Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Durch Zwangsversteigerung in der Insolvenz ausgelöste Einkommensteuer ist Masseverbindlichkeit

RA/FAStR/StB Dr. Arne Schmidt, Assoziierter Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Hamburg

Mit Urteil vom 07.07.2020 (X R 13/19, DB 2021 S. 31) hat der BFH seine Rechtsprechung bestätigt: Werden im Rahmen der Zwangsversteigerung eines massezugehörigen Grundstücks nach Insolvenzeröffnung stille Reserven aufgedeckt, ist die hierauf entfallende Einkommensteuer eine Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Es kommt weder darauf an, ob der Insolvenzverwalter mit der Zwangsversteigerung einverstanden war, noch ob der Versteigerungserlös in die Masse oder vollständig an den Grundpfandgläubiger geflossen ist. Nur eine echte Freigabe kann die Steuerbelastung der Masse verhindern. (mehr …)

Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

RA Dr. Julian Schick, Associate bei POELLATH, Berlin

Zum Jahreswechsel ist ein umfänglich geändertes Gemeinnützigkeitsrecht in Kraft getreten. Zuvor hatte der Bundesrat am 18.12.2020 dem vom Bundestag verabschiedeten Jahressteuergesetz 2020 zugestimmt. Buchstäblich auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens wurden in dieses auch die weitreichenden Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts aufgenommen. Nachfolgend werden einige Schlaglichter auf das neue Gemeinnützigkeitsrecht geworfen und die veränderten Rahmenbedingungen dargestellt. (mehr …)

Verlustbeschränkung des § 20 Abs. 6 EStG verärgert Anleger!

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin bei Möhrle Happ Luther sowie Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV. e. V.), Hamburg

Im Zuge des „JStG 2020“ wurde die Regelung zur zeitlich gestreckten Verlustnutzung des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG zwar zugunsten der Steuerpflichtigen geändert, allerdings kann dies die (berechtigte) Verärgerung der Anleger über die Regelung nicht reduzieren. Denn die bereits durch das „JStG 2019“ eingefügte Regelung der „zeitlichen gestreckten Verlustnutzung“ bleibt im Wesentlichen – trotz der geäußerten Kritik und geforderten Aufhebung der Regelung – bestehen, erhöht wurde lediglich der jährliche Betrag für die Verlustverrechnung von 10.000 € auf 20.000 €. Darüber hinaus wurde § 32b Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG zuungunsten der Steuerpflichten angepasst. (mehr …)

Umwertung des Solidaritätszuschlags

Prof. Dr. Andreas Suchanek, HHL Leipzig Graduate School of Management; Markus Hammer, Leiter Financial Services Tax & Legal bei PwC Deutschland

Jetzt ist es endlich soweit: Der Soli wird abgeschafft – nun ja, fast. 90% der bisherigen Zahler des Solidaritätszuschlags werden zukünftig vollständig und 6,5% teilweise entlastet. Das entspricht in etwa 33 Millionen Steuerpflichtigen. Nur für 3,5% bleibt es bei der bisherigen Steuerbelastung. Die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags führt zu prognostizierten Mindereinnahmen von circa 10 Milliarden Euro und das in einer Zeit, in der der Staat die Ausgaben aufgrund der Pandemie massiv erhöht. Für eine einzelne Steuersenkung in dieser Größenordnung gibt es nur wenige Beispiele. (mehr …)

Umsatzsteuerverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung nach dem SanInsFoG

RA Felix Mocker, Associate bei POELLATH, Frankfurt/M.

Ein Jahreswechsel bringt typischerweise auch gesetzliche Neuerungen mit sich. So ist zum 01.01.2021 das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) in weiten Teilen in Kraft getreten. Kern dieses Gesetzes ist die Einführung eines vorinsolvenzlichen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens für Unternehmen. Hieraus können sich für angeschlagene Unternehmen – gerade in der aktuellen Pandemiesituation – zusätzliche Sanierungsoptionen ergeben. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber im Rahmen des SanInsFoG aber auch tendenziell sanierungserschwerende Neuregelungen getroffen. Denn künftig werden von § 55 Abs. 4 Satz 1 InsO auch Umsatzsteuerverbindlichkeiten erfasst, die vom Schuldner in einem vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren nach Bestellung eines Sachwalters begründet wurden. Solche Umsatzsteuerverbindlichkeiten werden bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Masseverbindlichkeiten umqualifiziert, die vorrangig zu befriedigen sind. Dies war bisher nur bei vorläufigen Regelverfahren der Fall. Damit erteilt der Gesetzgeber zugleich anderslautender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und Bundesfinanzhofs zu § 55 Abs. 4 InsO a.F. eine Absage. (mehr …)

Stolperfalle Sonderbetriebsvermögen bei der Schenkung von Mitunternehmeranteilen

StB/Dipl.-Kfm. Ricardo Fischnaler, LL.M. ist Partner und StB/Dipl. Kffr. Susanne Bings ist Director bei der WTS Steuerberatungs-gesellschaft mbH in Köln.

Mit Urteil vom 17.06.2020 (II R 38/17) hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, ob bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens die Begünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG a.F. nur gewährt werden, wenn diese gleichzeitig mit dem Anteil an der Personengesellschaft übertragen werden. Der zweite Senat des BFH hat diese Frage bejaht. (mehr …)

Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung eines Familienheims bei gesundheitlichen Einschränkungen

StB/FBIntStR Erik Muscheites, Senior Associate bei POELLATH, Frankfurt/M.

Für die Steuerbefreiung eines Familienheims ist zu unterscheiden, ob der Erwerber von vornherein daran gehindert ist, die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen oder ob die Nutzung innerhalb der Behaltensfrist beendet wurde. Das FG Düsseldorf hat sich mit Urteil vom 08.01.2020 (4 K 3120/18 Erb) zum rückwirkenden Entfall der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 5 ErbStG bei gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht die Selbstnutzung des Familienheims hindern, geäußert. (mehr …)

Hinzurechnung passiver Einkünfte nach § 8 AStG und Gegenbeweis – verdeckte Einlagen in Dreiecksverhältnissen

StB Korbinian Wintermeier, LL.M., Senior Associate bei POELLATH, München

Mit Urteil vom 13.06.2018 – I R 94/15 (2. Leitsatz, DB 2018 S. 2610) hatte der BFH unter anderem entschieden, dass eine verdeckte Einlage, die auf der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) einer dem Gesellschafter nahestehenden Person beruht und bei der Besteuerung des Gesellschafters nicht berücksichtigt wurde, grundsätzlich das Einkommen der Körperschaft nach § 8 Abs. 3 Satz 5 KStG erhöhen kann. Es fehlt jedoch an einer Nichtberücksichtigung nach § 8 Abs. 3 Satz 5 KStG, wenn die verdeckte Gewinnausschüttung bei der Veranlagung des Gesellschafters nicht erfasst worden ist, jedoch nach § 8b Abs. 1 KStG ohnehin außer Ansatz hätte bleiben müssen. Eine Reaktion der Finanzverwaltung zu diesem Urteil war bislang ausgeblieben. Mit Datum vom 18.11.2020 (IV C 2 – S 2743/18/10002:001, DB 2020 S. 2548) hat das BMF nunmehr Stellung zur vorgenannten Entscheidung des BFH genommen. (mehr …)