US-Steuerreform: Anti-Missbrauchs-Gesetzgebung befeuert den realen Steuerwettbewerb – Deutschland gerät zunehmend ins Hintertreffen

Prof. Dr. Christoph Spengel, Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirt-schaftslehre und Betriebs-wirtschaftliche Steuerlehre II der Universität Mannheim sowie Research Associate am ZEW / Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“ am ZEW, Mannheim

Die Vereinigten Staaten von Amerika haben entschieden: Es soll zu einer Senkung der Körperschaftsteuer – der Federal Tax Rate – von 35% auf 21% kommen. Außerdem sollen im Ausland erzielte Gewinne in den USA künftig freigestellt werden. Die EU-Mitgliedstaaten reagieren leider halbherzig und falsch.

Rege Gesetzgebungsaktivitäten auf europäischer Ebene – eine Gefahr von Schnellschüssen?

Nie zuvor in ihrer Geschichte hat sich die EU in der Steuerpolitik so entschlussfreudig gezeigt wie derzeit. Nach Vorlage ihres Aktionsplans für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung 2015 wurde die Anti-Missbrauchsrichtlinie 2016 in einer Rekordzeit von sechs Monaten verabschiedet. Ebenfalls 2016 wurde eine Richtlinie zur länderbezogenen Berichtspflicht („Country-by-Country Reporting“) verabschiedet; weitere Gesetzgebungsvorhaben sind in der Pipeline. In immer kürzerer Frequenz produziert Brüssel unter dem Druck der öffentlichen Meinung Rechtsakte im Kampf gegen einen als ungerecht empfundenen Steuerwettbewerb. Das ist bemerkenswert, zumal die Steuergesetzgebung Einstimmigkeit erfordert. Die Wut über die Googles und Amazons der digitalen Ära ist offenbar so groß, dass sie jegliche Bedenken und Widerstand im Keim erstickt. Wut ist ein schlechter Ratgeber und ihr folgt nicht selten die Reue über eine Affekt-Handlung. Und auch in der aktuellen europäischen Steuerpolitik wächst das Risiko von Schnellschüssen mit gravierenden negativen Nebenwirkungen.

Kollateralschäden und Risiko der Doppelbesteuerung

So erhöht das Nebeneinander von europäischen und nationalen Abwehrmaßnahmen zunehmend das Risiko substanzieller Doppelbesteuerung. Abzugsverbote für grenzüberschreitende Lizenzgebühren oder Finanzierungskosten mögen tatsächlich aggressive Steuervermeidung in der digitalen Wirtschaft eingrenzen; sie können aber ebenso Unternehmen der realen Wirtschaft treffen, bei denen grenzüberschreitende Zahlungen nur der Reflex der wirklichen internationalen Arbeitsteilung sind. Die Anti-Missbrauchsrichtlinie ist darauf ausgerichtet, eine doppelte Nichtbesteuerung zu verhindern, sie bietet aber keinen Schutz vor Doppelbesteuerung, die aus national unkoordinierter Abwehrgesetzgebung erfolgt.

Auch übersieht die Politik, dass Gewinnverlagerungs-Strategien letztlich ein Ventil darstellen, das reale Wertschöpfung und Arbeitsplätze an einem Hochsteuerstandort schützt. Denn solange Unternehmen ihre Steuerlast durch internationale Steuerplanung am Hochsteuer-Standort mindern können, solange werden steuerliche Erwägungen bei der Standortwahl eine verhältnismäßig geringe Relevanz haben. Es erscheint auf den ersten Blick paradox, aber die aktuelle nationale und europäische Gesetzgebung zur Eindämmung von Gewinnverlagerung dürfte den Steuerwettbewerb um reale Investitionen erst richtig anfachen. Wenn nämlich das Ventil der Gewinnverlagerung durch Steuerplanung beseitigt wird, dann bleibt im Binnenmarkt nur noch die Möglichkeit der Gewinnverlagerung durch Umzug der Produktion.

US-Steuerreform heizt innereuropäischen Steuerwettbewerb an

Zudem wird die US-Steuerreform den innereuropäischen Steuerwettbewerb um reale Ansiedlungen weiter anheizen. Denn mit der Abkehr der USA von der Besteuerung des weltweiten Einkommens müssen US-Unternehmen ihre Gewinne in Europa nicht länger zu Hause auf das bislang hohe US-Belastungsniveau nachversteuern. Damit werden aus der Perspektive der US-Multis die Steuerunterschiede in Europa bedeutsamer, weil die im Gastland gezahlten Steuern künftig die finale Steuerlast darstellen.

Deutschland als Verlierer des neuen Steuerwettbewerbs?

Im europäischen Binnenmarkt werden als Folge die Hochsteuer-Standorte an Attraktivität für Direktinvestitionen verlieren. Deutschland könnte damit als Hochsteuerstandort zum großen Verlierer des neuen Steuerwettbewerbs werden. Wenn Emmanuel Macron seine Ankündigung zur Steuersenkung wahrmacht, dann rückt Deutschland auf Rang vier der EU-Staaten mit der höchsten Effektivsteuerbelastung vor. Einzig Malta, Spanien und Belgien besteuern ihre Unternehmen in der EU dann noch stärker. Es ist der nächsten Bundesregierung somit dringend zu raten, nicht länger nur über Soli und Umverteilung zu diskutieren, sondern sich endlich auch wieder Gedanken über die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Industriestandorts zu machen.

 

Weitere Nachweise:

  • Zur Rolle Deutschlands im Rahmen der US-Steuerreform vgl. Pressemitteilung des ZEW, Mannheim;
  • in einer umfassenden Studie haben das ZEW und die Universität Mannheim die Folgen der US-Steuerreform für den internationalen Steuerwettbewerb analysiert: die Studie ist hier abrufbar;
  • zu den Plänen einer Besteuerung der digitalen Wirtschaft vgl. Rautenstrauch, Gastkommentar, DB1257221;
  • zum aktuellen Stand der BEPS-Arbeiten vgl. Benz/Böhmer, DB 2017 S. 2951 = DB1257277.

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