Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Neues zur Besteuerung der inländischen Destinatäre ausländischer Stiftungen

RA/StB Dr. Maximilian Haag, LL.M., Partner bei POELLATH, München

Die Besteuerung von in Deutschland ansässigen Begünstigten ausländischer Stiftungen wirft seit jeher eine Reihe ungelöster Rechtsfragen auf. Diskutiert wurde in der Vergangenheit, ob und unter welchen Voraussetzungen Stiftungsleistungen an die im Inland lebenden Begünstigten der deutschen Einkommensteuer oder der deutschen Schenkungsteuer – oder möglicherweise beiden Steuerarten zugleich – unterliegen. Daneben betraf der Diskurs die sog. Zurechnungsbesteuerung gemäß § 15 AStG, eine Form der „Durchgriffsbesteuerung“ auf die thesaurierten Einkünfte ausländischer Stiftungen, d.h. deren (anteilige) Einbeziehung in das steuerpflichtige Einkommen der inländischen Begünstigten der Stiftung. Zu den angesprochenen Themenkreisen existierten vor zehn Jahren nur wenige finanzgerichtliche Urteile und auch kaum Verlautbarungen der Finanzverwaltung. Dieses Bild hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Viele der lange ungelösten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung der Begünstigten ausländischer Stiftungen sind in der Verwaltungspraxis und der Rechtsprechung angekommen und wurden auf die eine oder andere Weise entschieden. Zu begrüßen ist, dass die Rechtssicherheit für die betroffenen Steuerpflichtigen und ihre Berater in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, wenngleich nicht immer nach Wunsch der Steuerpflichtigen. Drei aktuelle finanzgerichtliche Urteile bestätigen diesen Trend. (mehr …)

Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin, und Anna Drews, Steuerassistentin, sind bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg tätig.

Mit Urteil vom 23.04.2021 (IX R 8/20, DB 2021 S. 2061) hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, ob es sich bei einem privaten Veräußerungsgeschäft nach einer unentgeltlichen Übertragung um einen Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO handelt. Entgegen der Rechtsauffassung des zuständigen Finanzamts und des FG Nürnberg als Vorinstanz wurde diese Frage vom BFH verneint. (mehr …)

Neue Bagatellgrenzen bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung

RA Dr. Elisabeth Märker, Senior Associate bei POELLATH, Berlin

Wenn ein Unternehmen lediglich eigenes Grundvermögen verwaltet und nutzt, kann es den hieraus resultierenden Ertrag aus dem Gewerbeertrag herauskürzen und spart so die grundsätzlich hierauf anfallende Gewerbesteuer. Unsicherheit herrschte bisher über die Voraussetzungen der ausschließlichen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundvermögens. Infolge einer Gesetzesänderung dürfen Immobilienunternehmen ab dem Erhebungszeitraum 2021 neben der ausschließlichen Vermietung im Rahmen eng gefasster Bagatell- bzw. Unschädlichkeitsgrenzen nunmehr Mietnebenleistungen anbieten. (mehr …)

EuGH verkehrt: Umsatzsteuerschuld bei ausländischem Vermieter

David Hötzel

RA Dr. David Hötzel, LL.M., Counsel bei POELLATH, München

Der EuGH könnte mit einer Entscheidung zur Umsatzsteuer in einem österreichischen Fall ein kleines Beben im deutschen Immobilienmarkt ausgelöst haben. Mit Urteil vom 03.06.2021 (C-931/19, Rechtssache „Titanium“) legte der EuGH den Grundstein für die Anwendung des sog. Reverse-Charge-Verfahrens (umgekehrte Steuerschuldnerschaft) bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung einer inländischen Immobilie durch einen im Ausland ansässigen Vermieter (B2B). Nach deutscher Rechtspraxis ist auch in diesen Fällen der Vermieter Schuldner der Umsatzsteuer. (mehr …)

Wegfall des erbschaftsteuerlichen Verschonungsabschlags bei mehrstöckigen Personengesellschaften

RA Laurenz Lipp, Associate bei POELLATH, Frankfurt/M.

In zwei Parallelentscheidungen vom 16.03.2021 (II R 10/18, DB 2021 S. 1855 und II R 11/18) hatte sich der BFH mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Veräußerung von Wirtschaftsgütern einer Unterpersonengesellschaft einen Verstoß gegen die – für eine begünstigte Übertragung der Obergesellschaft – laufenden erbschaftsteuerlichen Behaltensregelungen darstellt und hat sich damit erstmalig zur Anwendung der erbschaftsteuerlichen Verfügungsbeschränkungen bei mehrstöckigen Unternehmensstrukturen positioniert. Da der Gesetzeswortlaut hier ausdrücklich nur auf einstöckige Gesellschaftsstrukturen Bezug nimmt, kam es in der Praxis bei der Übertragung von Anteilen an Konzernstrukturen immer wieder zu Unsicherheiten und Streitpotenzialen mit den Finanzämtern. Die Entscheidungen bringen damit endlich ein wenig Licht ins Dunkel bei einer Thematik, bei der in der Beratungspraxis abschließende Rechtsicherheit bislang nur mit verbindlichen Auskünften hergestellt werden konnte. (mehr …)

Wann sind Unterhaltsleistungen und Gelegenheitsgeschenke (schenkung-)steuerfrei?

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin bei Möhrle Happ Luther sowie Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV. e. V.), Hamburg

Es ist sicherlich kein Einzelfall, dass Personen, die in einer „Lebensgemeinschaft“ leben, sich die Kosten der gemeinsamen Lebensführung teilen bzw. sich dabei gegenseitig unterstützen und sich gelegentlich „Geschenke machen“. Dies dürfte unabhängig davon gelten, ob die Beteiligten unverheiratet zusammenleben, tatsächlich verheiratet sind bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Gleichwohl kann damit die Frage einhergehen, ob das gemeinsame Bestreiten der Ausgaben für den eigenen oder gemeinsamen Unterhalt und auch die Geschenke zu schenkungsteuerlichen Konsequenzen führen können, so z.B. wenn die Zahlungen oder das Geschenk „zu hoch“ sind. Wie immer, kommt es dabei auf den Einzelfall an. (mehr …)

Aktuelle Entwicklungen beim Wechsel des Durchführungswegs der Pensionszusage zu einem Pensionsfonds

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Assoziierter Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Die Übertragung aus einer Direktzusage resultierender Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds erfreut sich in der Praxis einer zunehmenden Beliebtheit. Insbesondere aus Sicht des Arbeitgebers bietet der Wechsel des Durchführungswegs eine Reihe von Vorteilen. Hierzu zählen neben der Befreiung von der § 6a EStG-Pensionsrückstellung u.a. der niedrigere Beitrag für die gesetzliche Insolvenzsicherung sowie die externe Durchführung und Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge. Die kürzlich veröffentlichte BFH-Entscheidung vom 19.04.2021 (VI R 45/18, DB 2021 S. 2059) sowie die am 12.08.2021 veröffentlichte Neufassung der Verwaltungsgrundsätze zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge betreffen zwei wichtige praktische Fragestellungen. (mehr …)

Besteuerung von Investitionen in Gold

RA Dominik Graf von Armansperg, Associate bei POELLATH, München

Gold galt schon immer als Krisenwährung und erfreut sich als recht beständiges Anlagegut nicht erst seit der Finanzkrise von 2008, sondern insbesondere in Zeiten wie der Corona-Krise einer gewissen Beliebtheit. Entsprechend zahlreich sind die verschiedenen Möglichkeiten der Kapitalanlage in Gold, insbesondere auch durch sog. Papiergold. Im Hinblick auf die Besteuerung im Privatvermögen besteht im Zusammenhang mit der jeweiligen Anlageform ein Spannungsverhältnis zwischen § 20 und § 23 EStG, welches in den letzten Jahren zu zahlreichen BFH-Entscheidungen führte. In seinem aktuellsten Urteil vom 12.04.2021 (VIII R 15/18) hat sich der BFH mit der steuerlichen Behandlung des Veräußerungsgewinns von Anteilen an sog. Gold-ETFs (Exchange Traded Funds) beschäftigt. (mehr …)