Auf der Zielgeraden der aktuellen Legislaturperiode will die Bundesregierung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG-E; vgl. BT-Drucks. 19/28656) noch einmal einen Beitrag zur rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung leisten. Nach dem Gesetzesentwurf sollen bestimmte Personengesellschaften ab dem Vz. 2022 beantragen können, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden (vgl. § 1a KStG-E). Mit diesem sog. Optionsmodell sollen insbesondere Nachteile der Besteuerung von Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften beseitigt werden. (mehr …)