Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Berücksichtigung von vororganschaftlichen Rücklagen bei der Bemessung der Ausschüttungssperre

WP StB Dr. Martin Lenz ist Partner und Leiter National Tax bei KPMG AG, Frankfurt/M.

Eine Voraussetzung für die Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft ist die Abführung des ganzen Gewinns der Organgesellschaft an den Organträger. Bei der Bemessung der Gewinnabführung ist der Höchstbetrag der Gewinnabführung nach § 301 AktG zu beachten. Mit dem BilMoG wurde § 301 AktG dahingehend geändert, dass eine „Abführungssperre“ eingeführt wurde: Danach ist der Höchstbetrag der Gewinnabführung um „den nach § 268 Abs. 8 des Handelsgesetzbuchs ausschüttungsgesperrten Betrag“ zu vermindern. § 268 Abs. 8 HGB – ebenfalls durch das BilMoG eingeführt – formuliert die handelsrechtliche Ausschüttungssperre: Werden selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert, dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, „wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens den insgesamt angesetzten Beträgen abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern entsprechen“ (§ 268 Abs. 8 Satz 1 HGB). (mehr …)

Verlustvorträge und die Rückkehr der Vernunft

RA StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei Pöllath + Partners, München

Auch an dieser Stelle sind wiederholt die Regelungen über den Untergang von Verlustvorträgen bei Körperschaften gegeißelt worden. Der Fairness halber ist jedoch zu erwähnen, dass auch Anzeichen gesetzgeberischer Vernunft zu erkennen sind. Dem maßgeblichen § 8c KStG wurde Ende 2009 durch das sog. „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ neben einer in der Praxis nur sehr begrenzt tauglichen Konzernklausel auch ein „Stiller-Reserven-Escape“ hinzugefügt. Vereinfacht ausgedrückt gehen Verlustvorträge einer Körperschaft trotz schädlicher Anteilsübertragung nicht unter, soweit die übertragene Körperschaft in ihrem Vermögen über stille Reserven verfügt. (mehr …)

Koordinierter Erlass der obersten Finanzbehörden klärt wichtige Zweifelsfragen zur Poolvereinbarung

RA FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Berlin

Kapitalgesellschaftsanteile unterliegen gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Verschonungsregeln, wenn der Erblasser oder Schenker am Nennkapital der betreffenden Gesellschaft zu mehr als 25% unmittelbar beteiligt war. Diese Mindestbeteiligungsquote ist seitens des Gesetzgebers vor allem für Gesellschafter von Familiengesellschaften als zum Teil unüberwindbare Hürde angesehen worden, da bereits nach nur wenigen Erbgängen eine erhebliche Zersplitterung einer Beteiligung gegeben sein kann. (mehr …)

Schnelles Ende des Straffreiheits-Zuschlags?

RA/StB Ralph Korf, München

Am 21.2.2011 findet eine Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) statt. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 11.2.2011 beschlossen, eine Ergänzung des Gesetzentwurfs dahingehend zu fordern, dass auf hinterzogene Steuern ein Zuschlag von fünf Prozent zu zahlen sei, damit Straffreiheit eintreten kann (Stellungnahme des Bundesrats BR-Drs. 851/10). (mehr …)

3, 2, 1 – meins… – Umsatzsteuer bei „Privatverkäufen“ über eBay

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei Pöllath + Partners, Berlin

3, 2, 1 – meins. Das mag sich ein Ehepaar gedacht haben, das von November 2001 bis Juni 2005 erkleckliche Einnahmen aus dem Verkauf von mehr als 1200 Gebrauchtgegenständen über die Internetplattform ‚eBay‘ erzielte. Es handelte sich im Wesentlichen um in vielen Jahren gesammelte Puppen und Teddybären, die bei den jeweiligen Käufern ein neues zu Hause fanden. Das lukrative „Hobby“ führte über die Jahre zu steigenden Erlösen je Verkaufsvorgang. Die Gesamterlöse stiegen von zunächst gut 1000 € (2001), über 25.000 € (2002), dann 28.000 € (2003), 21.000 € (2004) auf knapp 35.000 € im ersten Halbjahr 2005. Nicht schlecht für Puppen und Teddybären!   Die Eheleute zahlten keine Umsatzsteuer. Auch bei der Einkommensteuer wurde das lukrative Geschäft nicht erklärt. Die 1939 und 1941 geborenen Eheleute, in den Streitjahren also bereits im pensionsfähigen Alter, hätten, so ihre Argumentation, diese und andere gebrauchte Haushaltsgegenstände nicht mehr benötigt. Das mag angesichts des Alters der Eheleute einleuchtend erscheinen: was sollen über 60-jährige Eheleute mit so vielen Puppen und Teddybären anfangen? (mehr …)

Verzicht auf Vorbehaltsnießbrauch gegen Abfindung

StB Dr. Michael Best, Partner bei Pöllath & Partners, München

Eltern übergeben Vermögenswerte in Form von Immobilien oftmals bereits zur Lebenszeit an die Kinder, behalten sich dann jedoch das Recht zur Nutzung der übergebenen Immobilie (sowohl zur Selbstnutzung als auch Vermietung) vor (Vorbehaltsnießbrauch). In späteren Jahren ist der Vorbehaltsnießbrauch oftmals überholt und/oder hindert die Kinder an einer Veräußerung der Immobilie, z. B. um den Erlös in eine eigene Immobilie zu investieren. In dieser Situation wird in der Regel der Verzicht auf den Vorbehaltsnießbrauch durch die Eltern in Betracht gezogen. (mehr …)

Reformbedarf im Recht der Umsatzsteuer

Prof. Dr. Joachim Englisch, Universität Münster

Der auf dem Gebiet der Umsatzsteuer in den vergangenen vierzig Jahren seit ihrer gemeinschaftsweiten Harmonisierung aufgelaufene Reformstau ist gravierend: Das EU-Mehrwertsteuersystem stammt in seinen Grundzügen aus einer Zeit, in der Globalisierung und „e-commerce“ noch unbekannt und ein grenzüberschreitender Dienstleistungshandel praktisch inexistent waren. Das leidige Thema Karussellbetrug stand wegen des steuerlichen Grenzausgleichs auch innerhalb der EWG nicht zur Debatte. (mehr …)

Pensions International – Chancen und Risiken

RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., Düsseldorf

Bei der Versteuerung der Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen oder Versicherungen (Leistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung) stellt sich bei international tätigen Arbeitnehmern die Frage, wie diese Leistungen besteuert werden, soweit sie auf Beiträgen beruhen, die vom Arbeitgeber während der Zeit der Tätigkeit und Ansässigkeit des Arbeitnehmers in einem anderen Staat an eine ausländische Versorgungseinrichtung geleistet wurden. (mehr …)