Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Zum Scheitern von Digitalisierungsprojekten

Andreas Wähnert, Betriebsprüfer der Finanzverwaltung und Entwickler des Prüfungsnetzes „Summarische Risikoprüfung (SRP)“
Prof. Dr. Bernd Giezek, Hochschullehrer für „quantitative Methoden“ an der FOM in Frankfurt/M.

„Digitalisierung ist Chefsache“ und „Deutschland darf bei der Digitalisierung nicht den Anschluss verlieren“ sind Mantras, wie sie in den letzten Jahren von fast jedem Spitzenpolitiker in die Mikrofone diktiert wurden. In der Wirtschaft scheint hingegen sowohl auf der Arbeitgeber- als auch auf der Arbeitnehmerseite Frustration weit verbreitet zu sein, dass trotz beträchtlicher Ausgaben die Umstellung des Personals auf digitales Arbeiten nicht wie gewünscht gelingt. Die Einrichtung der Enquete-Kommission des Bundestages „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ deutet darauf hin, dass offenbar noch keine befriedigenden Lösungen gefunden wurden. Woran liegt das? (mehr …)

Veräußerung von Stückaktien: Ermittlung der Anschaffungskosten bei Erwerb zu verschiedenen Preisen

StB Teresa Treeck, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Wie ermitteln sich im Veräußerungsfall die Anschaffungskosten je Stückaktie, wenn die Stückaktien zu verschiedenen Preisen erworben wurden? Mit dieser Frage beschäftigt sich der BFH in seinem Urteil vom 04.02.2020 (IX R 18/19) in Bezug auf Veräußerungen durch Privatpersonen nach § 17 EStG. (mehr …)

Disquotale Einlagen in Personengesellschaften können Schenkungsteuer auslösen

StB/Dipl.-Kfm./LL.M. Ricardo Fischnaler ist Director bei der WTS Steuerberatungs-gesellschaft mbH in Köln.

Mit Urteil vom 05.02.2020 (II R 9/17; vgl. hierzu Loose, StR kompakt) hat der BFH Stellung zu der Frage genommen, ob disquotale Einlagen in das Gesamthandsvermögen einer KG zu freigebigen und somit auch schenkungsteuerpflichtigen Zuwendungen an die Mitgesellschafter führen. Der BFH hat diese Frage für den Fall bejaht, in dem die Einlage ohne entsprechende Gegenleistung in ein gesellschaftsbezogenes Rücklagenkonto erfolgt. (mehr …)

BFH zur Angemessenheit von Organvergütungen bei gemeinnützigen Organisationen

RA Dr. Verena Staats, Senior Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

„Machtmissbrauchs-Vorwürfe gegen Ex-AWO-Funktionäre“ (Handelsblatt vom 16.03.2016) – so oder so ähnlich häufen sich in den letzten Jahren die Schlagzeilen in der Presse. Mit Spannung wurde daher die Entscheidung des BFH vom 12.03.2020 (V R 5/17; vgl. hierzu Michel, DB 2020 S. 1932) zur Angemessenheit der Vergütung von Geschäftsführern von gemeinnützigen Organisationen erwartet. In dieser entwickelt das Gericht richtungsweisende Grundsätze, indem es zum einen feststellt, dass Maßstab einer angemessenen Vergütung der Fremdvergleich ist. Zum anderen kommt es zu dem Ergebnis, dass nicht bei jeder Mittelfehlverwendung der Verlust der Gemeinnützigkeit droht, sondern es einen sog. Bagatellvorbehalt gibt. (mehr …)

Eine neuentdeckte Zugriffsquelle: Abzugsteuern auf Lizenzvergütungen kraft Registereintragung? Viel Lärm um nichts?

RA/StB Prof. Dr. Dietmar Gosch, Hamburg

Man raunt in beteiligten Verkehrskreisen, die deutsche Finanzverwaltung – genauer das BZSt – habe eine Entdeckung gemacht und festgestellt, dass es nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f und Nr. 6 EStG bis dato unerkannte Schätze zu heben gebe, nämlich bei der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Rechten. Sind solche Rechte in ein inländisches Register eingetragen, dann seien daraus generierte Erträge im Inland zu versteuern. Sie unterfielen der beschränkten Steuerpflicht, gleichviel, von wem sie erwirtschaftet würden, also auch in tiefgestaffelten Konzernen, und gleichviel wo, ob im Inland oder aber im Ausland. Folge sei die Pflicht zur Einbehaltung von Abzugsteuern nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG. „Hintergründig-ursächlicher“ Auslöser für die fiskale „Entdeckung“ scheint bei alledem die ertragrealisierende Trump‘sche US Tax Reform aus dem Jahre 2018 zu sein, konkret die sog. „Transition Tax“ oder auch „Repatriation Tax“. (mehr …)

Depotumschichtungen und Verschmelzungen können zu Erbschaft- und Schenkungsteuer führen

StB/Dipl.-Kfm./LL.M. Ricardo Fischnaler ist Director bei der WTS Steuer-beratungsgesell-schaft mbH in Köln.

Mit fünf Urteilen, jeweils vom 22.01.2020 (II R 8/18, II R 13/18, II R 18/18, II R 21/18 und II R 41/18), hat der II. Senat des BFH zu der Frage Stellung genommen, ob Umschichtungen innerhalb eines Wertpapierdepots (sog. Aktivtausch) zu jungem Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG a.F. führt, das erbschaft- und schenkungsteuerlich nicht begünstigt und somit voll steuerpflichtig ist. Diese Frage hat der II. Senat des BFH in allen Streitfällen bejaht und damit die profiskalische Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt. (mehr …)

Ausschluss der Begünstigung in der Erbschaftsteuer trotz Vorliegens der Voraussetzungen einer Vollverschonung?

RA Laurenz Lipp, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Der sog. 90%-Verwaltungsvermögenstest (kurz: 90%-Test) spielt eine entscheidende Rolle bei der Frage, ob unternehmerisches Vermögen erbschaftsteuerlich steuerbegünstigt übertragen werden kann. Er bildet dabei eine Art „Einstiegstest“. Nur die Anteile derjenigen Unternehmen, welche diesen Test bestehen – also weniger als 90% Brutto-Verwaltungsvermögen aufweisen –, können überhaupt an einer Steuerbegünstigung partizipieren. Scheitert der Test, unterliegen die übertragenen Beteiligungen in voller Höhe der Besteuerung, unabhängig davon, wie sich das Vermögen des Unternehmens zusammensetzt. . Der 90%-Test soll als „missbräuchlich“ empfundene Gestaltungsmodelle verhindern, durch die mittels einer nur untergeordneten originär gewerblichen Tätigkeit große Werte an Verwaltungsvermögen steuerbegünstigt übertragen werden.Der 90%-Test stieß in seiner konkreten Ausgestaltung bereits früh auf erhebliche Kritik von Seiten der Fachliteratur. In einer Entscheidung des FG Münster vom 03.06.2019 (3 V 3697/18) zur Aussetzung der Vollziehung wurden nunmehr erstmalig auch von Seiten eines Gerichts Bedenken an der Funktionsweise des 90%-Tests geäußert. Eine endgültige Entscheidung steht hier allerdings noch aus. (mehr …)