Um die Einführung einer GmbH mit gebundenem Vermögen (GmbH m. geb. V.) ist heftiger Streit entbrannt, seit im Sommer ein von mehreren Hochschullehrern (darunter dem Verfasser dieses Zwischenrufs) ausgearbeiteter Diskussionsentwurf vorgelegt wurde. Die Idee, Unternehmern, die sich für diese innovative (häufig mit dem Begriff „Verantwortungseigentum“ belegte) Art zu wirtschaften entscheiden, ein passendes Rechtskleid anzubieten, hat einerseits deutlichen Anklang bis in höchste politische Kreise hinein gefunden. Andererseits ist sie auf entschiedene Ablehnung gestoßen, wobei die sehr unterschiedliche Qualität der angeführten Argumente – von Polemik über Lobbyisten-Nebelkerzen bis zu wirklich sachbezogenen Einwänden – auffällt. Man mag zu dem rechtspolitischen Vorstoß stehen, wie man will – an einer vernunftgemäßen Streitkultur sollte jedem gelegen sein. Deshalb hier ein kurzer Zwischenruf. (mehr …)