Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Managementbeteiligungen und Meldepflicht: Ein praktischer Versuch

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

Zum 01.07.2020 ist die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in Kraft getreten. Die in den §§ 138d bis 138k AO niedergelegten Regelungen sind nicht nur umfangreich, sondern auch undurchsichtig. Ein BMF-Schreiben, das den interessierten Rechtsanwender durch das Dickicht der Regelungen führt, liegt derzeit nur im Entwurf vor. Nachfolgend soll für den Sachverhalt von Managementbeteiligungen versucht werden, die Meldepflicht zu klären. (mehr …)

Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I und II

StB Tobias Deschenhalm, P+P Pöllath und Partners, München

Mit seinen am 27.02.2020 veröffentlichten Urteilen hat der BFH in zwei Parallelentscheidungen zur Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns („EBG“) I und II geurteilt (BFH vom 11.07.2019 – I R 26/18, DB 2020 S. 425) und I R 13/18, DB 2020 S. 427) und widerspricht damit den Ausführungen der Finanzverwaltung in Tz. 22.13 im Umwandlungssteuererlass. (mehr …)

Aktuelle Fragen des Investmentsteuergesetzes und der Hinzurechnungsbesteuerung bei Private Equity Fonds

RA Dr. André Blischke, P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Im Rahmen des von der P+P Training GmbH ausgerichteten „Munich Private Equity Training“, das vom 15. bis zum 19.06.2020 als Online-Veranstaltung stattgefunden hat (eMUPET), stand u.a. eine Auswahl aktueller Fragen des Investmentsteuergesetzes (InvStG) und der Hinzurechnungsbesteuerung bei Private Equity (PE) Fonds auf dem Programm. Auf die wesentlichen und für die Beratungspraxis bedeutsamen Aspekte, die der Verfasser zusammen mit Dr. Alexander Mann (Mitglied der hessischen Finanzverwaltung), Dr. Peter Bujotzek und Ronald Buge (beide P+P Pöllath + Partners) besprochen hat, wird nachfolgend näher eingegangen. (mehr …)

Auswirkungen der Denkmal-AfA auf Immobilientransaktionen

RA Elisabeth Märker, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Denkmal-AfA spielt in der laufenden steuerlichen Beratung eine Rolle, wenn Herstellungskosten für denkmalbezogene Baumaßnahmen über den verkürzten Zeitraum der Denkmal-AfA geltend gemacht werden sollen. Die Denkmal-AfA ermöglicht es, auf Antrag begünstigte Herstellungskosten für Denkmal-Immobilien innerhalb von nur 12 Jahren abzuschreiben. Gemäß § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG können jedoch auch Anschaffungskosten eines Erwerbers im Rahmen eines Asset-Deals der Denkmal-AfA unterliegen, soweit diese auf denkmalbezogene Baumaßnahmen entfallen und die diesbezüglichen Arbeiten nach Abschluss des Kaufvertrags durchgeführt worden sind. (mehr …)

Neues zur Besteuerung von Zuwendungen ausländischer Stiftungen und Trusts

RA Dr. Michael Tischendorf, Maître en droit, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Für Destinatäre ausländischer Stiftungen gab es unlängst gute Neuigkeiten: Mit Verfügung vom 05.03.2020 (DStR 2020 S. 599) hat sich das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt Bayern) einer Entscheidung des BFH aus dem letzten Jahr angeschlossen, wonach Leistungen ausländischer Stiftungen an inländische Destinatäre nicht der Schenkungsteuer unterliegen, sofern (i) die gewährten Leistungen satzungskonform sind und (ii) der jeweilige Begünstigte kein sogenannter „Zwischenberechtigter“ ist (BFH vom 03.07.2019 – II R 6/16, DB 2019 S. 2616; vgl. hierzu Wachter, DB 2019 S. 2430). Für die Steuerpflichtigen und ihre Berater bedeutet dies zunächst einen erfreulichen Zugewinn an Planungs- und Rechtssicherheit. Nichtsdestotrotz bleiben auch nach der Entscheidung des BFH und ihrer Umsetzung durch die Finanzverwaltung teils erhebliche Unsicherheiten. (mehr …)

Geplante Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ‒ Wo bleibt das Steuerrecht?

Prof. Dr. Ulrich Prinz, WP/StB, Köln

Das Recht der Personengesellschaften ‒ insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als deren Grundform ‒ soll modernisiert werden. Zu diesem Zweck wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im April 2018 eine Expertenkommission aus Wissenschaft und Praxis beauftragt, einen ausformulierten Gesetzesentwurf zu erarbeiten, der die Grundlage für ein noch in der laufenden Legislaturperiode umzusetzendes Gesetzgebungsverfahren bilden soll. Entstanden ist der nach dem Ort der abschließenden Klausurtagung benannte sog. Mauracher Entwurf (39 Artikel mit rund 180 Seiten Umfang), der Mitte April 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde und nunmehr intensiv in der gesellschaftsrechtlichen Community durchleuchtet und diskutiert wird (siehe etwa Bergmann, DB 2020 S. 994, Fleischer, DB 2020 S. 1107 sowie Noack, Handelsblatt Rechtsboard vom 04.05.2020). Ob die Umsetzung des Entwurfs durch den Gesetzgeber in Anbetracht der Corona-Pandemie tatsächlich in dieser Legislaturperiode noch gelingt, bleibt abzuwarten. Ungeachtet dessen ist es aber an der Zeit, dass sich auch Steuer- und Bilanzrechtler mit den Folgen der Personengesellschaftsmodernisierung befassen sollten. Bislang sind lediglich in den Zuständigkeitsbereich des BMJV fallende Rechtsaspekte berücksichtigt worden. Das BMF ist an der Modernisierungsdiskussion im Personengesellschaftsrecht bislang wohl nicht aktiv beteiligt. (mehr …)

Das Corona-Steuerhilfegesetz

RA/FAfStR Dr. Kai Greve ist Partner bei TaylorWessing, Hamburg

Am 28.05.2020 hatte der Bundestag das Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet, dem der Bundesrat am 05.06.2020 ohne Änderungen zugestimmt hat. Damit kann das Gesetz kurzfristig in Kraft treten. Das Gesetz enthält eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen, andererseits aber auch vielfach geforderte steuerliche Maßnahmen nicht. (mehr …)

CRS und DAC 6: Kommt die Fristverlängerung rechtzeitig?

RA Felix Mocker, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Meldepflichtige Finanzinstitute müssen ihre FATCA- und CRS-Meldungen jährlich bis zum 31.07. für das vergangene Jahr gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeben. Angesichts der COVID-19-Pandemie haben eine Reihe von Mitgliedstaaten und Personen bei der EU-Kommission eine Verlängerung der diesjährigen Meldefristen insbesondere im Bereich des automatischen Informationsaustauschs CRS und der Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen nach DAC 6 erbeten. Die EU-Kommission ist diesen Bitten nachgekommen und veröffentlichte am 08.05.2020 einen – begrüßenswerten – finalen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Amtshilferichtlinie (COM(2020) 197 final). Fraglich ist jedoch, ob die Fristverlängerung noch (rechtzeitig) in Kraft treten wird. (mehr …)