Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Neue Assetklasse, alte Steuergrundsätze: Der BMF-Entwurf zur Ertragsbesteuerung von virtuellen Währungen und Krypto Token

RA Dr. Dajo Sanning, Associate bei YPOG, Hamburg/Berlin

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat kürzlich einen Entwurf zur Ertragsbesteuerung von virtuellen Währungen und Krypto Token veröffentlicht. Der Entwurf soll mit den Stakeholdern der dynamisch wachsenden Krypto Szene im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung am 17.08.2021 ausführlich besprochen werden. Ein finales BMF-Schreiben soll noch vor der Bundestagswahl im September veröffentlicht werden. (mehr …)

Türkei meldet automatisch Steuerdaten nach Deutschland

RA Dr. Heiko Hoffmann ist Partner und RA Günter Graeber ist Senior Manager bei der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

Am 31.05.2021 veröffentlichte die Türkei den Erlass Nr. 4025 von Staatspräsident Erdogan und danach eine Liste mit Staaten, an die die Türkei Steuerdaten liefert. Dies hat zu Folge, dass die Türkei bis zum 30.09.2021 Steuerdaten nach Deutschland liefern wird. 2020 gehörte Deutschland noch ausdrücklich nicht zu den Ländern, an die die Türkei Finanzdaten meldet. Sind die von der Türkei mitgeteilten Einkünfte nicht bzw. nicht korrekt in deutschen Steuererklärungen enthalten, können Steuernachforderungen und der Vorwurf einer Steuerhinterziehung (§ 370 AO) im Raum stehen. (mehr …)

IDW S1 vs. vereinfachtes Ertragswertverfahren: das Wahlrecht steht allein dem Steuerpflichtigen zu

Caroline Ruschen, Associate bei POELLATH, Frankfurt/M.

Kann ein Unternehmenswert für steuerliche Zwecke nicht anhand von tatsächlich durchgeführten Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, ermittelt werden, hat der Steuerpflichtige die Wahl zwischen dem sog. vereinfachten Ertragswertverfahren oder einem anderen anerkannten Bewertungsverfahren. Weist die vom Steuerpflichtigen vorgelegte Bewertung Mängel auf, stellte sich bislang die Frage, inwieweit Finanzverwaltung und Rechtsprechung an die vom Steuerpflichtigen gewählte Bewertungsmethode gebunden sind. Mit dieser Frage hat sich der BFH in seinem Urteil vom 02.12.2020 (II R 5/19) auseinandergesetzt. (mehr …)

Fallstricke im Hinblick auf die Gewerbesteuer bei unterjähriger Veräußerung von Mitunternehmeranteilen

StB/FBIStR Korbinian Wintermeier, LL.M., Senior Associate bei POELLATH, München

Werden Anteile an Mitunternehmerschaften i.S.v. § 15 EStG veräußert, kommt es im Hinblick auf die Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer (zzgl. SolZ) auf der einen Seite und im Hinblick auf die Gewerbesteuer auf der anderen Seite zum Auseinanderfallen der Besteuerungsfolgen. Während für die Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer das Transparenzprinzip gilt (d.h. die Besteuerungsfolgen werden auf Ebene der jeweiligen Gesellschafter/Mitunternehmer gezogen), ist die Personengesellschaft für gewerbesteuerliche Zwecke selbst Steuerschuldner. (mehr …)

Sind interne Gemeinkosten Anschaffungsnebenkosten des Beteiligungserwerbs und „ein unterschätztes Prüfungsfeld im Rahmen von aktuellen Betriebsprüfungen“?

RA/StB Prof. Dr. Dietmar Gosch, Hamburg

In der norddeutschen Tiefebene, genauer: der schleswig-holsteinischen Prüfungspraxis, zeigen sich neuerlich Tendenzen, bei Beteiligungserwerben interne Gemeinkosten als Anschaffungsnebenkosten zu behandeln. Das fußt ersichtlich auf Verlautbarungen, welche – erklärtermaßen als „persönliche Meinung“ und „nicht in dienstlicher Eigenschaft“ – von Mitgliedern der schleswig-holsteinischen Finanzverwaltung herrühren (Dirk Krohn, „Kosten für den Vermögensübergang“ – Ein unterschätztes Prüfungsfeld im Rahmen von aktuellen Betriebsprüfungen, DB 2018 S. 1755; Markus Ettinger, Interne Anschaffungsnebenkosten beim Erwerb von Kapitalgesellschaftsanteilen, Ubg 2017 S. 41). Deren Auffassung wurde andernorts nicht rezipiert. Sie ist zu Recht isoliert geblieben. Eine entsprechende Verwaltungs- oder Prüfpraxis ist bislang bundesweit unbekannt. Wie man hört, wird derzeit aber versucht, andere Landesfinanzverwaltungen von der neuen Idee zu begeistern. (mehr …)

Auf der politischen Agenda: Einsatz von Stiftungen als steuerliches Strukturierungsinstrument

RA Dr. Julian Schick, Associate bei POELLATH, Berlin

Mit dem Beschluss des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (BT-Drucks. 19/28173, BT-Drucks. 19/30938, BR-Drucks. 569/21(B)) hat der Gesetzgeber primär das Stiftungszivilrecht bundeseinheitlich und abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Kernpunkte der Reform betreffen die Rechtsstellung der Stiftungsorgane (z.B. Kodifizierung einer Business Judgment Rule), die Voraussetzungen für Strukturänderungen von Stiftungen (Satzungsänderungen, Zulegung und Zusammenlegung, Beendigung) sowie die Einführung eines bundeseinheitlichen Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung zum 01.01.2026. (mehr …)

Erbschaftsteuer – DBA Deutschland/Schweden: Besteuerungsrecht für Schenkungen

StB/FBIntStR Erik Muscheites, Senior Associate bei POELLATH, Frankfurt/M.

Derzeit hat Deutschland lediglich sechs Abkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschlossen. Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit zur Anwendung von Abkommen auf diesem Gebiet sind daher selten. Mit Urteilen vom 5. August 2020 (Az. 7 K 2777/18, 7 K 2778/18 und 7 K 2779/18; Revisionen anhängig, BFH-Az. II R 28/20, II R 29/20 und II R 27/20) hat das FG Baden-Württemberg über die Zuweisung des Besteuerungsrechts für Schenkungen unter Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Schweden („DBA-S“) entschieden und dabei klargestellt, dass es zur Bestimmung der Ansässigkeit nicht darauf ankommt, ob eine Person in einem Vertragsstaat auch tatsächlich einer Besteuerung unterliegt. (mehr …)

Über die Sinnhaftigkeit einer globalen Mindeststeuer

Markus Hammer, Leiter Financial Services Tax & Legal bei PwC Deutschland; Prof. Dr. Andreas Suchanek, HHL Leipzig Graduate School of Management

Die G7 haben mit ihrem Bekenntnis zur globalen Mindeststeuer ein neues Kapitel der Zusammenarbeit aufgeschlagen. Nach jahrelangen Verhandlungen haben die G7 Einigkeit erreicht und beschlossen, dass im nächsten Schritt die OECD und die G20 für die Mindeststeuer gewonnen werden sollen. (mehr …)