Die Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ist in aller Munde. In Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822 (DAC 6) müssen Steuerpflichtige und ihre Berater (Intermediäre) seit dem 01.07.2020 bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen innerhalb von 30 Tagen ab Bereitstellung bzw. Umsetzung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Das zugehörige Anwendungsschreiben des BMF war bisher lediglich als Entwurf veröffentlicht worden, da Mitte letzten Jahres keine Einigung mit den Ländern über den Beginn der Mitteilungspflichten erzielt werden konnte – das BMF hatte die durch EU-Richtlinie 2020/876 erlaubte sechsmonatige Verschiebung eigenständig abgelehnt (vgl. Töben, HB-Steuerboard vom 16.07.2020). Nach Ablauf der sechs Monate konnte nunmehr eine Einigung erzielt und das finale BMF-Schreiben am 29.03.2021 veröffentlicht werden. (mehr …)