Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen bzgl. Zahlung von Nachzahlungszinsen

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin bei Möhrle Happ Luther sowie Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV. e. V.), Hamburg

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit einer Allgemeinverfügung vom 29.11.2021 die Einsprüche und Änderungsanträge zu Zinsfestsetzungen gemäß § 233a AO wegen Zweifeln an der Verfassungswidrigkeit der Zinshöhe von 0,5% pro Monat zurückgewiesen. Betroffen davon sind ausschließlich Zinszahlungszeiträume vor dem 01.01.2019. Dabei sind unter Verzinsungszeiträumen vor dem 01.01.2019 nur volle Zinsmonate zu verstehen, die spätestens mit Ablauf des 31.12.2018 enden. (mehr …)

Briefkastenfirmen

Markus Hammer, Leiter Financial Services Tax & Legal bei PwC Deutschland; Prof. Dr. Andreas Suchanek, HHL Leipzig Graduate School of Management

Es ist immer mal wieder von Briefkastenfirmen die Rede. So etwa bei den Pandora- oder Panama-Papers. Tatsächlich sind sie ein beliebtes Mittel von manchen Unternehmen, ihre Steuerzahlungen zu „gestalten“, was dann auch schon mal die Grenze zur Illegalität überschreiten kann. Briefkastenfirmen sind Gebilde, die rechtlich gesehen die Form eines Unternehmens haben, jedoch faktisch in der Regel keinen Geschäftsbetrieb verfolgen und stattdessen dem Zweck dienen, Vermögensgegenstände zu verwalten. (mehr …)

Ausschüttungen aus EU-Gesellschaften – Einlagenrückgewähr auch ohne Antrag nach § 27 Abs. 8 KStG?

StB Dipl.-Fw. (FH), M.A. Taxation Raphael Baumgartner, Senior Associate bei POELLATH, München

Ist ein deutscher Gesellschafter an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt und tätigt diese Ausschüttungen, stellt sich für den Gesellschafter die Frage, ob die Ausschüttungen zu steuerpflichtigen Einkünften führen und welche praktischen Fallstricke zu beachten sind. Bei Ausschüttungen einer EU-Gesellschaft muss ein Antrag nach § 27 Abs. 8 KStG gestellt werden, um eine Steuerneutralität der Ausschüttung erreichen zu können. Wichtig dabei ist, dass der Antrag bis zum 31.12. des Jahres, das auf das Jahr der Ausschüttung folgt, zu stellen ist – für das Jahr 2020 bleiben also noch rund fünf Wochen, um die Antragsvoraussetzungen zu prüfen und den Antrag einzureichen. Ohne einen entsprechenden Antrag fingiert das Gesetz eine Steuerpflicht der Ausschüttung. Diesem Worst-Case-Szenario ist der BFH jedoch jüngst mit zwei Urteilen vom 04.05.2021 – VIII R 14/20 (DB 2021 S. 2468) und VIII R 17/18 entgegengetreten und öffnet mit diesen Verfahren die Tür für eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr auch ohne den Antrag nach § 27 Abs. 8 KStG. (mehr …)

Zur Verzinsung von Gesellschafterdarlehen: Warum der Drittvergleich kein Bankvergleich ist

RA Gerald Herrmann, Attorney-at-Law, Partner bei POELLATH, München

Die Ermittlung von fremdüblichen Darlehenszinsen bei Gesellschafterdarlehen bereitet in der Praxis oft Schwierigkeiten und wird regelmäßig in Betriebsprüfungen aufgegriffen. Die Prüfer vertreten in letzter Zeit zunehmend (auch unter Verweis auf ein Urteil des FG Köln vom 29.06.2017 – 10 K 771/16) die Auffassung, dass die mit dem Gesellschafter vereinbarte Verzinsung nicht angemessen und deshalb zu korrigieren sei. Als (Vergleichs-)Maßstab für fremdübliche Zinsen wird dabei von den Betriebsprüfern regelmäßig ein meist vorrangig zu bedienendes und voll besichertes Bankdarlehen herangezogen und in Höhe der Zinsdifferenz eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) angenommen. Dieser Praxis hat der BFH nun in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (BFH vom 18.05.2021 – I R 62/17, DB 2021 S. 2604) in aller Deutlichkeit widersprochen, indem er das oben genannte Urteil des FG Köln aufhob und mit einer umfangreichen „Segelanweisung“ an das FG Köln zurückverwies. (mehr …)

Auch vermögensverwaltenden Personenhandelsgesellschaften steht das „Optionsmodell“ offen!

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin, ist bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg und StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss, Fachberater für Internationales Steuerrecht, ist in München tätig.

Vermögensverwaltende Personengesellschaften können u.E. wirksam einen Antrag zur Besteuerung “wie eine Kapitalgesellschaft“ nach § 1a Abs. 1 KStG stellen, sofern diese ins Handelsregister eingetragen sind. Dabei sind – im Vergleich zur gewerblichen Personengesellschaft – einige Besonderheiten zu beachten. (mehr …)

Sperrfristverstoß nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG durch Formwechsel einer Oberpersonengesellschaft

RA Dr. Marcel Duplois, Associate bei POELLATH, Frankfurt/M.

Ein Steuerpflichtiger, der sowohl einen Betrieb unterhält als auch als Mitunternehmer an einer Mitunternehmerschaft beteiligt ist, hat nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1-3 EStG weitreichende Möglichkeiten ein Wirtschaftsgut zwischen Betriebsvermögen, Sonderbetriebsvermögen und Gesamthandsvermögen zu Buchwerten zu übertragen. Voraussetzung ist dabei, dass das Wirtschaftsgut unentgeltlich oder gegen Gewährung / Minderung von Gesellschaftsrechten übertragen wird. Der Gesetzgeber möchte allerdings verhindern, dass infolge einer solchen Übertragung stille Reserven auf eine Kapitalgesellschaft übergehen, die dort dem günstigeren Körperschaftssteuersatz oder bei Veräußerung der Anteile den günstigerem Teileinkünfteverfahren unterliegen. Mit Urteil vom 15.07.2021 (IV R 36/18, DB 2021 S. 2599) hatte der BFH zu entscheiden, ob ein entsprechender Sperrfristverstoß vorliegt, wenn im Rahmen einer mehrstöckigen Personengesellschaft eine an dem Wirtschaftsgut mittelbar beteiligte Oberpersonengesellschaft zu Buchwerten formwechselnd in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird. (mehr …)

Wegzugsbesteuerung – Ist das neue Ratenzahlungskonzept europarechtswidrig?

StB Tobias Deschenhalm, Associate bei POELLATH, München

Bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung der Wegzugsbesteuerung am 01.01.2022 stellt sich die Frage, ob § 6 AStG in der Fassung des ATAD-UmsG – insbesondere im Zusammenhang mit der Streichung der unbegrenzten Stundung und dem dafür eingeführten Ratenzahlungskonzept – gegen Europarecht verstößt. (mehr …)

Konkrete Zweckbestimmung einer Zuwendung steht Spendenabzug nicht entgegen

RA Dr. Julian Schick, Associate bei POELLATH, Berlin

Der BFH hat in seinem Urteil vom 16.03.2021 (X R 37/19) entschieden, dass Zuwendungen an eine steuerbegünstigte Körperschaft, die unter einer konkreten Zweckbestimmung vorgenommen werden, nicht notwendigerweise vom Spendenabzug ausgeschlossen sind. Als solche ist die Aussage des BFH zwar nicht gänzlich neu (vgl. nur BFH vom 20.03.2017 – X R 13/15, DB 2017 S. 1879), doch verbinden sich mit ihr erfreulich klare Signale sowohl in Richtung einer emanzipierten spendenwilligen Zivilgesellschaft als auch in Richtung einer oftmals restriktiven Veranlagungspraxis der Finanzämter. (mehr …)