Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Erbschaften und Schenkungen – Steuerpflicht in Deutschland bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin bei Möhrle Happ Luther sowie Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.), Hamburg

Das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz knüpft für die unbeschränkte Steuerpflicht nicht nur an die Person des Erblassers/Schenkers, sondern immer auch an die Person des Erben/Beschenkten an und lässt im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht die Belegenheit des Vermögens im jeweiligen Staat ausreichen. So reicht es für eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland schon, wenn eine der beiden beteiligten Personen Inländer i.S.d. ErbStG ist; in anderen Staaten ist bereits die Staatsangehörigkeit ausreichend für eine unbeschränkte Steuerpflicht. In einer Vielzahl der Fälle werden die Beteiligten daher von einer möglichen Steuerpflicht in mehr als einem Staat sicherlich (nicht positiv) überrascht sein. (mehr …)

Spaltung: 20 Prozent sind nicht 10 Prozent, sagt der BFH!

RA/StB Dipl. Kfm. Alexander Pupeter ist Gründungs-partner von BLOMBERG Legal & Tax in München

Die Aufspaltung oder Abspaltung einer GmbH oder AG (§ 123 UmwG) kann normalerweise steuerneutral zu Buchwerten erfolgen, wenn bestimmte Vermögensteile (Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile, 100%-Beteiligungen) übertragen werden, § 15 Abs. 1 UmwStG. Mit einem aktuellen Urteil hat der BFH bestätigt, dass ein Teilverkauf nach Spaltung erst ab einer Grenze von 20 Prozent schädlich ist (§ 15 Abs. 2 Sätze 3 und 4 UmwStG; „Nachspaltungsveräußerungssperre“) und stellt sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung (BFH vom 11.08.2021 – I R 39/18). (mehr …)

Bekannte Norm – ewige Baustelle? Neues vom BFH zu § 50d Abs. 3 EStG bei Mäanderstrukturen

RA Michael Häußler, Associate bei POELLATH, München

Obwohl § 50d Abs. 3 EStG eigentlich auf die Abwehr einer missbräuchlichen Inanspruchnahme eines Doppelbesteuerungsabkommens (sog. Treaty-Shopping) bzw. einer missbräuchlichen Inanspruchnahme einer EU-Richtlinie (sog. Directive-Shopping) abzielt, legt die Finanzverwaltung den Anwendungsbereich der Norm weit aus und versagt in vielen Fällen die Freistellung von deutscher Kapitalertragsteuer bzw. deren Erstattung. In der Vergangenheit war die Vorschrift daher schon häufig Gegenstand streitiger Auseinandersetzung zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen vor dem EuGH. Daran knüpft eine aktuelle Entscheidung des BFH zu sog. Mäanderstrukturen an (BFH vom 09.06.2021 – I B 60/20). Als Mäanderstrukturen werden solche Strukturen bezeichnet, in welchen zwischen zwei inländische Gesellschaften (Mutter- und Enkelgesellschaft) eine ausländische Tochtergesellschaft „zwischengeschalten“ wird. (mehr …)

OECD legt finales Rahmenkonzept für globale Mindeststeuer vor

StB Dr. Christian Hundeshagen ist Partner und Dr. Max Robert Fuss ist Associate bei Linklaters LLP in Frankfurt/M.

Nach Jahren intensiver Verhandlungen und politischen Absichtserklärungen hat die OECD nunmehr die Model GloBE Rules under Pillar Two vorgelegt, die die Grundlage für eine globale Mindeststeuer von 15% bilden sollen. Diese Modelregeln enthalten ein hochkomplexes Rahmenkonzept, das im kommenden Jahr noch weiter konkretisiert werden soll. Unternehmen sind indes gut beraten, sich bereits heute intensiv mit den Regelungen auseinanderzusetzen und globale Strukturen zu überprüfen. (mehr …)

Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung: Was bleibt vom Rechtstypenvergleich?

RA Dr. Jan Schulz, LL.M. (London), Associate bei POELLATH, Berlin

Im globalisierten Wirtschaftsverkehr steht die Begegnung mit verschiedensten ausländischen Unternehmensformen auf der Tagesordnung. Für die deutsche steuerliche Einordnung ausländischer Unternehmensformen hat bereits der Reichsfinanzhof (RFH) in den 1930er Jahren den Rechtstypenvergleich entwickelt: Anhand der maßgebenden ausländischen Rechtsvorschriften über die Organisation und Struktur der Gesellschaft und des zugrundeliegenden Gesellschaftsvertrages ist zu prüfen, ob die Gesellschaft rechtlich und wirtschaftlich eher mit einer inländischen Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft vergleichbar ist. (mehr …)

Keine Erbschaftsteuerpause beim Erwerb von Privatvermögen

StB/Dipl.-Kfm. Ricardo Fischnaler, LL.M., Partner und Christoph Samen, LL.B., Professional bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Köln.

Mit Urteil vom 06.05.2021 (II R 1/19, DB 2021 S. 2809) hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, ob die Übertragung von Privatvermögen von Todes wegen innerhalb des Zeitraums zwischen der Verabschiedung des ErbStAnpG 2016 vom 09.11.2016 und dessen rückwirkendem Inkrafttreten zum 01.07.2016 der Erbschaftsteuer unterliegt. Im Einklang mit der erstinstanzlichen Entscheidung des FG Köln und der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung wurde diese Frage vom II. Senat des BFH bejaht. Die Rückwirkung sei verfassungsrechtlich zulässig. (mehr …)

Veräußerungsgewinne aus Bitcoins und anderen Krypto-Assets einkommensteuerpflichtig?

RA/StB/FAStR Dr. Henning Frase, Partner bei 3T.Law, Köln/Berlin

Während das Kreditwesengesetz sowie das Wertpapierrecht zwischenzeitlich mit Legaldefinitionen unter anderem für „Kryptowerte“ und „Kryptoverwahrgeschäfte“ und damit einem entstehenden Regulierungsrahmen aufwarten, bedient sich die Finanzverwaltung zur Erfassung von Gewinnen aus Krypto-Veräußerungsgeschäften der bestehenden Steuergesetze. Nachdem in einstweiligen Rechtsschutzverfahren zunächst 2019 das FG Berlin-Brandenburg eine Steuerpflicht von Gewinnen aus Krypto-Veräußerungen als privates Veräußerungsgeschäft innerhalb der Jahresfrist gemäß §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG bejaht, dann aber 2020 das FG Nürnberg die Einkommensteuerpflicht aus verfahrens- und verfassungsrechtlichen Gründen verneint hatte, konnte nun mit dem FG Baden-Württemberg erstmals ein Finanzgericht im Hauptsacheverfahren zur Steuerpflicht von „privaten“ Krypto-Veräußerungsgeschäften über einschlägige Plattformen (im Urteil im Einzelnen aufgeführt) Stellung nehmen (Az. 5 K 1996/19).  (mehr …)

Steuern und Koalitionsvertrag 2021 – Steuerrecht quo vadis?

StB/Tax Advisor Dr. Marco Ottenwälder ist Counsel bei POELLATH, Frankfurt/M. und Lehrbeauftragter an den Universitäten Bayreuth und Bamberg

Gerade haben wir Frau Dr. Dr. h.c. mult. Angela Merkel, eine sehr beeindruckende, verdiente und international sehr anerkannte Politikerin, mit dem „Großen Zapfenstreich“, dem höchstrangigen militärischen Zeremoniell der Bundeswehr, verabschiedet. Und nun? Nun liegt es in den Händen der neuen Regierung, bestehend aus FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD, die zunächst sondiert und dann verhandelt hat: Das Ergebnis vom 24.11.2021 ist ein 178-Seiten starker Koalitionsvertrag, der überschrieben ist mit „MEHR FORTSCHRITT WAGEN – BÜNDNIS FÜR FREIHEIT, GERECHTIGKEIT UND NACHHALTIGKEIT“. Doch was plant die neue Regierung steuerlich? Steht dies auch unter diesem Motto? Werfen wir einen Blick auf ausgewählte Punkte, die teils sehr verstreut im Koalitionsvertrag zu finden sind – oder auch nicht. (mehr …)