Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

Sozio-ökonomische Ungleichheit und progressive Besteuerung ‒ „Steuerirrtümer“ des Ökonomen Thomas Piketty

Prof. Dr. Ulrich Prinz, WP/StB, Köln

Rund sechs Jahre nach dem Erscheinen seines Wissenschaftsbestsellers „Das Kapital im 21. Jahrhundert“ im Jahre 2013 hat der französische Ökonom Thomas Piketty sein zweites monumentales Grundlagenwerk „Kapital und Ideologie“ veröffentlicht. Es liegt seit Anfang 2020 in deutscher Übersetzung vor. Auf rund 1.300 Seiten ‒ damit deutlich voluminöser als sein Erstwerk und gedacht als dessen Fortsetzung ‒ entfaltet Piketty in vier Teilen mit insgesamt 17 Kapiteln seine Analyse ideologiegestützter, sozio-ökonomischer Ungleichheiten in der Menschheitsgeschichte über alle Teile der Welt. Er sucht nach den zeitgeschichtlichen, ideologischen Rechtfertigungen für Ungleichheitsregime und stellt dabei die Möglichkeiten und Grenzen des Eigentums als Quelle der „Gewinner/Verlierer einer Gesellschaft“ in den Mittelpunkt. (mehr …)

BFH: Neues zur Betriebsvermögensverschonung bei Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

RA Dr. Marcus Niermann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Der Vorbehalt eines Nießbrauchs an Gesellschaftsanteilen ist ein oft genutztes Instrument bei der Gestaltung von vorweggenommenen Erbfolgen. Der BFH hat mit Urteil vom 06.11.2019 (II R 34/16) einen weiteren Einzelfall zu dem Problemkreis entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen hierdurch die Inanspruchnahme der erbschaftsteuerlichen Begünstigungsregeln gefährdet ist. Im entschiedenen Fall war die Betriebsvermögensverschonung möglich. (mehr …)

CO2-Einsparungen durch digitale Kulturtoken – Kann eine gute Idee zur Steuerfalle werden?

RA Dr. David Hötzel, LL.M., Senior Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Im Februar 2020 hat die Stadt Wien ein Pilotprojekt gestartet: Für klimafreundliches Verhalten im Alltag gibt die Stadt sog. „Kulturtoken“ in digitaler Form aus. Die teilnehmenden Wiener können die Token über eine App für Tickets zu verschiedenen städtischen Kulturveranstaltungen nutzen. Eine bemerkenswerte Idee zur Förderung klimafreundlichen Verhaltens sowie der städtischen Kultur, die für weitere Städte ein Vorbild sein kann. Einen Aspekt gilt es jedoch zu bedenken: Sind die eingesammelten Token zu versteuern? (mehr …)

Niederlassungsfreiheit und Geltendmachung steuerlicher Auslandsverluste

RA/FAStR Prof. Dr. Florian Haase, Partner und Leiter des Beratungsfelds „Internationales Steuerrecht“ bei Rödl & Partner, Hamburg.

Mit Urteil vom 27.02.2020 (Az. C-405/18, „Aures“) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu der Frage Stellung genommen, ob eine Kapitalgesellschaft die in einem Mitgliedstaat entstandenen Verluste nach einer sog. Sitzverlegung in einem anderen Mitgliedstaat abziehen darf. Die Gesellschaft hatte ihre Geschäftsleitung und steuerliche Ansässigkeit im Jahr der Verlustentstehung in den Niederlanden, während im Jahr der beantragten Verlustnutzung Tschechien der Staat der steuerlichen Ansässigkeit war. In den Niederlanden blieb die Gesellschaft auch nach der Sitzverlegung registriert, während der Ort der Geschäftsleitung (der Verwaltungssitz), an den die steuerliche Ansässigkeit anknüpft, nach Tschechien verlegt worden war. Interessant ist, dass der Streitfall damit einerseits die Rechtsprechung des EuGH zu Sitzverlegungen sowie andererseits das „steuerliche Minenfeld“ der sog. finalen Verluste tangiert. Um die Entscheidung einzuordnen, ist daher ein Blick auf diese Themenfelder geboten. (mehr …)

Steuerliche Gewinnermittlung: Handelsbilanzielle Rückstellungsansätze für Sachleistungs-verpflichtungen bilden die Obergrenze

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Am 20.02.2020 hat der BFH die Entscheidung vom 20.11.2019 (XI R 46/17) zur Bedeutung der konkreten handelsbilanziellen Rückstellungsansätze für die Bewertung sachleistungsbezogener Rückstellungen im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung nach Inkrafttreten des BilMoG veröffentlicht. Der BFH hat entschieden, dass ein unter Berücksichtigung von § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a bis f EStG ermittelter Rückstellungsansatz den handelsbilanziellen Rückstellungsansatz nicht überschreiten darf und damit dem handelsbilanziellen Rückstellungsansatz die Funktion einer Obergrenze im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung i.S. einer „Mindestmaßgeblichkeit“ zukommt. Die BFH-Entscheidung geht auf die Frage ein, ob und inwieweit das in § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a bis f EStG normierte eigenständige steuerrechtliche Bewertungskonzept gemäß dem umfassenden steuerrechtlichen Bewertungsvorbehalt (§ 5 Abs. 6 EStG) dem allgemeinen Maßgeblichkeitsgrundsatz vorgeht. Für die Bilanzierungspraxis ist diese Fragestellung von hoher praktischer Relevanz. (mehr …)

Zur teleologischen Reduktion der Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG

StB Dipl.-Kfm. Manuel Brühl ist Inhaber der Kanzlei BRÜHL, München. StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss ist tätig bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin.

Das FG München hat mit Urteil vom 10.07.2019 (7 K 1253/17) entschieden, dass die Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG – die sog. „Körperschaftsklausel“ – teleologisch einzuschränken ist. In dem Sachverhalt hatte eine zu 100% beteiligte Kapitalgesellschaft ein Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragen. In einer nachfolgenden Veräußerung der Anteile an der übernehmenden KG an eine andere Kapitalgesellschaft konnte das FG richtigerweise keine Statusverbesserung erkennen. Trotz der Erfüllung des Wortlauts des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG komme dieser somit nicht zur Anwendung. (mehr …)

BFH: Aufsichtsratsmitglieder sind doch nicht stets Unternehmer!

RA/StB/FAStR Dr. Michael Hils und RA Dr. Daniel Walden sind Partner bei Beiten Burkhardt in München.

In seinem unlängst veröffentlichten Urteil vom 27.11.2019 (V R 23/19, DB 2020 S. 265) hat der BFH eine bemerkenswerte 180-Grad-Wende vollzogen und entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass ein Aufsichtsratsmitglied nicht als Unternehmer tätig ist, wenn es aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko trägt. Die Folgen dieser Rechtsprechungsänderung sind noch nicht in allen Einzelheiten absehbar. Fest steht aber schon heute: Mit der Rechtssicherheit im Bereich der Besteuerung der Aufsichtsratsvergütung ist es erst einmal vorbei. Das aktuelle Urteil des BFH wird für viele Aufsichtsratsmitglieder und Gesellschaften eine Abkehr von der bisherigen, langjährigen Praxis des Umsatzsteuerausweises mit sich bringen. In anderen Fällen wird zunächst unklar bleiben, ob eine Umsatzsteuerpflicht gegeben ist oder nicht. Offen ist schließlich, wie sich das BFH-Urteil auf zurückliegende Steuerjahre auswirken wird. (mehr …)

Hinzurechnungsbesteuerung: Geplante Anpassungen durch das ATADUmsG

StB Dipl.-Fw. (FH) Raphael Baumgartner, P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte und Steuerberater mbB, München

Die geplanten Änderungen des deutschen Steuerrechts durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Tax-Avoidance-Directive (kurz: ATADUmsG) könnten zu gravierenden Auswirkungen führen. Ein wesentlicher Bestandteil des am 10.12.2019 veröffentlichten Referentenentwurfs des ATADUmsG sind die geplanten Anpassungen im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung. Trotz der nur sehr kurzen Frist zur Stellungnahme von knapp drei Tagen, wurden die geplanten Anpassungen von den Verbänden (u.a. des BDI) scharf kritisiert. Im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens und damit vor der unausweichlichen Anpassung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung wäre eine tiefergehende fachliche Diskussion über den Referentenentwurf sinnvoll und wünschenswert. Nach dem geplanten Entwurf wären die angepassten Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung ansonsten rückwirkend ab dem 01.01.2020 anzuwenden. (mehr …)