Neben den ständigen Autoren schreiben in diesem Blog regelmäßig führende Köpfe aus der Justiz, Verwaltung und Wirtschaft als Gastautor über aktuelle Themen.

Beiträge von Gastautor:

JStG 2022: Immobilienübertragungen könnten durch die Änderungen im Bewertungsgesetz ab 01.01.2023 teurer werden

RA/StB Dr. Martin Liebernickel ist Partner bei POELLATH in Frankfurt/M. und RA Dr. Per-Eric Eulau ist Associate bei POELLATH in Berlin

Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 (BT-Drucks. 20/3879) enthält u.a. Änderungen im Bewertungsgesetz, die bei genauerer Betrachtung zu höheren Steuern bei Übertragungen von Immobilien führen können. Sowohl bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer als auch bei der Grunderwerbsteuer kommt es bei Übertragungen von Immobilien für die Bemessungsgrundlage auf den Wert des Grundbesitzes an. Dieser steuerliche Immobilienwert ermittelt sich nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes. Eine Veränderung der Bewertungsparameter geht daher mit einer Anpassung der Steuerbelastung einher. (mehr …)

Inflationsausgleichsprämie: Zahlungen des Arbeitsgebers bis zu 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei!

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn und RAin/FAArbR Dr. Andrea Kröpelin sind Partnerinnen bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg

Im Oktober 2022 wurde das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen beschlossen. Es sieht vor, dass der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen und Lieferung von Fernwärme rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19% auf 7% reduziert wird (vgl. § 28 Abs. 5 und 6 UStG). Darüber hinaus enthält das Gesetz die sogenannte Inflationsausgleichsprämie (§ 3 Nr. 11c EStG-neu, teilweise auch nur Inflationsprämie genannt). Damit können Arbeitgeber ab dem 26. Oktober 2022 ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 € als freiwillige Leistung gewähren. Das Gesetz ist Teil des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022. (mehr …)

Neuigkeiten zum Vorsteuerschlüssel bei gemischt genutzten Immobilien – der Umsatzschlüssel auf der Überholspur?

RA Dr. Elisabeth Märker, Senior Associate bei POELLATH, Berlin

Das BMF hat am 20.10.2022 ein neues Schreiben zur Aufteilung des Vorsteuerschlüssels bei gemischt genutzten Immobilien veröffentlicht. Hierbei geht es insbesondere um die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Flächen- und Umsatzschlüssel. Das BMF äußert sich außerdem zur Behandlung von Tiefgaragenstellplätzen und Fotovoltaikanlagen. (mehr …)

Schulden einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft als (Teil)Entgelt bei Anteilsübertragung – alles geklärt?

RA/StB/FAStR Prof. Dr. Jens Escher, Partner bei TaylorWessing, Düsseldorf

Der BFH hat jüngst entschieden, dass nach einem Verkauf von Anteilen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft die anteiligen Gesellschaftsschulden die für die AfA maßgeblichen Anschaffungskosten des Erwerbers erhöhen (BFH vom 03.05.2022 – IX R 22/19 (DB 2022 S. 2383) und hat damit der Vorinstanz (FG Köln vom 10.10.2018; s. hierzu bereits Escher, Steuerboard vom 20.07.2020) widersprochen. Dies eröffnet ggf. die Option, zusätzliches AfA-Volumen ohne persönliche Aufwendungen des Erwerbers zu generieren, was sich in vielen Fällen günstig auswirkend wird. Gleichwohl lässt die Entscheidung einige wesentliche Fragen offen, insbesondere, ob dies unabhängig von der Rechtsform der Gesellschaft gelten kann bzw. ob dies auch bei einer reinen Anteilsschenkung gelten würde. Auch die Perspektive des Übertragenden (Verwirklichung eines Einkommensteuer-Tatbestandes?) wird (schon mangels Entscheidungserheblichkeit) nicht in den Blick genommen. (mehr …)

Die Familiengenossenschaft als Instrument der Vermögensnachfolge?

RA Christian Kempges, Associate bei POELLATH, Berlin

Im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung vermögender Privatpersonen stellt sich fast immer die Frage nach der individuellen optimalen Vermögensnachfolgestruktur. Der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) wurde hierbei bislang weniger Beachtung geschenkt. Aus dem ersten Impuls heraus scheint sich hingegen der genossenschaftliche „Selbsthilfecharakter“ gerade für die Vermögensnachfolge anzubieten. Denn wem möchte man mehr helfen als sich und seiner Familie? Erst bei einem genaueren Hinsehen fällt auf, dass die Genossenschaft eher selten das Instrument der Wahl sein dürfte. (mehr …)

Grenzüberschreitende Private Equity-Strukturen: komplex, üblich und angemessen

StB Dr. Thomas Töben, YPOG, Berlin

Internationale, grenzüberschreitende Private Equity (PE) Strukturen sind komplex. Die Komplexität und Internationalität rufen bei jenen, denen die Gründe für die Komplexität nicht bekannt sind, Misstrauen hervor, mitunter auch Missgunst. Erläuterungen zu den Gründen für die Zwischenschaltung verschiedener Gesellschaften in mehreren Ländern sind daher vonnöten. Aufklärung ist auch wegen der aktuellen Ermittlungen Münchner Steuerbehörden gegen Manager von Private Equity Fonds geboten. (mehr …)

Gemeinsam Steuern?

Markus Hammer, Steuerberater in Bad Homburg und Prof. Dr. Andreas Suchanek, HHL Leipzig Graduate School of Management.

Möchten Sie über Ihre Steuern sprechen? „Warum nicht!“, möchte man spontan antworten. Man muss dem Staat ja nichts schenken. Dazu muss man die Vorschriften gut kennen und ein Verständnis dafür entwickeln, wie man sie anwenden kann. Doch kann das zu überraschenden Ergebnissen führen, wie ein Blick in die Vergangenheit zeigt. (mehr …)

JStG 2022: Änderungen bei Berücksichtigung von Aufwendungen für Arbeitszimmer und Homeoffice geplant

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn und Melanie Ahrens (Steuerassistentin) sind bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg tätig.

Nachdem das BMF im Juli den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vorgelegt hat, liegt nun der Regierungsentwurf des JStG 2022 vor (vgl. BT-Drucks. 457/22). Dieser sieht erstmals gesetzliche Änderungen vor, welche den Abzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer betreffen und in einigen Fällen die Abzugsmöglichkeiten verschärfen würden. Zudem sieht der Entwurf eine Entfristung der sog. „Homeoffice-Pauschale“ und Erhöhung der derzeitigen Höchstgrenze von 600 € auf 1.000 € vor. Damit werden die Änderungen für alle Steuerpflichtigen relevant, die ihre berufliche oder betriebliche Tätigkeit auch zuhause ausüben. (mehr …)