Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Falsche Argumente: Zu steuerrechtlichen Gesichtspunkten des politischen Streits um den Entwurf einer GmbH mit gebundenem Vermögen

Prof. Dr. Simon Kempny, LL.M., Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Bielefeld.

Um die Einführung einer GmbH mit gebundenem Vermögen (GmbH m. geb. V.) ist heftiger Streit entbrannt, seit im Sommer ein von mehreren Hochschullehrern (darunter dem Verfasser dieses Zwischenrufs) ausgearbeiteter Diskussionsentwurf vorgelegt wurde. Die Idee, Unternehmern, die sich für diese innovative (häufig mit dem Begriff „Verantwortungseigentum“ belegte) Art zu wirtschaften entscheiden, ein passendes Rechtskleid anzubieten, hat einerseits deutlichen Anklang bis in höchste politische Kreise hinein gefunden. Andererseits ist sie auf entschiedene Ablehnung gestoßen, wobei die sehr unterschiedliche Qualität der angeführten Argumente – von Polemik über Lobbyisten-Nebelkerzen bis zu wirklich sachbezogenen Einwänden – auffällt. Man mag zu dem rechtspolitischen Vorstoß stehen, wie man will – an einer vernunftgemäßen Streitkultur sollte jedem gelegen sein. Deshalb hier ein kurzer Zwischenruf. (mehr …)

Kaufpreisaufteilung bei Immobilienerwerb: BFH kommt den Steuerpflichtigen zu Hilfe

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Associated Partner bei POELLATH, Berlin

Mit dem am 26.11.2020 veröffentlichten Urteil vom 21.07.2020 (IX R 26/19, DB 2020 S. 2610) hat der BFH zur Frage des Vorrangs einer vertraglich vereinbarten Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden (GuB) und Gebäude für AfA-Zwecke Stellung genommen und dabei insbesondere die Bedeutung der vom BMF bereitgestellten sog. Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung bewertet. (mehr …)

Fondsetablierungskosten im „Verfassungsstreit“

Prof. Dr. Ulrich Prinz, WP/StB, Köln

In der Steuerpraxis sind derzeit etliche „Altfälle“ unterwegs, in denen die Finanzverwaltung den durch das „JStG 2019“ vom 12.12.2019 neu eingeführten § 6e EStG in Umsetzung des zeitlichen Ingangsetzungsbefehls gem. § 52 Abs. 14a EStG rückwirkend in allen offenen Fällen anwenden will. Betroffen sind vor allem Venture Capital- und Private Equity-Fonds, die sich noch in Betriebsprüfungen oder in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren befinden. Es geht um Investoren – das Gesetz spricht von Anlegern in gesellschaftsrechtlicher Verbundenheit –, deren Erwerbsgeschäft gemäß einem von einem Projektanbieter vorformulierten Vertragswerk erfolgt. Sämtliche für investitionsbezogene Dienstleistungen getätigten „Fondsetablierungskosten“ sind in Anlehnung an den früheren Bauherren- und Fondserlass als Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts zu aktivieren. Insoweit wird der Anschaffungskostenbegriff steuerlich für Fondsstrukturen konstitutiv erweitert. (mehr …)

Jahresabschluss 2020: Bilanz(steuer)rechtliche Überlegungen zum Jahreswechsel

RA/StB Dr. Sven Christian Gläser, Partner und StB Dr. Sabrina Kummer, Managerin bei Ebner Stolz, Stuttgart

Mit dem 31.12.2020 naht für viele Unternehmen der erste reguläre Bilanzstichtag, an dem sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise in vollem Umfang in der Finanzberichterstattung niederschlagen (müssen). Wie wirken sich die geänderten Rahmenbedingungen auf die Bewertung des Anlage- und des Umlaufvermögens aus? Können aufgrund der Corona-Krise steuerlich wirksame Teilwertabschreibungen geltend gemacht werden? Und welche steuerliche Neuerung gibt es bei planmäßigen Abschreibungen? (mehr …)

Organschaft und CORONA: Überraschende Gefahren der verlängerten Rückwirkungsfrist für Umwandlungen

StB/RA/FAStR Dr. Wolfgang Walter, Schädel & Schach Rechtsanwälte; und TAXGATE Partners, beide Stuttgart

Die steuerliche Rückwirkungsfrist bei Umwandlungen wurde wegen der Corona-Pandemie von acht auf 12 Monate verlängert. Eine Verschmelzung z.B. kann daher noch bis zum 31.12.2020 zum Handelsregister angemeldet und dann mit Rückwirkung zum 31.12.2019 umgesetzt werden. Für 2021 wurde diese Maßnahme prolongiert (Rechtsverordnung des BMJV vom 20.10.2020, BGBI. I 2020 S. 2258 und Entwurf des BMF vom 06.10.2020), wodurch die nachfolgend genannten Stichtage jeweils korrespondierend auch ein Jahr später entsprechend gelten. Im Hinblick auf die verschärfte wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen und die ggf. erschwerte Beschlussfassung über Umwandlungen ist die Fristverlängerung sinnvoll, da so bei einem kalenderjahrgleichen Geschäftsjahr die Bilanz zum 31.12.2019 noch als Schlussbilanz verwendet werden kann. (mehr …)

Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes durch das JStG 2020

RA/StB Dr. Martin Liebernickel, Associated Partner bei POELLATH, Frankfurt/M.

Der Entwurf des JStG 2020 enthält Anpassungen an EU-Recht, an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie Reaktionen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH). Diese Vorgaben werden in zahlreichen Neuregelungen und Anpassungen sowohl im Rahmen des Einkommen- und des Umsatzsteuergesetzes als auch auf dem Gebiet des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts sowie weiterer Steuerrechtsgebiete umgesetzt. Im Folgenden werden die einzelnen Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes sowie ihre Bedeutung für die Praxis dargestellt. (mehr …)

Startschuss für den Kapitalertragsteuerabzug bei Crowdlending – alles klar?

RA Laura Baaske, Associate bei POELLATH, Berlin

Mit dem Jahressteuergesetz 2019 wurde eine Abzugspflicht für Kapitalerträge aus dem sogenannten Crowdlending eingeführt. Der Abzug ist für solche Erträge vorzunehmen, die ab dem 01.01.2021 zufließen. Ziel der Neu-Regelung ist es, durch die Einführung des Quellensteuerabzugs die Verifikation von Steuerzahlungen beim Crowdlending zu verbessern (vgl. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität, BT-Drucks. 19/13436; S. 117). Die Besteuerung der Zinserträge soll also nicht mehr allein davon abhängen, ob der Anleger diese in seiner Steuererklärung angibt. Hier gilt: Des einen Freud ist des anderen Leid. Denn der abgeltende Steuerabzug vereinfacht zwar das Verfahren für Anleger und Finanzverwaltung, bringt jedoch einen erheblichen Mehraufwand, Haftungsrisiken und – wie dieser Beitrag noch zeigen wird – auch rechtliche Unsicherheiten für die Plattformbetreiber mit sich. (mehr …)

Vom Bedeutungsverlust der mittelbaren Grundstücksschenkung

RA Dr. Verena Hang, Associate bei POELLATH, München

Die mittelbare Grundstücksschenkung galt einst zu recht als beliebte Methode zur Reduzierung der Schenkungsteuer, die infolge der Erbschaftsteuerreform im Jahr 2009 jedoch deutlich an Attraktivität verloren hat. Aufgrund einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (Urteil vom 26.05.2020 –  11 K 3447/19 BG) droht die mittelbare Grundstücksschenkung nun endgültig in der Bedeutungslosigkeit zu verschwinden. (mehr …)