Gewerbesteuer endlich umgestalten

Zur dringenden Reform der Kommunalfinanzen könnte entweder die Gewerbesteuer in ihrer bisherigen Form gestärkt oder durch ein Zuschlagmodell zur Einkommen-, Lohn- und Körperschaftsteuer abgelöst werden soll. Nur Letzteres erscheint zielführend.

Die Gewerbesteuer in ihrer bisherigen Form sollte abgeschafft werden. Die Gewerbesteuer verschlechtert die steuerliche Standortattraktivität Deutschlands. Sie führt aufgrund ihres Definitivcharakters – insbesondere wegen der umfangreichen Hinzurechnung zahlreicher Finanzierungsentgelte – zu einer Ausweitung des Quellenprinzips im nationalen Alleingang, was im internationalen Steuerwettbewerb schädlich ist. Zudem hemmt die Gewerbesteuer die Investitionsbereitschaft, da im Grundsatz risikolose Kapitalmarktinvestitionen im Vergleich zu riskanten Sachinvestitionen begünstigt sind. Schließlich verhindert die Gewerbesteuer Finanzierungs- und Rechtsformneutralität der Besteuerung, da sie Gewinne von Kapitalgesellschaften voll trifft, die Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften wegen der pauschalen Anrechnung auf die Einkommensteuer jedoch weitgehend verschont und Zinsen zu einem Viertel belastet. Die Hinzurechnung von Zinsanteilen könnte auch gegen Europäisches Recht verstoßen. Der BFH hat dem Europäischen Gerichtshof mit Beschluss vom 27. 5. 2 009 (Az. I R 30/08, DB 2009 S. 2468) die Frage vorgelegt, ob in dieser Hinzurechnung ein Verstoß gegen die Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie zu sehen ist. Darüber hinaus führt das Betriebsausgabenabzugsverbot bei rückläufigen Erträgen zu einer indirekten Substanzbesteuerung. Bei einer Beibehaltung der Gewerbesteuer lassen sich diese Mängel nicht beheben. Die Gewerbesteuer sollte deshalb abgeschafft und in die Einkommen- und Körperschaftsteuer integriert werden.

Als Ersatz für die Gewerbesteuer liegt ein schlüssiges Konzept der Stiftung Marktwirtschaft zur Neuordnung der Kommunalfinanzen vor, das neben einer Bürgersteuer eine kommunale Unternehmenssteuer und eine direkte Beteiligung der Betriebsstättengemeinden an der Lohnsteuer vorsieht. Insbesondere die Beteiligung an der Lohnsteuer trägt zur Verstetigung des kommunalen Steueraufkommens bei und macht die Belastung für den Großteil der Steuerpflichtigen und Wähler transparent. Ein reines Zuschlagmodell zur Einkommen- und Körperschaftsteuer mit einer erhöhten Beteiligung der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen kann diese Vorteile nicht bieten. Die Ablösung der Gewerbesteuer durch ein Zuschlagmodell machen Anpassungen beim Tarif der Einkommen- und der Körperschaftsteuer erforderlich. Der Körperschaftsteuersatz wäre zu erhöhen, beim Tarif der Einkommensteuer ist zumindest langfristig zusätzlich darauf zu achten, dass annähernde Rechtsform- und Finanzierungsneutralität der Besteuerung verwirklicht werden kann. Hier überzeugt das Konzept einer Dualen Einkommensteuer, das dem BMF und dem BMWi im Jahr 2006 von Sachverständigenrat, MPI und ZEW vorgelegt wurde.

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