Derzeit vergeht kaum eine Woche, in der nicht eine Erklärung seitens der Bundesregierung oder der EU Kommission zur Koordination in Steuersachen mit einem anderen Staat veröffentlicht wird. Die letzte Woche war besonders ereignisreich: so liegt seit dem 6. 2. 2012 das Grünbuch der Deutsch-Französischen Zusammenarbeit über Konvergenzpunkte bei der Unternehmensbesteuerung vor. Am gleichen Tag hat die EU Kommission ein Arbeitspapier zur Erleichterung der administrativen Umsetzung des „Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)“, welches an die „Taxation Policy Group“ der US Regierung adressiert ist, veröffentlicht. Schließlich schloss die letzte Woche mit einer gemeinsamen Erklärung von Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien und den USA zur Stärkung ihrer Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung im grenzüberschreitenden Bereich und zur Umsetzung des FATCA ab. Während das erklärte Ziel des deutsch-französischen Grünbuch ist, der erste Schritt zur europäischen Kohärenz und somit „ein wichtiges Signal gegen einen ökonomisch schädlichen Wettlauf der Steuersysteme in Europa“ zu sein, steht bei den anderen, in der letzten Woche veröffentlichten Papiere die Bekämpfung der Steuerhinterziehung im Vordergrund.
In der gemeinsamen Erklärung vom 8. 2. 2012 haben Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien und die USA die Absicht bekundet, die bilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter auszubauen. Die Länder beabsichtigen, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit regelmäßig für die Besteuerung relevante Informationen zu erheben und mit den USA automatisch auszutauschen. In den kommenden Monaten soll hierzu eine Vereinbarung erarbeitet werden. In der deutschen Mitteilung Nr. 4/2012 des Bundesministerium der Finanzen (BMF) steht ferner, dass die Vereinbarung unmittelbare Auswirkungen auf die Implementierung der FATCA der USA habe. Zwar unterstützen die fünf EU-Länder die FATCA zugrunde liegenden Ziele, jedoch wirft FATCA einige Fragen auf, die gegebenenfalls dazuführen, dass in diesen Ländern ansässige Foreign Financial Institutions (FFI) ihren Informations-, Steuerabzugs- oder Kontoschließungspflichten nicht nachkommen können.
Nach den FATCA-Vorschriften müssen ausländische Finanzinstitutionen (z. B. Banken, Vermögensverwalter, geschlossene Fonds, PE-Fonds, Venture Capital-Gesellschaften, UCITS und Versicherungsgesellschaften), einschließlich der europäischen Finanzinstitutionen, mit US-Kunden und ausländische Nicht-Finanzinstitutionen mit substanziellen US-Anteilseignern der US-Steuerbehörde (IRS) Informationen zu US-Steuerzahlern übermitteln. Bei Nichterfüllung der Meldepflicht wird auf Einnahmen aus US-Quellen von Finanzdienstleistern, die nicht in den USA ansässig sind, ein Quellensteuerabzug von 30% vorgenommen (vgl. hierzu ausführlich Dorfmueller, Handelsblatt, Steuerboard vom 13. 7. 2011, DB0425885). Diese Steuern könnten dann gegebenenfalls nur über aufwendige Verfahren erstattet werden.
Nach der gemeinsamen Erklärung sollen die geplanten Vereinbarungen – ergänzt durch nationale Regelungen – die Vereinbarungen zwischen ausländischen Finanzinstituten und des IRS überflüssig machen. Die relevanten Daten würden nicht zwischen Banken und der US-Steuerbehörde ausgetauscht, sondern zwischen in- und ausländischen Finanzbehörden, wie dies etwa im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie geschieht. Ferner hat sich u. a. Deutschland verpflichtet, „mit anderen FATCA-Partnern, der OECD und gegebenenfalls der EU zusammenzuarbeiten, um FATCA mittelfristig zu einem allgemeinen Modell für den automatischen Informationsaustausch zu machen, einschließlich der Ausarbeitung standardisierter Melde- und Sorgfaltspflichten.“
Den Gedanken, dass das FATCA Reporting eben nach dem Vorbild der EU Zinsrichtlinie über die lokal zuständigen Behörden und nicht über die Steuerpflichtigen erfolgen soll, beinhaltet auch das Arbeitspapier der EU Kommission vom 6. 2. 2012. Die EU Kommission ist bemüht, die administrative Umsetzung von FATCA zu erleichtern. So wird derzeit mit dem IRS darüber verhandelt, die FATCA Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen und in nationale Rechtsvorschriften zu integrieren. Die USA haben hier Verhandlungsbereitschaft signalisiert (EU Kommission, MEMO/12/88 vom 8. 2. 2012). Weitere Bemühungen der EU Kommission liegen im Datenschutz, da die FATCA Vorschriften teilweise gegen lokal geltende Datenschutznormen verstoßen.
Die Diskussionen der EU Kommission und der fünf EU-Staaten mit den USA zeigen, dass man bestrebt ist, die FATCA-Vorschriften unternehmensfreundlicher zu implementieren, in dem man die Melde- und Sorgfaltspflichten auf die lokal zuständigen Behörden überträgt. Allerdings wird das Konzept des FATCA wohl auch in das lokale Recht der EU-Mitgliedsstaaten Einzug halten.