Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Geschäftsleitungsbetriebsstätte: Was man weiß – was man wissen sollte

Dr. Thomas Töben / Dr. Caroline Schrepp, beide YPOG, Berlin/Hamburg

Selbst grundsätzliche Fragen zum steuerlich relevanten Ort der Geschäftsleitung eines Unternehmens scheinen ungeklärt. Das muss verwundern. Denn die potenziellen Folgen bei Nichtbeachtung der mit einer Geschäftsleitungsbetriebsstätte verbundenen Pflichten können weit über die persönliche Haftung hinausgehen. Ein Risiko, das deshalb beängstigend ist, weil das materielle Steuerrecht und das Steuerstrafrecht oft nicht Hand in Hand gehen. So werden, offenbar ohne hinreichende Kenntnis der materiellen Rechtslage und der einschlägigen Rechtsprechung, strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorgeworfen und hohe Freiheitsstrafen in den Raum gestellt. (mehr …)

JStG 2022: Steuererleichterungen für Photovoltaikanlagen beschlossen!

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin, und StB Richard Isinger sind bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg tätig

Der Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das JStG 2022 entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses beschlossen. Am 16.12. wurde es im Bundesrat verabschiedet und am 20.12. im Bundesgesetzblatt veröffentlich (BGBl I 2022 S. 2294). Dabei enthält dieses Gesetz im Vergleich zum Regierungsentwurf immerhin noch mal 39 Änderungen. Auch die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen wurde nochmals angepasst. So tritt die vorgesehene Steuerbefreiung von der Einkommensteuer nun schon rückwirkend zum 1. Januar 2022 und nicht wie geplant, erst zum 1. Januar 2023 in Kraft. Zudem unterfallen dieser Steuerbefreiung nun auch Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, die nicht überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, also auch für gewerblich genutzte oder sonstige Gebäude. Die Einführung des Nullsteuersatzes mit Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer wird dagegen, wie vorgesehen, erst 2023 umgesetzt. Damit gelten für den Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen nach dem JStG 2022 die folgenden Grundsätze.

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Erbschaftsteuer: Vollverschonung, Regelverschonung und die sog. Optionsfalle

RA/StB Dr. Jan-Eckhard Wegener, LL.M., Senior Associate bei POELLATH, München

Mit Urteil vom 26.07.2022 (II R 25/20, DB 2022 S. 2586) hat sich der BFH mit offenen Fragestellungen im Hinblick auf die Options- und Regelverschonung für Betriebsvermögen auseinandergesetzt. Dabei ging es zum einen um die Anwendung der Verschonungsregelungen bei der zeitgleichen Übertragung mehrerer betrieblicher Einheiten und zum anderen um die Frage des Rückfalls auf die Regelverschonung bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen der Vollverschonung (dazu bereits Krämer, HB Steuerboard vom 23.06.2021). (mehr …)

Gleichlautende Erlasse zur Erbschaftsteuer: Risiken bei Umwandlungen für die Unternehmensnachfolge

StB/Dipl.-Kfm. Ricardo Fischnaler, LL.M., Partner, und Marisa Giesel, M. Sc., Senior Consultant, beide WTS GmbH, Köln.

Kürzlich wurden die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 13.10.2022 zur erbschaftsteuerlichen Behandlung von (jungem) Verwaltungsvermögen und (jungen) Finanzmitteln bei Umwandlungsvorgängen veröffentlicht (BStBl I 2022 S. 1517). Vor dem Hintergrund, dass junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel vollumfänglich und ohne jegliche Begünstigung der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen, sind die Erlasse bei geplanten und ungeplanten Unternehmensnachfolgen von größter Bedeutung. (mehr …)

Zurechnungsbesteuerung bei Stiftungen und Trusts: Ist die Escape-Klausel des § 15 Abs. 6 AStG auch auf Drittstaaten anwendbar?

RA/StB Dr. Marcus Niermann, Counsel bei POELLATH, Berlin

In der globalisierten Welt von heute ist es schon lange keine Seltenheit mehr, dass deutsche Steuerpflichtige Positionen bei ausländischen Stiftungen innehaben – sei es als Stifter, Begünstigter oder Stiftungsvorstand. Bestehen Beziehungen zum anglo-amerikanischen Ausland, handelt es sich statt um Stiftungen meist eher um Trusts, die dort noch deutlich häufiger genutzt werden als Stiftungen in unserem Rechtsraum. Bei Trusts sind ebenfalls oft deutsche Steueransässige als Settlor (Errichter), Beneficiary (Begünstigter) oder gar als Trustee (Treuhänder/Verwalter) beteiligt. Eine empfindliche deutsche Steuerfolge kann es hierbei sein, dass die Einkünfte der Stiftung bzw. des Trusts dem deutschen Stifter/Settlor bzw. den deutschen Begünstigten/Beneficiaries steuerlich zugerechnet werden, und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich eine Ausschüttung stattfindet (sog. dry income), § 15 AStG. Das Hessische FG hat sich mit Urteil vom 13.07.2022 (8 K 1419/19) zur unionsrechtskonformen erweiterten Anwendung des § 15 Abs. 6 AStG auch auf Drittstaaten geäußert. Hintergrund ist der aus Sicht des FG sonst vorliegende Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit, die auch im Verhältnis zu Drittstaaten gilt (Art. 63 AEUV). (mehr …)

Lebenszyklus einer Gewerbeimmobilie im Steuerrecht – vom Erwerb über die Vermietung bis zum Verkauf

StB Dr. Anders Kraft, Partner, und StBin Dr. Susanne Knoch, Counsel bei Ashurst in Frankfurt/M.

Der Markt für Gewerbeimmobilien boomt seit geraumer Zeit. Die Motive zum Erwerb einer Gewerbeimmobilie sind unterschiedlich. Investoren sind entweder an einer stabilen langfristigen Investition interessiert, die laufende und nahezu gleichbleibende Erträge abwirft, oder aber setzen auf die Wertsteigerung, die bei einem späteren Verkauf, dem sogenannten Exit, realisiert werden kann. Eine wesentliche Rolle spielen unabhängig davon die steuerlichen Rahmenbedingungen, die bereits beim Erwerb, aber auch über die Haltedauer bis zum Verkauf maßgeblich auf die Wirtschaftlichkeit des Investment Einfluss nehmen. (mehr …)

Die deutsche Wegzugssteuer im Wandel der Zeit – von einem Exoten zum Massenphänomen?

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., Partner bei POELLATH, München

Mit Wirkung zum 01.01.2022 hatte der Gesetzgeber die deutsche Wegzugssteuer gem. § 6 AStG grundlegend neu geregelt und dadurch für viele betroffene Steuerpflichtige erheblich verschärft (dazu Graf von Armansperg, HB Steuerboard vom 14.06.2021). Ein Jahr ist seither vergangen und Steuerpflichtige wie Berater konnten einen ersten Eindruck von den durch die neue Rechtslage geschaffenen Praxisproblemen bekommen. Ein angekündigtes Rundschreiben der Finanzverwaltung, mit dem zumindest ein Teil der neuen Rechtsfragen geklärt werden sollte, steht leider noch aus. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die im Jahr 2022 aus Deutschland weggezogen sind, sind die steuerlichen Folgen ihres Wegzugs daher zum Teil weiterhin unklar. Die steuer- wie rechtspolitische Dimension der Wegzugssteuer soll nachfolgend vor dem Hintergrund ihrer historischen Gesetzesentwicklung beleuchtet werden. (mehr …)

Neues vom BFH zu inkongruenten Gewinnausschüttungen

Jannis Lührs, Certified tax advisor, Associate bei POELLATH, München

Für inkongruente, von den Beteiligungsverhältnissen abweichende Gewinnausschüttungen besteht in der Praxis ein hohes Bedürfnis. Diese sind auch nach Ansicht der Finanzverwaltung grundsätzlich steuerrechtlich anzuerkennen, wenn eine vom Anteil am Grund- oder Stammkapital abweichende Gewinnverteilung basierend auf einer Regelung in der Satzung zivilrechtlich wirksam ist und kein Gestaltungsmissbrauch i.S.v. § 42 AO vorliegt (BMF-Schreiben vom 17.12.2013, BStBl. I 2014 S. 63). Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung hat der BFH allerdings in seinem aktuellen Urteil vom 28.09.2022 (VIII R 20/20) entschieden, dass unter gewissen Voraussetzungen eine Regelung in der Satzung nicht erforderlich ist und die inkongruente Gewinnausschüttung trotzdem steuerlich anzuerkennen ist. (mehr …)