr frühen Stadium in die Diskussion eingeschaltet und die Bedeutung des Projekts betont hat. Eine Intensivierung der Diskussion ist im Interesse einer steuerlichen Fortentwicklung des Binnenmarktes dringend geboten. Der Bundesrat sollte seine ablehnende Haltung zur schrittweisen Umsetzung überdenken und bei einer weiteren Befrachtung des Projektes Vorsicht walten lassen. Denn die Erfahrung zeigt, dass sich die Fortentwicklung des Binnenmarktes ganz überwiegend in kleinen Schritten vollzieht, die allerdings auf ein vorgegebenes Ziel gerichtet sein sollten. Überfrachteten Großprojekten droht dagegen ein Scheitern.

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